Unfälle im Tiefbau verhindern: 12 Schritte für mehr Sicherheit

Erstveröffentlichung: 15.10.2019 13:00 |

Im Tiefbau sind die Arbeitsbedingungen auf den Baustellen oft schwierig. Infolgedessen ist auch das Unfallrisiko besonders hoch. Arbeitgebende können aber etwas tun, um für mehr Sicherheit zu sorgen und dadurch die Zahl der Unfälle zu minimieren. 

Arbeitsschutz im Tiefbau © mhp / stock.adobe.com

Auf Baustellen kommt es generell häufiger als an anderen Arbeitsstätten zu Unfällen, aber für den Tiefbau gilt das ganz besonders. Hier wird in Baugruben und Gräben gearbeitet, und diese Arbeitsorte bringen ein größeres Unfallrisiko mit sich als die Baustellen oberhalb. Es gibt aber auch Gefahrenquellen, an die man nicht sofort denkt. Dazu gehören Infektionen, die sich Bauarbeiter:innen im Zuge von Kanalarbeiten zuziehen können und auch Leitungen bergen ein gewisses Risiko, besonders wenn sie defekt sind.

Unfälle in Baugruben und Gräben

Gerade die Erdarbeiten, die zum Tiefbau gehören, bergen ein Risiko. Wenn im Tiefbau jemand verunglückt, werden als Unfallort oft Baugruben oder Gräben genannt. Das kann sich sowohl auf den Bereich neben als auch innerhalb der Gruben und Gräben beziehen. Zu beachten ist auch, dass sowohl die Grabungsphase – also das Anlegen der Grube – als auch die Nutzungsphase Gefahren bergen. So können Wände einstürzen und Personen unter sich begraben oder es lösen sich Steine an den Absturzkanten, fallen herab und verletzen Menschen schwer. Diese Unfälle führen oft zu schweren Verletzungen oder sogar zum Tod. Die BG Bau hat für den Zeitraum von 2017 bis November 2019 analysiert, welche Unfallarten am häufigsten tödlich enden:

Unfallart

Prozentuale Verteilung

Verschüttung

70 Prozent

Absturz

23 Prozent

Herabfallende Gegenstände

7 Prozent

Von Leitungen geht Gefahr aus

Generell befinden sich im Boden einige erdverlegte Ver- und Entsorgungsleitungen. Auf diese Kabel und Rohre treffen Bauarbeiter:innen im Zuge von Erdarbeiten immer mal wieder überraschend. Manchmal werden Leitungen schlichtweg in den Plänen nicht aufgeführt. Es kommt aber auch vor, dass diese in einer anderen Tiefe verlegt wurden, als dies im Plan angegeben ist. Gerade dieser Überraschungseffekt führt oft zur Beschädigung der Leitungen beim Ausbaggern oder Ausheben. Passiert dies bei einer elektrischen Leitung, können Bauarbeiter:innen einen elektrischen Schlag davontragen. Die möglichen Folgen reichen von Herzrhythmusstörungen und Kammerflimmern bis hin zum Herzstillstand. Es können aber auch giftige oder explosive Stoffe austreten, was zu gefährlichen Situationen beiträgt und die Gesundheit der Beschäftigten gefährdet.

Kanalarbeiten: Infektionen drohen

Bei Arbeiten in Abwasserkanälen oder Sanierungsarbeiten an Rohren lauert noch eine weitere Gefahr, an die man nicht sofort denkt. Manchmal sind Rohre beziehungsweise das darin enthaltene Abwasser mit Krankheitserregern verunreinigt. Dies können Legionellen oder Noroviren sein, aber auch Hepatitis-A und -B kommen vor. Letztere können eine Leberentzündung verursachen. Außerdem können auch Bakterien Probleme machen. In Ablagerungen und Schlamm können sich beispielsweise Leptospiren anreichern. Diese durch Rattenurin übertragenen Bakterien dringen in verletzte oder aufgeweichte Haut ein und schädigen unter Umständen Leber, Niere oder sogar die Hirnhaut.

Verkehrsschild Arbeitsschutz © Photographee.eu / stock.adobe.com

12 Schritte für mehr Sicherheit

Natürlich müssen Arbeitgebende im Baugewerbe nicht hinnehmen, dass Ihre Beschäftigten auf Ihren Baustellen in gefährliche Situationen geraten – und das sollten Sie auch nicht. Schließlich kann jeder Arbeitsunfall gravierende Auswirkungen auf das Leben der Arbeitenden haben. Hierzulande werden auch bereits einige Arbeitsschutzmaßnahmen erfolgreich umgesetzt, was zu mehr Sicherheit für Handwerker:innen geführt hat. Trotzdem kann allein aufgrund der vielen Aspekte, die beachtet werden müssen, immer mal etwas übersehen werden. Doch zum Glück lässt sich dieses Risiko mit dem richtigen Vorgehen minimieren. Erhöhen Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter:innen anhand der folgenden 12 Schritte!

1. Gesetzliche Vorschriften einhalten

Beachten Sie unbedingt den gesetzlichen Arbeitsschutz. In Deutschland greifen unter anderem das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, die Arbeitsstättenverordnung sowie die Baustellenverordnung. Zudem sollten Sie weitere technische Regeln zur Sicherheit der Arbeitsstätte beachten. Konkretisiert werden diese Vorschriften durch die DGUV-V 1 zum Thema “Bauarbeiten unter Tage“, “Arbeiten im Spezialtiefbau“, “Sicher arbeiten im Tunnelbau“ und “Rohrleitungsbauarbeiten“.

2. Spezifische Gefahren identifizieren

Ist Ihre Tiefbaustelle ein bisschen anders als andere Baustellen? Das kann durchaus sein, denn im Tiefbau unterscheiden sich die Arbeitsorte und die damit einhergehenden Gefahren mitunter stark. Eine Baustelle im Tunnelbau etwa unterscheidet sich deutlich von einer, die für den Bau einer Brücke eingerichtet wurde. Infolgedessen ergeben sich hier auch andere Gefahren, so dass spezifische Herausforderungen zu meistern sind – ein gutes Beispiel sind die Infektionen, die sich Mitarbeitende im Kanalwesen zuziehen können. Diese Art von Gefahr existiert nicht auf jeder Baustelle. Übrigens lauern im Straßenbau besondere Gefahren, die für andere Baustellen in dieser Form nicht bestehen. Hier sorgen besonders an den Baustellenrändern die Verkehrsteilnehmer:innen für Probleme, da sie Lärm, Abgase und Staub verursachen. Die größte Gefahr besteht für Straßenbauarbeiter:innen darin, von einem Fahrzeug erfasst zu werden. Machen Sie sich also Gedanken darüber, welche spezifischen Gefahren an Ihrer Baustelle bestehen.

3. Eine Gefährdungsbeurteilung erstellen

Sie können die in Schritt 2 gewonnenen Erkenntnisse direkt in die Gefährdungsbeurteilung einfließen lassen – und diese müssen Sie auf jeden Fall erstellen. Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ist eine Gefährdungsbeurteilung verpflichtend, um mögliche Gefahren im Zuge der Tiefbauarbeiten aufzuzeigen und Maßnahmen zu entwickeln. Für eine konkrete Ermittlung der Gefahrenquellen muss vorab der Arbeitsrahmen deutlich abgesteckt werden:

  • Welche Arbeiten werden ausgeführt?
  • Welche Maschinen und Baugeräte kommen zum Einsatz?
  • Befinden sich Verkehrswege in der Nähe?
  • Welche Tätigkeiten werden ausgeübt?
  • Befinden sich Versorgungsleitungen für Strom, Wasser oder Gas in der Nähe der Baustelle?
  • Welche Arbeitsmittel und Materialien finden Verwendung?

Auf Basis dieser Erkenntnisse können mögliche Gefahren im Umgang mit Maschinen oder beim Einsatz von Materialien aufgezeigt werden. In der Regel lassen sich so jedoch nicht alle potentiellen Gefahren herausfinden, daher ist es wichtig, dass vorliegende Dokumente genutzt werden, um weitere Anhaltspunkte aufzutun. Denken Sie hierbei an Betriebsanweisungen zur Nutzung von Fahrzeugen, Sicherheitsdatenblätter von eingesetzten Baustoffen sowie öffentliche Informationen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.

Weitere Tipps und Details zur Gefährdungsbeurteilung finden Sie unter anderem auf den Seiten der Berufsgenossenschaft BG Bau oder in unserem Artikel zum Umgang mit Gefahrstoffen auf dem Bau.

4. Schutzmaßnahmen entwickeln

Machen Sie Ihre Beschäftigten durch Unterweisungen auf die Gefahrenstellen aufmerksam. Außerdem sollten Flucht- und Rettungswege aufgezeigt, Erste-Hilfe-Maßnahmen erläutert und besprochen werden. Auch der Einsatz von Schutzkleidung, wie Sicherheitsschuhe, Mundschutz und Helme, muss angesprochen und umgesetzt werden.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung haben Sie bereits mögliche Gefahren identifiziert. Natürlich reicht es nicht, mögliche Gefahren aufzuzählen – es gilt, Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Ein wichtiger Aspekt sind Substitutionen. Arbeitsmethoden, Materialien sowie Maschinen können beispielsweise durch weniger gefährliche Alternativen ersetzt werden. So können Sie den handelsüblichen Mörtel gegen Mörtel in Pelletform tauschen, um die Staubgefahr zu verringern. Lassen sich Methoden oder Werkstoffe nicht ersetzen, können Sie alternative Maßnahmen entwickelt, etwa den Einsatz von staubabsaugenden Maschinen. Darauf folgen organisatorische Maßnahmen, etwa das Verbot für das Abfegen staubiger Oberflächen. Ganz zum Schluss kommen personenbezogene Schutzmaßnahmen wie Schutzkleidung zum Einsatz.

5. Sicherheitsfachkräfte einsetzen

Überprüfen Sie, ob Sie laut der Unfallverhütungsvorschrift DGUV dazu verpflichtet sind, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Die Sicherheitsfachkraft ermittelt und beurteilt arbeitsbedingte Gesundheits- und Unfallgefahren und berät anhand dieser Erkenntnisse den Bauherren oder die Bauherrin. Auf diese Weise können Maßnahmen zur Unfallverhütung festgelegt und umgesetzt werden. Wichtig ist hierbei, dass die Maßnahmen auf allen strukturellen Ebenen beachtet werden.

6. Baugruben und Gräben sichern

Sorgen Sie dafür, dass die Baugruben und Gräben auf Ihren Baustellen so sicher wie möglich sind. Auf jeden Fall sollten Sie jede Ihrer Baugruben gegen Einsturz sichern, denn eine große Anzahl von Verschüttungsunfällen basiert auf einer mangelhaften Sicherung der Baugrubenwände. Nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften müssen deshalb Baugruben und Gräben jederzeit sicher sein und dürfen auch nur nach einer Prüfung betreten werden. Bei Erschütterungen des Erdreiches, bei steilen Böschungen sowie leichten Böden aus Sand und Kies, sind auf die Sicherheitsmaßnahmen nach Bodenart zu achten. Kommen mobile Baumaschinen und LKWs zum Einsatz, dürfen diese nicht zu dicht an die Böschungskante fahren, um nicht in die Baugrube zu rutschen. Weitere Maßnahmen zur Arbeitssicherheit im Tiefbau umfassen die Errichtung von Schutzstreifen um Gräben und Baugruben, sodass direkt erkennbar ist, wenn es sich um eine Baugrube handelt sowie eine Baustellenabsicherungen mit einer Mindestbreite von 60 Zentimetern.

7. Auf die Witterung achten

Die Beschäftigten auf einer Baustelle sind der Witterung stark ausgesetzt. Im Herbst müssen sie mit besonders viel Regen, Wind und im Sommer mit einer großen Sonneneinstrahlung zurechtkommen. Das ist eine zusätzliche körperliche Belastung und hat mitunter einen großen Einfluss auf die Sicherheit auf der Baustelle. So können Starkregen, Wind oder Glatteis dazu führen, dass besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Das muss unter Umständen schnell gehen, denn manchmal schwenkt das Wetter plötzlich um. Auch die sommerliche Hitze macht besondere Maßnahmen erforderlich, etwa die Anpassung der Arbeitszeiten an die höheren Temperaturen oder die Einrichtung schattiger und kühler Rückzugsorte.

Grundsätzlich gilt, dass sich die Umstände auf der Baustelle, je nach Witterungseinflüssen, verändern können. Sie sollten und müssen daher die größten Gefahrenquellen für Ihre Arbeitnehmer:innen ausfindig machen und Schutzvorkehrungen treffen, um die Arbeitssicherheit bei Tiefbauarbeiten zu gewährleisten.

8. Das Infektionsrisiko verringern

Glücklicherweise können Sie ein paar Dinge tun, um das Infektionsrisiko für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verringern. Dazu gehört auch regelmäßiges Lüften. Das klingt erstmal paradox, denn schließlich finden die Arbeiten im Tiefbau in der Regel nicht in geschlossenen Räumen statt. Doch die Pausen werden oft in Pausenräumen verbracht und auch im Bauwagen verbringen die Beschäftigten manchmal einen Teil ihrer Arbeitszeit. Sorgen Sie dafür, dass sich nicht zu viele Mitarbeiter:innen in einem Raum befinden und legen Sie Regeln für das Lüften fest.

Bedenken Sie, dass auch Arbeitsunfälle eine Infektion nach sich ziehen können – und zwar immer dann, wenn eine Wunde entsteht. Diese kann sich entzünden, wenn sie mit Staub in Berührung kommt. Deshalb sollten Wunden nicht auf der Baustelle selbst, sondern in einem geschlossenen Raum und unter möglichst hygienischen Bedingungen versorgt werden. Dies ist auch wichtig, um die Ersthelfer:innen vor Infektionen zu schützen. Sie sollten beispielsweise nicht mit dem Blut, das aus der Wunde austritt, in Berührung kommen.

Für Mitarbeiter:innen, die etwa im Kanalbau oder im Rohrbau tätig sind, sollten Sie über die allgemeinen Maßnahmen hinaus noch weitere veranlassen. Sinnvoll ist in vielen Fällen beispielsweise eine Schutzimpfung gegen Hepatitis. Ferner sollten Sie Schutzkleidung bereitstellen, wie etwa wasserdichte Stulpenhandschuhe und wasserdichte Schutzkleidung. Erklären Sie Ihren Beschäftigten, welche Gesundheitsrisiken bestehen, und weisen Sie sie darauf hin, dass Haut und Schleimhaut nicht mit dem Abwasser in Kontakt kommen sollten. Stellen Sie Ihren Mitarbeiter:innen während der Bauarbeiten eine Waschmöglichkeit zur Verfügung. Selbstverständlich darf an solchen Arbeitsplätzen nicht geraucht, gegessen oder getrunken werden.

9. Sich über Leitungen informieren

Informieren Sie sich vorab über die sich im Untergrund befindlichen Kabel. Hierfür können Sie bei den Versorgungsbetrieben und auch bei privaten Telekommunikationsanbietern die entsprechenden Planunterlagen anfordern. Dazu sind Sie als Tiefbauunternehmen sogar verpflichtet, denn es besteht eine entsprechende Erkundigungspflicht. Wenn die Pläne Unklarheiten enthalten, müssen sie vor Beginn der Arbeiten bei den entsprechenden Stellen um Klarstellung bitten. Ansonsten dürfen Sie aber auf die Richtigkeit der Pläne vertrauen und müssen auch nicht überprüfen, ob noch weitere Leitungen existieren, die nicht in den Plänen aufgeführt sind.

10. Maschinen und Geräte überlegt einsetzen

Auch von Maschinen und Geräten geht ein Unfallrisiko aus. Diese Gefahr ist immer dann besonders hoch, wenn die Technik nicht sicher arbeitet. Achten Sie darauf, dass Ihre Maschinen und Geräte stets betriebssicher sind. Außerdem sollten sich so wenige Personen wie möglich in der Nähe von laufenden Maschinen aufhalten. Legen Sie am besten genau fest, wer Zugang zu welchen Maschinen hat. Außerdem sollten Sie einmal pro Jahr die im Betrieb genutzten Geräte auf eventuelle Schäden überprüfen. Für mehr Sicherheit können auch Kamera-Monitor-Systeme sorgen. Das gilt besonders für Einsatzbereiche, in denen sich Passanten und Passantinnen aufhalten. Hier helfen die Kamera-Monitor-Systeme dabei, alle Personen rechtzeitig zu erblicken.

11. Mit Maschinen und Geräten sicher umgehen

Neben dem überlegten Einsatz von Baumaschinen ist auch der alltägliche Umgang mit Baumaschinen ein wichtiger Aspekt im Arbeitsschutz. Sorgen Sie dafür, dass nur qualifizierte Mitarbeiter:innen die Maschinen bedienen – das heißt, dass sie eine Führungserlaubnis haben müssen. Darüber hinaus sind auch Unterweisungen wichtig, etwa wenn erfahrene Beschäftigte die Neuen im Team schulen. So lernen die Mitarbeiter:innen den korrekten Betrieb von Bagger und Kran und erfahren, wie sie sich in Notfallsituationen zu verhalten haben. Als Nachweis über die Eignung als Maschinenführer:in hat sich die ZUMBau-Qualifikation für geprüfte Baumaschinenführer durchgesetzt.


Doch nicht nur große Maschinen bergen Gefahren. Auch an kleineren Gerätschaften kann man sich verletzen. Ein Beispiel sind Sägen. Ein nicht fachgerechter Umgang birgt ein hohes Verletzungsrisiko. Deshalb sollten Sie nur geschulte Mitarbeiter:innen damit arbeiten lassen. Doch auch Arbeitsmittel wie Schaufeln oder Hammer können gefährlich werden, wenn achtlos damit umgegangen wird oder sie nach der Arbeit nicht weggeräumt werden. Vermitteln Sie daher Ihren Beschäftigten einen angemessenen Umgang mit diesen Arbeitsmitteln.

12. Rechtlich absichern

Wenn Bauherr:innen versäumen, notwendige Maßnahmen zu treffen, kann das im Fall eines Unfalls zu existenzbedrohenden Schadensersatzansprüchen führen. Für Bauherr:innen lohnt es sich daher, bestimmte Versicherungen wie die Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. So kann sich gegen finanzielle Folgen aufgrund von Unfällen auf der Baustelle im Tiefbau abgesichert werden. Je nach Größe und Art des Bauprojekts bietet es sich zudem an, weitere Versicherungen abzuschließen.

Fazit: So lässt es sich im Tiefbau sicherer arbeiten

Wie Sie sehen, können Arbeitgebende ein paar Dinge tun, um Ihre Tiefbaustellen sicherer zu machen und somit die Gesundheit ihrer Angestellten zu schonen. Allein das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung liefert wichtige Hinweise und Denkanstöße – immer mit dem Ziel, die Gesundheit und das Leben Ihrer Beschäftigten zu schützen. In diesem Zusammenhang leistet auch die Beratung durch Sicherheitsfachkräfte wertvolle Dienste. Bedenken Sie aber, dass das Festlegen von Schutzmaßnahmen ein Prozess ist, der nie ganz abgeschlossen ist. Zum einen können sich betriebliche Abläufe auf Ihren Baustellen ändern und eine Anpassung erforderlich machen. Zum anderen ändern sich die Bedingungen “draußen” ständig: Manchmal müssen die Mitarbeiter:innen vor einer Hitzewelle geschützt werden, dann droht eine Unterspülung durch Starkregen und auch winterliches Glatteis erhöht das Unfallrisiko beträchtlich. Doch wie Sie jetzt wissen, lässt sich das Unfallrisiko mit einer guten Planung verringern – also viel Spaß und Erfolg beim Planen!

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Iris Jansen

Iris Jansen war von Juni 2021 bis Mai 2024 als Content-Managerin bei der ibau GmbH in Münster tätig. Sie versorgte die Leser:innen gemeinsam mit ihren Kolleginnen die Rubrik „Wissenswertes“ mit neuen Inhalten: Was tut sich im Handwerk? Wie reagiert die Bauwirtschaft auf die aktuellen Herausforderungen? Themen rund um Holz und Beton mochte sie gern und freute sich über gleichgesinnte Leser:innen, die mit ihr die Baustellen streifen wollten. Als ausgebildete Technische Redakteurin interessierte sie sich für die technischen und handwerklichen Details, behielt dabei das große Ganze im Blick. Laut Iris gab es im Baubereich viele spannende Fragen, die beantwortet werden wollen – nicht zuletzt, um allen Bauinteressierten dabei zu helfen, den Überblick zu behalten.