Bieterfragen-Definition: Es handelt sich um die Fragen eines Bewerbers (Bieters) in einem Vergabeverfahren.
Erklärung zu Bieterfragen: Bei Ausschreibungen haben Bieter das Recht, bei Unklarheiten bezüglich der Vergabeunterlagen oder der Leistungsbeschreibung beim Auftraggeber ergänzende Informationen nachzufragen. Die Bieterfragen können individuell begründet sein, z.B. durch Missverständnisse, Fehleinschätzungen und Überlesen von Angaben. Manchmal sind Formulierungen in den Vergabeunterlagen auch objektiv gesehen zu ungenau oder fehlerhaft und machen ein Nachfragen erforderlich.
Alle Bieter müssen die Fragen der anderen Bewerber und die dazugehörigen Antworten des Auftraggebers einsehen können, außer wenn es sich um Fragen handelt, die nur einen einzelnen Bieter betreffen.
Auftraggeber dürfen Fristen für den Eingang von Bieterfragen setzen. Sie sind aber trotzdem verpflichtet, Bieterfragen auch nach Ablauf der Frist zu beantworten. Bei Mängeln und Unklarheiten in den Vergabeunterlagen müssen Auftraggeber so schnell wie möglich für eine Klarstellung und Korrektur sorgen. Ein fehlerhafter Umgang mit Bieterfragen kann im schlimmsten Fall zu einer Rückversetzung oder Aufhebung des Vergabeverfahrens führen. Falls die Korrekturen zu knapp vor der Angebotsabgabefrist umgesetzt werden, muss die Angebotsabgabefrist verlängert werden.
Die Vergabestelle muss den Gleichheits- und Transparenzgrundsatz wahren. Alle Bieter müssen gleich behandelt werden.
Bieterfragen sind Fragen, die der Bieter bei Fehlern, Unklarheiten und Defiziten in den Vergabeunterlagen an den Auftraggeber stellt.
Bieterfragen können auf nationaler Ebene bis kurz vor Ende der Angebotsfrist gestellt werden, bei EU-Ausschreibungen müssen Bieterfragen sieben bis acht Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, damit diese noch rechtzeitig beantwortet werden können.
In § 12 VOB/A ist geregelt, dass Vergabestellen spätestens sechs bzw. vier Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist alle Bieterfragen beantworten müssen.