Die Angebotsöffnung ist ein Vorgang im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen im Rahmen einer Ausschreibung.
Gemäß Definition werden bis zu dem Tag, an dem die Angebotsfrist abläuft, alle für einen Auftrag abgegebenen Angebote unter Verschluss gehalten. Nachdem der Angebotsabgabetermin verstrichen ist, werden die eingegangenen Angebote während der Angebotsöffnung, auch als Submission bezeichnet, geöffnet. Dies ist die Aufgabe der Vergabestelle.
Per Definition beinhaltet die Submission neben der Öffnung der Angebote auch die Prüfung auf ihre formelle Richtigkeit. Bei dieser förmlichen Öffnung sind Vertreter des Auftraggebers sowie, im Falle von öffentlichen Aufträgen, auch die Bieter anwesend. Angebote, die schriftlich abgegeben werden, sind in einem verschlossenen Umschlag aufzubewahren. Angebote in elektronischer Form sind bis zu dem Öffnungstermin zu verschlüsseln. Dies soll für Transparenz und einen fairen Wettbewerb sorgen. Eine Formvorschrift für die Öffnung der Angebote gibt es nicht.