Leistungsverzeichnis (LV)

Das Leistungsverzeichnis gehört als Bestandteil der Leistungsbeschreibung zu öffentlichen Ausschreibungen und dient der eindeutigen Definition der darin geforderten Leistungen. Die Beschreibung von Leistungen ist eine wichtige Grundlage für die Kalkulation der Angebote. Das LV besteht aus mehreren Einzel- und Teilleistungen. Diese sind als Leistungspositionen aufgelistet.

Definition: Was ist ein Leistungsverzeichnis?

Das Leistungsverzeichnis dient Bieter:innen bei der Angebotserstellung als Basis für ihre Kalkulation. Es enthält sämtliche für die Preisfindung relevanten Informationen. Als Kernbestandteil jeder Ausschreibung legt es die im Einzelnen geforderten Teilleistungen exakt fest. Es lässt sich untergliedern in verschiedene Bereiche, die über einen hierarchischen Aufbau verfügen. Ein Bereich des LV kann somit weitere LV-Bereiche beinhalten. Die Positionen befinden sich im Einzelnen auf der unteren Hierarchieebene.

Warum ist ein Leistungsverzeichnis sinnvoll?

Vergabestellen formulieren Ausschreibungen bereits sehr detailliert, um Auftragnehmer:innen einen guten Überblick zu verschaffen. Jedoch fehlt der Platz, um jedes Detail des Auftrags prominent zu platzieren und mit den jeweiligen Daten zu versehen. Doch gerade diese Auflistung ist ausschlaggebend, um ein vollständiges Angebot zu erstellen und abzugeben. Zudem bietet das LV Platz, um Wunschprodukte zu positionieren, die sie gerne verbaut oder geliefert bekommen möchten. Dementsprechend nutzen Auftraggeber und Auftraggeberinnen das Leistungsverzeichnis, um die einzelnen Leistungen mit Mengenangaben und Spezifikationen zu versehen. Zudem ermöglicht die Auflistung einen Vergleich der eingereichten Angebote, da diese inhaltlich dieselben Positionen aufführen.

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In den Leistungsverzeichnissen steckt verdammt viel Potential! Da einzelne Leistungen und sogar Produkte mitsamt Markennamen aufgeführt werden, können Arbeiten schneller erfasst werden. Häufig müssen die Leistungsverzeichnisse jedoch händisch abgerufen und durchsucht werden – diese mühsame Aufgabe übernimmt ibau für Sie! Mit unserem Direktzugriff auf Leistungsverzeichnisse finden Sie relevante Begriffe dort, wo sie verwendet werden und erhöhen damit die Trefferquote passender Ausschreibungen.

Leistungsverzeichnis: Welche Inhalte müssen rein?

Zur Formulierung des Leistungsverzeichnisses liegen bestimmte Regeln vor. So soll es ausschließlich relevante Angaben enthalten, die für Bieter:innen und Interessent:innen von Bedeutung sind. Daher sind bestimmte Leistungen nicht im Leistungsverzeichnis aufzuführen. Zu den zu nennenden Inhalten gehören Leistungen, die gemäß (technischer) Vertragsbedingungen oder gewerblicher Verkehrssitte zu den geforderten Leistungen zählen. Konkretere Anforderungen an die Inhalte formulieren die Vergabehandbücher. Demnach sind nur Art sowie Umfang der auszuführenden Leistungen sowie sämtliche die Leistungsausführung betreffenden Umständen zu beschreiben.

Diese Angaben dürfen im Leistungsverzeichnis nicht fehlen

  • eine Beschreibung der ausführungen Leistung
  • der Umfang oder die Menge der auszuführenden Leistung
  • Begebenheiten oder die betreffenden Umstände der Leistungsausführung

Positionen im Leistungsverzeichnis - Begriffsbestimmungen

Bei einer Erklärung zum Leistungsverzeichnis sind die zu unterscheidenden Leistungspositionen von Bedeutung. Innerhalb des LV sind Teilleistungen zu unterscheiden. Diese lassen sich nach ihrer Art in Positionen und Sonderpositionen untergliedern. Bei einer entsprechenden Aufstellung lassen sich über diese Leistungspositionen variable Angebote erstellen.

Leistungsposition oder Ausführungsposition

Mit der Leistungs-, Normal- oder Ausführungsposition lassen sich die Leistungen beschreiben, die in jedem Falle auszuführen sind. Es handelt sich grundsätzlich immer um Normalpositionen, sofern keine andere Positionskennzeichnung vorliegt. Nur bei Verweis auf andere Positionen sind diese gesondert zu betrachten.

Zulageposition

Die Zulageposition stellt eine spezifische Variante der Normalposition dar. Mit der Zulageposition lassen sich ergänzende Bedingungen oder Härten in Bezug auf die vorhandene Normalposition darstellen. Im Bau lassen sich Zulagepositionen aus besonderen Leistungen ableiten. Diese finden sich in den DIN-Vorschriften zu den einzelnen Gewerken in der VOB Teil C, Abschnitt 4.2.

Grundposition

Der Begriff Grundposition beschreibt eine bestimmte Teilleistung, die wahrscheinlich ausgeführt wird. Es existieren jedoch mehrere Ausführungsmöglichkeiten als alternative Positionen, die auch alternative Ausführungsoptionen beinhalten können. Ein Beispiel sind alternative Baustoffe, die bei der Ausführung infrage kommen.

Wahlposition oder Alternativposition

Die Alternativ- oder Wahlposition stellt eine Position dar, die sich ein:e Auftraggeber:in zusätzlich zur Grundposition anbieten lässt. Er oder sie kann sich vor Vertragsschluss als Alternative zur zugehörigen Grundposition für die Ausführung der Wahlposition entscheiden. Alternativpositionen erhalten Zuordnungszahlen, mit denen sie als zusammengehörig ausgezeichnet werden. Alternativpositionen sollen zu einem Einheitspreis beitragen, falls sie anstelle einer anderen Position ausgeführt werden. Der Gesamtbetrag der Alternativpositionen fließt nicht in die Kalkulation der Angebotssumme ein.

Bedarfsposition oder Eventualposition

Mit Eventualpositionen lassen sich bestimmte Einzelleistungen beschreiben, deren Bedarf bei der Planung noch nicht feststeht. Hierbei ist noch nicht klar, ob und in welchem Umfang die Leistung überhaupt auszuführen ist. Die Eventualposition kann auf ausdrückliche Anordnung zur Ausführungsposition werden. Die Bedarfsposition wird im Leistungsverzeichnis lediglich als Einheitspreis angegeben, nicht jedoch als Gesamtbetrag.

Umlageposition

Die Umlageposition spielt insbesondere bei Bauaufträgen eine Rolle. In der Baupraxis ist sie auch als interne Position bekannt. Typischerweise bezieht sie sich auf die Kosten für die Baustelleneinrichtung. Hierbei liegen für die Baustelleneinrichtung (mitsamt ihren Bestandteilen) keine Normalpositionen innerhalb des Leistungsverzeichnisses vor. Entsprechende Leistungen sind in diesem Fall innerhalb der Gemeinkosten zu berechnen und anschließend auf die Normalpositionen umzulegen. Bei direkter Ermittlung der Baustellengemeinkosten erfolgt diese Kalkulation meist über eine Umlageposition. Umlagepositionen verfügen meist über keine Ordnungszahlen.

Wie ist ein Leistungsverzeichnis aufgebaut?

Der typische Aufbau eines Leistungsverzeichnisses folgt bestimmten Hierarchieebenen. Diese beinhalten unterschiedliche Leistungsbereiche und Teilleistungsbereiche. Die entstehenden Hierarchieebenen beinhalten die Positionen. Hierarchieebenen sind dabei nicht zwingend vorgesehen. Auch eine reine Liste aus Positionen ist denkbar. Werden Hierarchieebenen verwendet, so kann das Verzeichnis bis zu fünf verschiedene Ebenen haben. Bei der Erstellung können bestimmte Gliederungsebenen ausgelassen werden. Bei vorbepreisten Leistungsverzeichnissen ist zusätzlich die DIN 276 zu berücksichtigen.

Bestandteile und tabellarischer Aufbau

Der tabellarische Aufbau des Leistungsverzeichnisses beinhaltet in der Regel folgende Teile: Auf die Positions-Laufnummer folgt die Mengenangabe. Diese ist in einer bestimmten passenden Mengeneinheit anzugeben. Es folgt ein Text, der in einen Lang- und einen Kurztext untergliedert wird. Der kürzere Text findet meist auch eine Wiederverwendung bei der Rechnungserstellung. Anschließend folgen die Angabe des Einheitspreises und des Gesamtpreises. Der Gesamtpreis entspricht dem Produkt aus Menge und Einheitspreis.

Ein Beispiel eines Leistungsverzeichnisses

Müssen Bieter und Bieterinnern bei Fehlern im LV eine Rüge aussprechen?

Sollte den Bieter:innen ein Fehler im Leistungsverzeichnis auffallen, so besteht keine Verpflichtung einer Rüge. Sie dürfen hierbei nach eigenem Interesse handeln und das Angebot dementsprechend verfassen. Im Falle eines Zuschlags dürfen Bieter:innen eine Mehrvergütung für die korrekte Durchführung einfordern.

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Wer erstellt das Leistungsverzeichnis?

Im Vergabeprozess erstellen Architekt:innen oder Ingenieur:innen das Leistungsverzeichnis. In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) formt das LV einen festen Bestandteil und fällt in Phase 6 „Vorbereitung der Vergabe“. Ebenfalls zuständig sind spezialisierte Mitarbeiter:innen in größeren Bauunternehmen. Für eine korrekte Kostenkalkulation ist es wichtig, dass das Leistungsverzeichnis vollständig ist. Da die meisten Bauaufträge auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen basieren, ist es wichtig, dass das LV ebenfalls nach VOB geschrieben wird. Daher ist es essentiell, dass Mitarbeiter:innen über die entsprechende Fachkompetenz verfügen. Häufig übernehmen spezialisierte Mitarbeiter:innen die Erstellung, via dem 4-Augen-Prinzip lassen sich mögliche Fehler oder Unklarheiten schnell erkennen.

Wie erstellt man ein Leistungsverzeichnis

Die heutige Verzeichniserstellung erfolgt meist mithilfe von Software. Im professionellen Bereich, etwa bei der Ausschreibung von Bauaufträgen, sind spezialisierte Softwarelösungen im Einsatz. Besondere Verbreitung haben AVA-Software-Programme, AVA steht für Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung. Diese Ausschreibungsprogramme decken die Herausforderungen von der Kostenschätzung über die Ausschreibung und Vergabe bis zur Abrechnung der ausgeschriebenen Leistungen ab. Für den elektronischen Austausch der Leistungsverzeichnisse kommen spezielle Austauschverfahren zum Einsatz, wobei der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) ein solches Verfahren selbst bereitstellt.

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