Für europaweite Ausschreibungen (EU-Aufträge) gilt das Europäische Gemeinschaftsrecht, das von der EU-Kommission festgelegt wird.
EU-Ausschreibungen sind Vergaben, die aufgrund ihres über dem jeweiligen EU-Schwellenwert liegenden Auftragswerts europaweit ausgeschrieben werden müssen. Die EU-Kommission muss diese Schwellenwerte alle zwei Jahre neu festlegen.
Seit 18. Oktober 2018 gilt für alle zentralen Beschaffungsstellen im Oberschwellenbereich die E-Vergabe, d.h. die Verpflichtung zur vollständig elektronischen Vergabe. Dies betrifft die Angebotsabgabe sowie Mitteilungen zu Zusagen und Absagen.
Alle Ausschreibungen, die unter die EU-Vorschriften fallen, müssen auf dem TED-Portal (Tenders Electronic Daily), ted.europa.eu, der Online-Version des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union, veröffentlicht werden. Tenders Electronic Daily hat die Aufgabe, die freie Zugänglichkeit von EU-Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber:innen zu gewährleisten. Auf TED Europe können Unternehmen Ausschreibungen nach Ländern, Regionen und Branchen filtern, um passende Aufträge zu finden. Grundlegende Informationen zu Ausschreibungen stehen auf der Plattform in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung.
Alle Unternehmen, Organisationen und Institutionen mit Sitz in der EU sind berechtigt, sich um öffentliche Aufträge aus jedem beliebigen EU-Land zu bewerben.
Bei sämtlichen EU-Aufträgen gelten folgende Regeln:
Nach dem Vergaberecht der EU müssen die über den EU-Schwellenwerten liegenden Ausschreibungen europaweit ausgeschrieben werden. Die Vergabe öffentlicher Aufträge wird durch das Vergaberecht der EU geregelt. Dieses hat zum Ziel, den freien Wettbewerb innerhalb der EU zu gewährleisten.
Zu den Grundsätzen der Vergabeverfahren in der EU zählen Wirtschaftlichkeit, Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung.
Innerhalb der EU werden alle Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge auf der Basis nationaler Vorschriften durchgeführt. Bei Aufträgen mit höherem Auftragswert basieren die Vorschriften auf den EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Wann EU-Vorschriften anzuwenden sind, hängt von den Schwellenwerten ab, die je nach Kaufgegenstand unterschiedlich sind.
Im Rhythmus von zwei Jahren prüft die EU-Kommission die jeweiligen Schwellenwerte und legt sie neu fest. Seit dem 1. Januar 2022 müssen öffentliche Auftraggeber:innen bei EU-weiten Auftragsvergaben folgende Schwellenwerte beachten:
Öffentliche Vergabestellen können Unternehmen u.a. in folgenden Fällen von Ausschreibungen ausschließen: