Bei Vergabeverfahren der öffentlichen Hand ist einem nichtoffenen Verfahren (d. h. bei einer beschränkten Ausschreibung) oder einem Verhandlungsverfahren ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet. Dabei müssen interessierte Unternehmen einen Teilnahmeantrag innerhalb einer vorgegebenen Bewerbungsfrist einreichen, um nach Prüfung evtl. in die engere Auswahl zu dem nachfolgenden Angebotsverfahren zu gelangen.
Die mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Eignungsnachweise hat der oder die Auftraggeber:in in der Bekanntmachung und gegebenenfalls in den Vergabeunterlagen anzugeben. Der oder die Auftraggeber:in wählt aufgrund dieser Nachweise diejenigen Unternehmen aus, die sich mit einem Angebot am Verfahren beteiligen sollen bzw. mit denen er oder die über den Auftrag in Verhandlung treten will.
Teilnahmeanträge sind bei folgenden Vergabearten einzureichen:
Der oder die Auftraggeber:in setzt eine Teilnahmefrist als angemessene Frist, deren Mindestlänge je nach Verfahren in der VOB/A festgelegt ist. Diese Mindestlängen sind nicht als Regelfristen zu verstehen, sondern müssen dem jeweiligen Verfahren angemessen angepasst werden.
Die Teilnahmeantrag-Definition und ihre Erläuterung findet sich in der VOB/A.