Unterschwellenbereich

Der Unterschwellenbereich bezeichnet im Vergaberecht öffentliche Vergaben, deren Auftragswerte unterhalb der EU-Schwellenwerte nach dem Gesetz für Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) liegen. Diese Aufträge müssen nur bundesweit ausgeschrieben werden und nicht EU-weit.

Erklärung zu Unterschwellig: Verfahrensarten

Die für diesen Bereich zulässigen Verfahrensarten werden für Liefer- und Dienstleistungsaufträge in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) geregelt. Sie ersetzen somit den ersten Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A). Für Bauleistungen sind die Verfahrensarten in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) geregelt. Etwa 90 Prozent aller abgewickelten Vergaben finden im Unterschwellenbereich statt.

Unterschwellenbereich: Definition

Die Definition findet sich in der UVgO. Bei der Unterschwellenvergabeordnung handelt es sich um ein Haushaltsrecht der Bundesländer. Eine Veränderung der Schwellenwerte ist immer zwei Jahre lang gültig.

Verfahrensarten im Unterschwellenbereich

Der oder die öffentliche Auftraggeber:in kann zwischen den folgenden Vergabearten wählen, wobei der öffentlichen Ausschreibung bei Bauaufträgen ein Vorrang eingeräumt wird:

  • Öffentliche Ausschreibung: Dies ist die statistisch meistgenutzte Verfahrensart.
  • Beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb: Wenn kein wirtschaftliches Ergebnis bei einer Ausschreibung erzielt werden konnte oder wenn ein Wettbewerb unverhältnismäßig aufwändig wäre, kann auf den Teilnahmewettbewerb verzichtet werden.
  • Direktauftrag: Das Verfahren des Direktauftrages ist bei geringfügigem Auftragswert (bis 1000 EUR) zu wählen.
  • Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb: Die Verhandlungsvergabe ersetzt die ehemals sogenannte freihändige Vergabe. Auf den Teilnahmewettbewerb darf verzichtet werden, wenn die gefragte Leistung von nur einem bestimmten Unternehmen geliefert werden kann.

Die Verfahrensart des wettbewerblichen Dialogs hingegen ist nur bei europaweiten Vergabeverfahren erlaubt.

EU-Schwellenwerte:

Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre angepasst. Seit dem 1. Januar 2024 gelten die folgenden Werte:

  • Für Bauaufträge im Bereich von öffentlichen Auftraggeber:innen, Sektorenaufgraggeber:innen und für Baukonzessionen: 5.538.000 Euro zzgl. MwSt.
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich öffentlicher Auftraggeber:innen: 221.000 Euro zzgl. MwSt.
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggeber:innen: 443.000 Euro zzgl. MwSt.
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge für zentrale oberste Regierungsbehörden: 143.000 Euro zzgl. MwSt.

Mehr Informationen über die EU-Schwellenwerte, die Unterschiede zwischen dem Unterschwellen- und Oberschwellenbereich und die Festlegung der Werte erhalten Sie in unserem Glossar-Artikel zu den EU-Schwellenwerten. Wenn Sie sich für Details zur oberschwelligen Vergabe interessieren, finden Sie diese ebenfalls im entsprechenden Glossar-Artikel.

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