Die Abkürzung KMU steht für „Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen“. Welche Unternehmen dazu gehören, wird in der EU-Empfehlung 2003/361 definiert.
Laut KMU-Definition zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Euro verzeichnet.
Seit Januar 2005 werden in der Empfehlung folgende Schwellenwerte für die verschiedenen Einordnungen definiert:
Unternehmensbezeichnung | Unternehmensgröße | Jahresumsatz in Euro | ODER | Bilanzsumme in Euro |
---|---|---|---|---|
Kleinstunternehmen | Bis 9 Beschäftigte | Bis 2 Millionen | Bis 2 Millionen | |
Kleines Unternehmen | Bis 49 Beschäftigte | Bis 10 Millionen | Bis 10 Millionen | |
Mittleres Unternehmen | Bis 249 Beschäftigte | Bis 50 Millionen | Bis 43 Millionen |
Wichtig zu wissen ist allerdings, dass diese Schwellenwerte nur für Einzelunternehmen gelten. Bei KMU-Unternehmen als Teil einer größeren Gruppe sind je nach Höhe der Beteiligung die Mitarbeiterzahl und der Jahresumsatz beziehungsweise die Jahresbilanz der Gruppe mit zu berücksichtigen. Ist ein Großunternehmen also beispielsweise mit zehn Prozent an einem KMU beteiligt, müssen zehn Prozent der Mitarbeiterzahl des Großunternehmens zu denen des KMU hinzugezählt werden. Ergibt sich für das vermeintliche KMU dadurch eine Beschäftigtenzahl über 249, wird es nicht als KMU anerkannt.
Der Grund für die Sonderregelung bei Unternehmensgruppen ist, dass sich KMU als Teil einer solchen Gruppe auf eine stärkere wirtschaftliche Position stützen können. Dies ist bei „echten“ KMU nicht der Fall. Für sie gibt es bestimmte EU-Förderprogramme, die speziell auf diese Unternehmen ausgerichtet sind.