Für eine Begriffsbestimmung zum Kaskadenprinzip sollte der Fokus auf die Hierarchieebenen im deutschen Vergaberecht gelenkt werden. Schließlich wird der Begriff des Kaskadenprinzips in diesem Bereich verwendet, um die jeweilig vorrangig zu beachtende Rechtsvorschrift zu bestimmen. Für eine verständliche Kaskadenprinzip-Definition gilt es daher, zunächst die verschiedenen Hierarchie-Ebenen auf normativer Seite darzulegen.
Im Oberschwellenbereich des Vergaberechts werden Vergabeverfahren durch die folgenden Rechtsvorschriften näher geregelt:
Das Kaskadenprinzip gibt vor, dass im Vergaberecht bei rechtlichen Konflikten zwischen den Hierarchieebenen stets die jeweils obere Ebene Vorrang vor der unteren Ebene hat. Dies stellt eine Besonderheit dar, da in vielen Rechtsgebieten das umgekehrte Prinzip Anwendung findet. Ein Gesetz zu Detailfragen eines Rechtsgebiets hat stets vor den allgemeineren Rechtsvorschriften mit theoretischer Anwendbarkeit Vorrang.