Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen – Voraussetzungen & Bedingungen

Erstveröffentlichung: 31.10.2019 08:00 |

Die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren bietet für viele Unternehmen ein zweites Standbein. Deshalb ist es notwendig, die gesetzlichen Anforderungen an Bewerber:innen zu kennen und die Erfolgschancen zu erhöhen.

Teilnahme öffentliche Ausschreibungen © contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Ausschreibungen stellen eine sichere Auftragsquelle und die öffentliche Hand, eine zuverlässige Auftraggeberin mit einem immensen Beschaffungsvolumen dar. In Deutschland werden jährlich Aufträge im Wert von rund 500 Milliarden Euro vergeben. Für viele Unternehmen sind solche Projekte wie ein zweites Standbein. Öffentliche Auftraggeber:innen sind dabei an das Vergaberecht und seine Vorschriften gebunden, wenn sie neue Projekte vergeben möchten. Das Vergaberecht regelt dabei genau, wie die Auftragsbekanntmachung und die Vergabe der Leistung ablaufen soll. Diese Regelungen gelten jedoch nicht bloß für die Auftraggeberseite. Auch Bietende müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, damit Sie als potenzielle Auftragnehmer:innen in Frage kommen und an der Vergabe teilnehmen dürfen. Es ist wichtig, diese Voraussetzungen zu kennen, um davon zu profitieren und seine Chance auf den Zuschlag zu erhöhen. So vermeiden Sie außerdem typische Fehler, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können. Worauf Sie genau achten müssen und welche Bedingungen es gibt, möchten wir Ihnen im folgenden Artikel erläutern.

Wer muss öffentlich ausschreiben?

Grundsätzlich sind alle öffentlichen Auftraggeber:innen dazu verpflichtet, ein Vergabeverfahren durchzuführen und sich dabei an die Vorschriften des Vergaberechts zu halten. Zu den öffentlichen Auftraggeber:innen gehören insbesondere der Bund, Länder, Städte, Kreise und Gemeinden. Darüber hinaus versteht man darunter auch jede Körperschaft, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen. Private und gewerbliche Auftraggeber:innen sind nicht zur öffentlichen Ausschreibung verpflichtet. Nur in Ausnahmefällen, wie der Vergabe von Fördermitteln, kann ein Vergabeverfahren erforderlich sein.

Wer kann sich auf öffentliche Ausschreibungen bewerben?

Im Prinzip kann sich jede:r Unternehmer:in auf öffentliche Auftragsbekanntmachungen bewerben, wenn er oder sie die geforderte Dienstleistung oder Tätigkeit anbietet. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können von öffentlichen Ausschreibungen profitieren und attraktive Aufträge erhalten, wenn sie bestimmte Regeln beachten.

Angebotserstellung

Um bei einer öffentlichen Ausschreibung ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben, ist eine gute Vorbereitung, Planung und Nachbereitung zu empfehlen. Jede Phase im Ausschreibungsprozess birgt gewisse Risiken, die zu einem Ausschluss führen können. Aus diesem Grund ist es wichtig, sehr strukturiert vorzugehen und vor der Abgabe alle Unterlagen nochmals auf Vollständigkeit und Gültigkeit zu prüfen. Im Folgenden listen wir die verschiedenen Phasen bis zur Angebotserstellung auf, um Ihnen einen Überblick zu geben, welche Phase besonders wichtig ist.
Achtung: Bevor Sie sich auf eine Ausschreibung bewerben und ein Angebot verfassen, lesen Sie gründlich die Vergabeunterlagen sowie das Leistungsverzeichnis – dort werden alle geforderten Leistungen bis ins Detail beschrieben.

Vor der Teilnahme: die Präqualifikation

Durch Präqualifikationen können Bieter:innen sich wertvolle Zeit bei der Angebotserstellung und im späteren Verfahren sparen. Dies ist besonders dann hilfreich, wenn Sie beispielsweise interessante Bauvorhaben aus Deutschland gefunden haben und sich kurzfristig bewerben möchten.

Welche Vorteile hat eine Präqualifizierung?

Die Präqualifikation dient dazu, die Feststellung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu standardisieren und zu vereinfachen. Dabei werden die Nachweise zur Eignung eines Unternehmens vorab auftragsunabhängig von einer zuständigen Stelle geprüft und zertifiziert. In späteren Verfahren müssen präqualifizierte Unternehmen dann lediglich das ausgestellte Zertifikat zur Angebotsabgabe hinzufügen und sparen somit wertvolle Zeit bei der Erstellung der Vergabeunterlagen. Innerhalb der Baubranche existiert ein Verein für die Präqualifizierung von Bauunternehmen, der eine öffentliche webbasierte Datenbank unterhält, in der alle registrierten Unternehmen, Handwerker:innen, Zulieferer:innen und Dienstleister:innen gefunden werden können. Die qualifizierenden Daten können jedoch nur von den Vergabestellen, die die jeweilige Zertifikatsnummer kennen, eingesehen werden. Die Registrierung für Betriebe kostet ca. 400-700 Euro pro Jahr und ist abhängig vom Aufwand der anerkannten Präqualifizierungsstellen. Eine Präqualifizierung in den Bereichen PQ-VOB oder PQ-VOL kann zwar nicht immer alle denkbaren Nachweise abdecken, da die verschiedenen Projekte zu unterschiedlich sind, jedoch kann ein Großteil der Vorarbeit eines Vergabeverfahren einmalig erledigt werden. Als präqualifiziertes Unternehmen werden mögliche Fehlerquellen deutlich reduziert und Sie können auch kurzfristig an besonders lukrativen Ausschreibungen teilnehmen. Dadurch sind Sie neuen Aufträgen für Abbrucharbeiten, Erdarbeiten oder Malerarbeiten bereits ein Stückchen näher gekommen!

Bewerbung

Wenn die Rahmenbedingungen einer Ausschreibung aus Nordrhein-Westfalen, Hessen oder Co. passen, können Sie auf Wunsch einen Teilnahmeantrag einreichen. So kann in einigen Fällen Ihre Eignung schon vorab geprüft werden. Ansonsten können Sie auch die vollständigen Unterlagen anfordern, um an dem Verfahren teilzunehmen.

Wichtiges zur Angebotserstellung

In der Angebotsphase ist es sehr wichtig, die Angebotsdokumente genau durchzulesen, denn hier geschehen die meisten Fehler, die eine Bewerbung unzulässig machen. Achten Sie darauf, alle Fragen ausführlich zu beantworten und keine Unterlagen zu vergessen. Darunter zählen auch Nachweise und Eigenerklärungen, die in jedem Verfahren benötigt werden. Unternehmen, die nicht präqualifiziert sind, müssen diese Dokumente einzeln hinzufügen. Bei Unklarheiten oder Fehlern haben Sie die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Der oder die Auftraggeber:in muss die Bieterfragen bis zum Ablauf der Angebotsfrist unverzüglich beantworten und alle Bewerber:innen gleichermaßen informieren. Nur in Ausnahmefällen dürfen diese individuell beantwortet werden. Es spielt keine Rolle, wie kurzfristig eine Bieterfrage eingereicht wurde, solange die Frist zur Angebotsabgabe nicht überschritten wird. Haben Sie alle Vergabeunterlagen ausgefüllt und alle Nachweise zusammen, ist es hilfreich, vor der Angebotsabgabe die Dokumente für beispielsweise Rohbauarbeiten noch einmal zu überprüfen. Stimmt die Leistungsbeschreibung Ihres Angebots mit der geforderten Leistung überein? Liegen alle relevanten Eigenerklärungen vor? Achten Sie zudem darauf, die Vergabeunterlagen nicht zu verändern, da dies zu einem sofortigen Ausschluss Ihres Angebots führt.

Angebotsabgabe

Ihr Angebot sollte auf dem geforderten Weg, digital über das Internetportal eVergabe oder postalisch vor Ablauf der Angebotsfrist versendet werden. Verschicken Sie Ihr Angebot postalisch, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Umschlag fest verschlossen ist.

Rechtsnormen zu Ausschreibungen © Zerbor / stock.adobe.com

Die formelle Prüfung

Wenn Sie Ihr Angebot auf dem geforderten Weg einreichen, ist es wichtig, dass Ihre Dokumente der formellen Prüfung standhalten, um an dem Vergabeverfahren teilzunehmen. Halten Sie daher folgende formelle Richtlinien ein:

  • Ordnungsgemäßes Verschließen der postalisch zugestellten Dokumente
  • Abgabe des Angebots innerhalb der Angebotsfrist
  • Richtige Kennzeichnung der Angebote
  • Richtigkeit von Kalkulationen und Preisangaben
  • Vollständigkeit und Gültigkeit der Unterlagen und Nachweise
  • Unterschrift auf Dokumenten

Zudem sollten keine nachträglichen Korrekturen an den eigenen Angaben vorgenommen werden. Unzulässige Nebenangebote oder eine mehrfache Beteiligung des Unternehmens führen zudem zu einem Ausschluss vom Ausschreibungsverfahren.

Die Wertung der Angebote

Wenn die Angebotsfrist abgelaufen ist, beginnt die Vergabestelle alle eingegangenen Gebote, nach den oben genannten Kriterien, zu sichten. Binnen 15 Kalendertagen nach der Zuschlagserteilung müssen die Mitbewerber:innen unverzüglich von der Auftraggeberseite über die Entscheidung unterrichtet werden. Den Bewerber:innen sind darüber hinaus die Gründe für die Ablehnung des Angebots beziehungsweise der Bewerbung mitzuteilen. Haben Sie den Verdacht, dass eine Prüfung nicht entsprechend den Richtlinien abgelaufen ist, können Sie bei den Nachprüfungsstellen wie zum Beispiel den Kammern eine Beschwerde einreichen und ein Nachprüfungsverfahren einleiten. Erst nach Ablauf der Informationspflicht darf der Vertrag geschlossen werden.
Wenn Sie die genannten Bedingungen einhalten, wird einer erfolgreichen Teilnahme an Ausschreibungen nichts mehr im Wege stehen. Viel Erfolg bei der nächsten Ausschreibung!

Mehr zum Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen

07.02.2024 13:13 | Hannah Simons Veröffentlicht in: Wissenswertes

Eignungsprüfung des Bietenden

Die öffentliche Hand stellt einige Anforderungen an die Teilnehmer:innen des Vergabeverfahrens, um sicherzustellen, dass die Unternehmen auch in der Lage sind die Aufträge aus Hochbau und Tiefbau zu bearbeiten:

Anforderung Fachkunde

Unternehmen müssen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um die ausgeschriebene Leistung zu erfüllen. Diese können durch Meister- oder Gesellenbriefe, Berufs-, Handelsregister- und Handwerksrollenauszüge, Eigenerklärungen, Zertifikate und/oder Referenzen über vergangene Arbeiten nachgewiesen werden.

Anforderung Leistungsfähigkeit

Je nach Umfang des Vorhabens muss das Unternehmen die personellen, finanziellen und technischen Mittel zur Verfügung stellen können. Dementsprechend sollten bei der Bewerbung die Auskünfte über die Umsatzangaben, technischen Gegebenheiten und Anzahl der Beschäftigten nicht fehlen und zu dem Auftrag passen.

Anforderung Zuverlässigkeit

Öffentliche Aufträge für Elektroarbeiten oder Straßenbauarbeiten sollen an zuverlässige Unternehmen vergeben werden. An einer Ausschreibung teilnehmende Unternehmen müssen daher umfänglich ihre jetzige Situation sowie zukünftige Zuverlässigkeit nachweisen. Dies kann in Form von polizeilichen Führungszeugnissen, Auskünfte über ordentlich abgeführte Steuern und Abgaben oder einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder Konformitätsbescheinigung erfolgen. Achten Sie dabei insbesondere auf die Gültigkeit der Papiere. Vor einer Teilnahme sollten Sie zudem prüfen, ob Ihr Unternehmen auch über die zeitlichen Ressourcen verfügt, um den Auftrag zu bestreiten. In manchen Fällen kann es hilfreich sein, eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Unter dem Begriff versteht man einen Nachweis über Zugriffsrechte auf externe Mittel. Ein zusätzliches Unternehmen bestätigt damit, dass Sie dessen Ressourcen zur Erfüllung der Leistungsbeschreibung verwenden dürfen.

Lösung: Mit ibau Ausschreibungen entdecken

Seien wir ehrlich, an Ausschreibungen teilzunehmen, ist aufwändig. Die Auftragssuche, die Fristen, die Vorbereitung, die Unterlagen – alles Punkte am Vergabeverfahren, die unglaublich zeitintensiv sind. Zum Glück gibt es ibau! Als Recherchedienst nehmen wir Ihnen die Recherche nach potentiellen Projekten aus ganz Deutschland ab. Dank einer Kombination von künstlicher Intelligenz und menschlicher Expertise finden wir nahezu jeden Auftrag aus allen Bundesländern, wie zum Beispiel Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Rheinland-Pfalz. Geben Sie einfach die Bezeichnung in die Suchmaske ein, schon erhalten Sie Zugriff auf zahlreiche privat-gewerbliche und öffentliche Auftragsbekanntmachungen. Sparen Sie sich die Suche auf verschiedenen Vergabemarktplätzen und vertrauen Sie dem Service von ibau. Sie benötigen weitere Unterstützung? Neben der Auftragsrecherche unterstützen wir Sie beim Kundenkontakt, indem wir Ihnen automatische Kundenanschreiben generieren oder die komplette Kommunikation mit neuen Kund:innen für Sie übernehmen.

FAQ rund um die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren

Wie kann ich an Ausschreibungen teilnehmen?

Suchen Sie in der ibau Ausschreibungsdatenbank nach relevanten Auftragschancen und erstellen Sie auf Basis der geforderten Angaben in der Leistungsbeschreibung ein Angebot. Sollten Fragen oder Unklarheiten bestehen, nutzen Sie die Zeit für die Bieterfragen und wenden Sie sich direkt über die Kontaktdaten an den oder die Auftraggeber:in. Diese:r ist dazu verpflichtet, Bieterfragen bis zum Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten. Alternativ kann der oder die Auftraggeber:in korrigierte Vergabeunterlagen zur Verfügung stellen. Gegebenenfalls erweitern Sie das Angebot um die erworbenen Erkenntnisse.
Wichtig: Halten Sie sich an die geforderten Leistungen, fügen Sie selbstständig Leistungen dem Angebot hinzu, wird es bei der Zuschlagsvergabe nicht berücksichtigt! Denken Sie daran, die geforderten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen beizufügen und senden Sie das Angebot fristgerecht an die jeweilige Vergabestelle. Im Falle einer eVergabe übersenden Sie die Unterlagen elektronisch über ein eVergabe-Portal.
Tipp: Machen Sie Kopien von den Unterlagen, um den Überblick über Ihre Angaben zu behalten.

Was muss ich bei einer öffentlichen Ausschreibung beachten?

Eine öffentliche Ausschreibung vom Bund verläuft anders als ein gewöhnliches Vorhaben. Vorab: Es gibt keine Garantie, dass Sie den ausgeschriebenen Auftrag tatsächlich erhalten. Den Zuschlag erhält, wer das wirtschaftlichste Angebot abgibt.
Zu beachten sind vor allem die geforderten Daten in der Auftragsbekanntmachung, lesen Sie die Vergabeunterlagen genau durch. Fügen Sie keine nicht-angeforderten Informationen oder Angebotspositionen den Unterlagen hinzu, um nicht vorzeitig vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. Stellen Sie die Gültigkeit der geforderten Nachweise sicher. Beachten Sie die Fristen und vermeiden Sie formale Fehler bei der Angebotsabgabe. Wie Sie Ausschreibungen richtig bearbeiten, haben wir in unserem Ratgeber für Sie zusammengestellt.

Wer kann sich auf öffentliche Aufträge bewerben?

Auf öffentliche Auftragsvergaben kann sich jedes Unternehmen, jede:r Handwerker:in und jede:r Freiberufler:in bewerben, wenn er die geforderten Waren oder Leistungen anbietet. Je nach Ausschreibung können aber die geforderten Referenzen oder Qualifikationen so hoch ausfallen, dass eine Teilnahme gerade für junge Unternehmen nur schwer zu bewerkstelligen ist. Lesen Sie daher die Unterlagen sorgfältig durch, um die Anforderungen an den oer die Auftragnehmer:in zu erfahren.

Wo kann man Ausschreibungen bekommen?

Öffentliche Ausschreibungen aus allen Bundesländern finden Sie ganz leicht bei ibau. Wir sammeln für Sie alle relevanten Ausschreibungen von verschiedenen Vergabeportalen, Ausschreibungsblättern und anderen Medien und verifizieren diese mehrfach. Auf Basis unserer Kontakte bieten wir Ihnen zusätzlich privat-gewerbliche Aufträge an. Alternativ finden Sie die verschiedenen öffentlichen Vergabeverfahren auf speziellen Vergabeportalen, in Zeitungen sowie den Portalen der jeweiligen Vergabestelle.

Wie funktionieren Ausschreibungen?

Nachdem der oder die öffentliche Auftraggeber:in Bedarf festgestellt hat, werden die Vergabeunterlagen erarbeitet. Auf Basis dieser Informationen wird die Vergabeart festgelegt. Dabei spielt beispielsweise der Auftragswert eine entscheidende Rolle. Liegt dieser oberhalb der Schwellenwerte, muss das Projekt europaweit ausgeschrieben werden, Ausschreibungen im Unterschwellenbereich wiederum nur national. Danach folgt die öffentliche Auftragsbekanntmachung in Zeitungen, Vergabeportalen und anderen Medien. Im nächsten Schritt können die Vergabeunterlagen angefordert werden, anhand der Daten können Sie prüfen, ob die gesuchte Leistung Ihren Vorstellungen entspricht. Auf Basis der Daten erstellen Sie das Angebot und fügen Nachweise, Referenzen und Eigenerklärungen hinzu, um es dann an die Vergabestelle zu übersenden. Abhängig davon, ob Ihr Unternehmen bereits präqualifiziert ist, können Sie alternativ Ihr Präqualifizierungszertifikat einreichen. Der oder die Auftraggeber:in sammelt nun alle Angebote bis zum Ende der Frist, um dann an dem sogenannten Submissionstermin alle Angebote zu öffnen. Bei der Angebotsprüfung werden zunächst alle Angebote ausgeschlossen, die formell nicht den Vorschriften entsprechen. Danach wird der oder die Bietende einer Prüfung unterzogen, ob er oder sie sich überhaupt zur Ausführung eignet. Dann werden die Angebote von dem oder der Auftraggeber:in geprüft, das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag und die nicht berücksichtigten Bieter:innen werden über die Gründe informiert. Sollte kein geeignetes Angebot vorhanden sein, wird das Verfahren aufgehoben.

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Lorena Lawniczak

Als Redakteurin bei ibau kümmert sich Lorena Lawniczak um die Erstellung von qualitativem Content für unsere Leser:innen. Sie beschäftigt sich speziell mit Themen zur Leadgenerierung und Sales und verfasst hilfreiche Ratgeber für Unternehmen. Neben diesen Themen setzt sie sich intensiv mit dem Vergaberecht auseinander und schreibt Glossarartikel zu Begriffen rund um Ausschreibungen und Vergaben. Durch ihr Studium der Betriebswirtschaftslehre hat sie außerdem großes Interesse an digitalen Bereichen, wie dem Online-Marketing.