Eine Baukonzession ist nach VOB/A ein Bauvertrag zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem Unternehmen über die Ausführung eines Bauauftrags. Die Gegenleistung für die Bauleistungen besteht dabei nicht in einer Vergütung, sondern im Recht auf Nutzung der baulichen Anlage durch den Auftraggeber. Ein Konzessionsvertrag kann am Ende einer Nutzungsfrist den Übergang des Eigentums auf den Auftraggeber vorsehen.
Im Unterschied zu einem regulären Bauauftrag trägt bei einer Konzession das ausführende Unternehmen das wirtschaftliche Refinanzierungsrisiko.
Im unterschwelligen Bereich gelten für Baukonzessionen die Regelungen der VOB/A.
Im Zuge der Verordnung zur Vergaberechtsmodernisierung 2016 wurde eine eigenständige Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) zur Konzessionsvergabe durch öffentliche Auftraggeber geschaffen. Sie behandelt vorrangig die Vergabe von Baukonzessionen im Oberschwellenbereich.
Bei der Vergabe von Baukonzessionen ist den öffentlichen Auftraggebern kein bestimmtes Vergabeverfahren vorgeschrieben. Sie können sich an Verhandlungsverfahren nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb orientieren.
Der öffentliche Auftraggeber berechnet als Konzessionsgeber den geschätzten Auftragswert. Die für die Bauleistungen geforderten Merkmale sind in der Leistungsbeschreibung durch funktionelle und technische Anforderungen festzulegen. Die KonzVgV gibt ein Muster für die Bekanntmachung der Vergabe einer Baukonzession durch den öffentlichen Auftraggeber vor.
Weitere Erläuterungen sowie eine umfassende Erklärung zu Baukonzession finden sich in der VOB/A und der KonzVgV.