Bauauftrag

Ein Bauauftrag ist nach § 103 Abs.3 GWB ein Vertrag über die Durchführung oder die Planung und Durchführung von Bauleistungen für den oder die öffentliche:n Auftraggeber:in. Eine Bauleistung ergibt sich aus Tief- oder Hochbauarbeiten, das Ergebnis soll eine technische oder wirtschaftliche Funktion erfüllen.

Bauauftrag: Definition

Die Vertragsbedingungen bei öffentlichen Bauaufträgen werden in der VOB geregelt. Teil A (VOB/A) enthält die Allgemeinen Bestimmungen zur Vergabe, Teil B (VOB/B) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung und Teil C (VOB/C) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen. Der letztere Teil enthält technische Gewerke-spezifische Ausführungs- und Abrechnungsvorschriften. Im Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) werden Teil A und Teil B umgesetzt, um ein einheitliches sowie rechtssicheres Vergabeverfahren durchführen zu können. Das VHB empfiehlt sich als Arbeitsmittel für vertragliche Abwicklungen von Bauaufträgen.

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A

Die VOB/A unterscheidet Bauaufträge in den Bereichen nationale Vergabeverfahren, EU-weite Ausschreibungen sowie Verfahren der Sektorenauftraggeber:innen (für Verkehr, Energie- und Wasserversorgung). Für jeden Bereich sind bestimmte Vergabearten und -verfahren festgelegt.

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B

Die VOB/B geben allgemeine Vertragsbedingungen für Bauverträge vor. Es handelt sich um Anpassungen der Vorschriften der Vertragsform des Werkvertrags des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Da der Werkvertrag des BGB von einem statischen Vertrag ausgeht, während bei Bauverträgen in der Regel Anpassungen an sich ändernde Umstände oder Wünsche des Auftraggebers beziehungsweise der Auftraggeberin nötig sind, ist eine angepasste Vertragsform erforderlich.

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C

Die VOB/C besteht aus Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV), die zugleich DIN-Normen sind. Neben den Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (ARB) umfassen die ATV vor allem technische Vorschriften zur Ausführung der einzelnen Leistungen der verschiedenen Gewerke. Dazu kommen Regelungen zur Abrechnung der Leistungen.

Eine ausführliche Erklärung zum Bauvertrag findet sich im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Bauleistungen

Ein Lieferauftrag unterscheidet sich durch die geforderte Leistung von einem Bauauftrag. Bei der Lieferleistung steht die Warenbeschaffung im Fokus: Kaufverträge, Leasingverträge sowie Mietverträge. Einzig Lieferung und Montage von maschinellen und elektronischen Anlagen, die für die baulichen Maßnahmen erforderlich sind, fallen unter die Kategorie Bauleistung. Diese beziehen sich laut VOB/A auf Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage erstellt, instand gehalten, verändert oder entfernt wird.

Wie wird ein Bauauftrag vergeben?

Bei dem Vergabevergehen für einen Bauauftrag gehen mindestens zwei Partner:innen, der oder die Auftraggeber:in und der oder die Auftragnehmer:in, einen Vertrag über bauliche Leistungen ein. Bei öffentlichen Auftraggeber:innen ist grundsätzlich die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) als Grundlage des Rechtsverhältnisses vorgesehen. Es erfolgt zunächst die Ausschreibung der Baumaßnahme. Daraufhin werden Angebote von Unternehmen, die sich um die Bauausführung bewerben, entgegengenommen und ausgewertet. Anschließend wird der Bauauftrag erteilt. Den Zuschlag bei der Bauauftragsvergabe erhält das sogenannte wirtschaftlichste Angebot.

Wo sind Bauaufträge zu finden?

Bauaufträge lassen sich leicht über sogenannte Ausschreibungsseiten suchen. Solche Webseiten sammeln die verschiedenen Aufträge zum Thema Bauen aus dem öffentlichen Dienst und bieten eine große Sammlung an. Mithilfe von Filtern und Kategorien lässt sich die Suche mühelos eingrenzen. Mehr Informationen zu dem jeweiligen Bauauftrag erhalten Sie, indem Sie ein Formular ausfüllen. Alternativ finden sich die verschiedenen Aufträge auf den Seiten der jeweiligen Auftraggeber:innen. Ebenfalls bieten eVergabe-Portale Bauaufträge an, eine elektronische Bewerbung auf die jeweilige Ausschreibung sowie die Erteilung des Auftrags erfolgen ebenfalls über das Portal.

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