EU-Bekanntmachung

Eine EU-Bekanntmachung informiert darüber, dass ein öffentlicher Auftrag zu vergeben ist. Sie soll EU-weit allen Interessent:innen die Möglichkeit geben, sich Kenntnis über den Auftrag zu verschaffen.

Was sind EU-Bekanntmachungen?

EU-Bekanntmachung ist die offizielle Bezeichnung für die europaweite Bekanntmachung einer Vergabeabsicht. Öffentliche Auftraggebende nutzen EU-Bekanntmachungen, um potentielle Auftragnehmer:innen über das Vorhaben zu informieren. Dies ist wichtig, um ein transparentes und wettbewerbsorientiertes Vergabeverfahren zu garantieren und somit allen teilnehmenden Unternehmen die gleichen Chancen einzuräumen. Dies stärkt auch den Wettbewerb, was langfristig zu einer höheren Vielfalt unter den Anbieterinnen und Anbietern führt. Eine EU-Bekanntmachung muss nur für Vergaben durchgeführt werden, deren Auftragsvolumen sich oberhalb der Schwellenwerte bewegt.

Sie muss über alle wesentlichen Details eines Vergabeverfahrens informieren. So wird der Auftragsgegenstand beschrieben und auch die Art des Verfahrens muss genannt werden. Der Auftrag kann beispielsweise über ein offenes oder ein nichtoffenes Verfahren vergeben werden.

Unterschied: EU-Bekanntmachung und EU-Ausschreibung

Manchmal werden die Begriffe “EU-Ausschreibung” und "EU-Bekanntmachung" synonym verwendet. Dies ist jedoch nicht korrekt. Während eine EU-Ausschreibung alle inhaltlichen Details enthält, ist eine EU-Bekanntmachung nur das Instrument, um diese zu veröffentlichen.

Unterschied: Nationale Bekanntmachung und EU-Bekanntmachung

Grundsätzlich müssen öffentliche Aufträge bekannt gemacht werden – doch nicht immer gleich innerhalb der gesamten EU. Aufträge, die vom Auftragsvolumen her im Unterschwellenbereich bleiben, müssen nur als nationale Bekanntmachung veröffentlicht werden. Das Vorgehen ist in der Unterschwellenverordnung (UVgO), der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und in der Vergabe- und Vertragsordnung (VgV) für Leistungen geregelt:

Wenn sich das Auftragsvolumen hingegen im Oberschwellenbereich bewegt, muss europaweit durch eine EU-Bekanntmachung ausgeschrieben werden. Die Details sind in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und in der Vergabeverordnung geregelt.

Wie erfolgen Bekanntmachungen in der EU?

EU-Bekanntmachungen sind gemäß § 12 Abs. 3 EU VOB/A und VOL/A im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (SIMAP) zu veröffentlichen. Hierfür wurde die EU-Vergabeplattform TED Simap ins Leben gerufen. Bei TED Simap handelt es sich um das Standardinformationssystem der Europäischen Union. Hier finden sich Standardformulare für die Vergabe öffentlicher Aufträge, mit deren Hilfe Vergabestellen ihre Ausschreibungen elektronisch übermitteln und veröffentlichen können. Dieses Vorgehen vereinfacht den Ablauf und sorgt für Einheitlichkeit.

Wo werden EU-Bekanntmachungen veröffentlicht?

Auch die Auftragssuche funktioniert über TED Simap. Die Nutzer:innen erhalten auf dieser Plattform einen guten Überblick über das öffentliche Auftragswesen in der Europäischen Union. Daneben gibt es noch weitere Informationsquellen. So schreiben Vergabestellen Ihre zu vergebenden Aufträge generell auf der eigenen Internetseite aus, und manchmal auch zusätzlich in nationalen Medien wie Tageszeitungen.

Eine weitere Möglichkeit, um passende EU-Ausschreibungen zu finden, stellen Ausschreibungsdatenbanken dar. Hier ist der Vorteil, dass alle Sorten von Ausschreibungen zu finden sind:

  • öffentliche Ausschreibungen
  • nationale Ausschreibungen
  • private Ausschreibungen
  • gewerbliche Ausschreibungen

Vergabeplattformen punkten in der Regel durch ihre Nutzerfreundlichkeit und ihre Übersichtlichkeit, was angesichts der Fülle an öffentlichen Aufträgen eine erhebliche Arbeitserleichterung bedeuten kann. Der ibau Xplorer beispielsweise filtert für seine Nutzerinnen und Nutzer gezielt nur die für sie relevanten Aufträge heraus. Diese passgenaue Suche spart sowohl Zeit als auch Kosten.

Welche Regelungen aus dem Vergaberecht greifen bei EU-Bekanntmachungen?

EU-Bekanntmachungen beziehen sich auf Ausschreibungen im Oberschwellenbereich. Diese müssen gemäß den allgemeinen EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge veröffentlicht werden. Maßgeblich sind hier Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A oder VOL/B) sowie die Vergabeordnung. Die Regelungen bezüglich der EU-Bekanntmachung sind in den folgenden beiden Paragraphen geregelt:

Weitere spannende Artikel

03.07.2023 14:12 | ibau Redaktion Veröffentlicht in: Wissenswertes
Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungs­verfahren im Bauwesen erfordert nach VOB von den interessierten Unter­nehmen im Rahmen ihrer Angebots­abgabe verschiedene Nachweise und Angaben. Diese Dokumente müssen bei jeder Teilnahme an Ausschreibungs­verfahren…
20.06.2021 14:51 | Hannah Simons Veröffentlicht in: Wissenswertes
Man hat den Preis falsch kalkuliert oder schlichtweg das Interesse an dem ausgeschriebenen Projekt verloren und möchte nun sein Angebot zurückziehen. Doch wann und unter welchen Umständen können Angebote im Vergabeverfahren zurückgenommen werden?
26.06.2019 10:32 | Jan Hell Veröffentlicht in: Wissenswertes
Seit 1957 stellen wir unseren Kund:innen Informationen zu öffentlichen und privaten Bauprojekten, Ausschreibungen und Firmen vollständig und übersichtlich zur Verfügung. Im Zuge der Digitalisierung und dem elektronischen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge…
29.02.2024 11:07 | Iris Jansen Veröffentlicht in: Wissenswertes
Im Tiefbau sind die Arbeitsbedingungen auf den Baustellen oft schwierig. Infolgedessen ist auch das Unfallrisiko besonders hoch. Arbeitgebende können aber etwas tun, um für mehr Sicherheit zu sorgen und dadurch die Zahl der Unfälle zu minimieren. 
12.06.2024 15:07 | Hannah Simons Veröffentlicht in: Wissenswertes
Sie spielen mit dem Gedanken, ein Unternehmen zu gründen, möchten sich selbständig machen oder benötigen als bestehendes Unternehmen eine neue Maschine? Dann kommen für Sie und Ihr Unternehmen vielleicht Fördermittel in Frage.