Die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) ist eine Rechtsverordnung zur Regelung der Konzessionsvergabe durch einen Konzessionsgeber.
Erklärung zu Konzessionsvergabeverordnung: Der Unterschied zu einem öffentlichen Auftrag besteht darin, dass bei einer Konzession das Betriebsrisiko auf den Konzessionsnehmer übergeht. Eine Konzessionsvergabe bedeutet eine vertragliche Regelung, die in Betracht kommt, wenn der geschätzte Vertragswert den Schwellenwert von 5.350.000 EUR erreicht oder überschreitet. Dies ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegt.
Die Berechnung dieses Schätzwertes beruht auf der KonzVGV. Die Kriterien für den Schätzwert müssen vom Auftraggeber in den Konzessionsunterlagen veröffentlicht werden. Dabei müssen folgende Bestandteile berücksichtigt werden:
Eine Konzessionsvergabeabsicht muss im Amtsblatt der EU durch eine Konzessionsbekanntmachung veröffentlicht werden.
Die Vergabeunterlagen müssen insbesondere die Leistungsbeschreibung, einen Entwurf der Vertragsbedingungen, Vorlagen für die Einreichung von Unterlagen durch Bewerber sowie Hinweise zu allgemeingültigen Verpflichtungen umfassen.
Konzessionen werden nach den in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien vergeben, sofern der Bewerber geeignet ist, die Teilnahmebedingungen erfüllt und auch nicht nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auszuschließen ist.
Die Konzessionsvergaben unterliegen dem vergaberechtlichen Primärrechtsschutz und können bei den Oberlandesgerichten durch die Vergabekammern und die Vergabesenate nachgeprüft werden. Erläuterungen dazu finden sich im VgV und im KonzVgV.