Eignung

In einem Vergabeverfahren müssen öffentliche Auftraggeber die Eignung der sich bewerbenden Unternehmen prüfen. Die Kriterien dieser Prüfung dürfen sich nicht mit den Zuschlagskriterien überschneiden, mit denen das Angebot später bewertet wird. Kriterien der Eignungsprüfung sind Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue. Die Prüfung erfolgt aufgrund der in der Auftragsbekanntmachung angegebenen geforderten Nachweise.

Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung besteht aus einer Prüfung des "Nichtvorliegens von Ausschlussgründen" und einer Prüfung der "Fachkunde und Leistungsfähigkeit". Aspekte davon sind die Erlaubnis und Befähigung zur Berufsausübung, die finanzielle und wirtschaftliche sowie die berufliche und technische Leistungsfähigkeit. Die Anforderungen müssen einen Zusammenhang zum Auftrag haben und in angemessenem Verhältnis zu den Erfordernissen und zum Wert des Auftrags stehen.

Ausschlussgründe

Erklärung zu Eignung: Es wird zwischen zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen unterschieden.

Zwingende Ausschlussgründe

Zwingend ist der Ausschluss von Unternehmen, die rechtskräftig verurteilt wurden wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Betrug gegenüber dem Haushalt der EU, Bestechlichkeit, Bestechung, Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft. Ausgeschlossen sind ferner Unternehmen, bei denen per Gerichts- oder Verwaltungsentscheid ausgebliebene Zahlung von Abgaben, Steuern oder Beiträgen zur Sozialversicherung festgestellt wurde, sofern nicht Unverhältnismäßigkeit vorliegt.

Fakultative Ausschlussgründe

Fakultative Ausschlussgründe liegen im Ermessen des Auftraggebers. Es kann sich um Verstöße gegen sozial-, arbeits-, oder umweltrechtliche Verpflichtungen handeln, um Interessenkollisionen, Versuche unlauterer Einflussnahme auf das Vergabeverfahren, Wettbewerbsverzerrungen aufgrund einer Projektantentätigkeit oder erhebliche Schlechtleistungen bei früheren Aufträgen. Vorige Schlechtleistungen müssen Kündigung des früheren Auftrags, Schadensersatz oder ähnliche Rechtsfolgen nach sich gezogen haben.

Weitere fakultative Ausschlussgründe sind Zahlungsunfähigkeit, ein beantragtes oder laufendes Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen betreffend die Integrität, Täuschung des Auftraggebers oder Beeinflussung von dessen Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise.

Selbstreinigung

Den betroffenen Unternehmen bleibt die Möglichkeit einer sogenannten Selbstreinigung. Dies kann ein vollständiger finanzieller Schadensausgleich, Ergreifen konkreter Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Verfehlungen und Straftaten (z. B. Personalreorganisation oder Einführung interner Haftungsregelungen) oder aufklärende Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und Ermittlungsbehörden sein.

Ein Ausschluss darf auch ohne Selbstreinigung maximal 5 Jahre bei zwingenden und 3 Jahre bei fakultativen Ausschlussgründen erfolgen.

Angemessenheit der Anforderungen

Die Eignungsanforderungen müssen eng auf den konkreten Auftrag abgestimmt werden, in angemessenem Verhältnis zu ihm stehen und Bewerbern vollständig bekanntgemacht werden. Als Anforderung an die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens darf der Auftraggeber höchstens den zweifachen Auftragswert als Mindestumsatz fordern. Dies betrifft den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Die Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll gewährleisten, dass die Bewerber zur angemessenen Ausführung des Auftrags über die nötigen personellen und technischen Mittel sowie Erfahrungen verfügen. Bei Lieferaufträgen, die Installationsarbeiten erfordern, und Dienstleistungsaufträgen dürfen auch Fachkunde, Verlässlichkeit und Effizienz zu den Kriterien gehören.

Belege

Als Beleg kann der Auftraggeber folgende Unterlagen verlangen:

  • Referenzen bisher ausgeführter Aufträge,
  • Nennung der technischen Fachkräfte oder Stellen, die zur Leistungserbringung zum Einsatz kommen sollen,
  • Angabe der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätskontrolle,
  • Ausbildungs- und Studiennachweise und Bescheinigungen zur Erlaubnis der Berufsausübung der Führungskräfte,
  • Angaben zu geplanten Vergaben von Teilen des Auftrags als Unteraufträge,
  • bei Lieferleistungen Muster der gefragten Güter oder Bescheinigungen von anerkannten Institutionen über die Qualität bzw. Anforderungserfüllung der Güter.

Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

Die EEE ist ein Musterformular, mit der Unternehmen in Eigenerklärung ihre Eignung zur Teilnahme an einem Vergabeverfahren und ihre finanzielle Situation darstellen. Öffentliche Auftraggeber müssen die EEE als vorläufigen Nachweis zur Eignung anerkennen.

Der Bewerber erklärt mit der EEE, dass keine Ausschlussgründe gegen ihn vorliegen und er die Eignungskriterien erfüllt. Die endgültige Eignungsprüfung führt der öffentliche Auftraggeber erst vor der Zuschlagserteilung anhand der gefragten Unterlagen bei dem Bewerber durch, der den Auftrag erhalten soll.

Gesetze

Die Eignung-Definition findet sich im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), mit Erläuterungen für unterschwellige Vergaben in der UVgO, für oberschwellige Vergaben in der VgV.

Ansicht der Oberfläche des ibau Xplorers ibau Xplorer – das Vertriebstool

Finden Sie alle relevanten Informationen für Ihre Auftragsakquise deutschlandweit im ibau Xplorer – ob öffentliche Ausschreibungen oder private und gewerbliche Bauvorhaben.

Aufträge bei ibau nach Branchen sortiert Lukrative Aufträge finden

Suchen Sie jetzt nach interessanten Aufträgen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle relevanten Ausschreibungen passend zu Ihrer Branche und Ihrem Ort.

ibau Downloadbereich Tipps & Tricks

Erweitern Sie Ihr Wissen rund um Vergabe, Netzwerken und Bauprojekte. Entdecken Sie praktische Infografiken und hilfreiche E-Books – jetzt kostenlos erhältlich!

Weitere spannende Artikel

03.07.2023 14:12 | ibau Redaktion Veröffentlicht in: Wissenswertes
Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungs­verfahren im Bauwesen erfordert nach VOB von den interessierten Unter­nehmen im Rahmen ihrer Angebots­abgabe verschiedene Nachweise und Angaben. Diese Dokumente müssen bei jeder Teilnahme an Ausschreibungs­verfahren ges [...]
05.06.2023 12:31 | Hannah Simons Veröffentlicht in: Wissenswertes
Die Abnahme der Bauleistungen ist neben dem unterzeichnen des Kaufvertrags der wichtigste Schritt für Auftraggeber:innen. Mit ihr ist ein Auftrag offiziell beendet, der der Auftraggeber oder die Auftraggeberin erklärt, dass die Ausführung zufriedenstellend ist. [...]
30.04.2021 11:45 | Hannah Simons Veröffentlicht in: Wissenswertes
Unsere gesamte Bevölkerung befindet sich in einem digitalen Umbruch. Es gibt kaum einen Lebensbereich mehr, der nicht von digitalen Anwendungen mitbestimmt wird, es kann sogar passieren, dass die öffentliche Toilette auf einmal mit einem kommunizieren möchte. Wenn ma [...]
19.01.2021 09:00 | Jacqueline Segeth Veröffentlicht in: Wissenswertes
An der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und damit verbundenen Richtlinien kommt mittlerweile kein Unternehmen mehr vorbei. Seit dem 25. Mai 2018 gelten die wichtigen datenschutzrechtlichen Grundlagen. Aber welche Regeln gelten auf dem Bau? Gibt es für die Baustelle b [...]
24.10.2019 08:00 | ibau Redaktion Veröffentlicht in: Wissenswertes
Häufig sind in Bauverträgen Vertragsstrafen vereinbart. Diese können Regelungen enthalten, die unter gewissen Umständen unwirksam sind. Viele Bauunternehmen stellen sich die Frage, wann eine Vertragsstrafe wirksam ist und unter welchen Bedingungen sie diese nicht le [...]
29.02.2024 11:07 | Iris Jansen Veröffentlicht in: Wissenswertes
Im Tiefbau sind die Arbeitsbedingungen auf den Baustellen oft schwierig. Infolgedessen ist auch das Unfallrisiko besonders hoch. Arbeitgebende können aber etwas tun, um für mehr Sicherheit zu sorgen und dadurch die Zahl der Unfälle zu minimieren.  [...]