Teilnahmewettbewerb

Ein Teilnahmewettbewerb ist eine vorgelagerte Vorauswahl im Rahmen eines Bewerbungsverfahren, das durchgeführt wird, um bei öffentlichen Aufträgen eine passende Auftragnehmerin oder einen passenden Auftragnehmer zu finden.

Definition Teilnahmewettbewerb

Der Teilnahmewettbewerb gehört zur ersten Stufe des zweistufigen Bewerbungsverfahrens. Er kann bei den folgenden Verfahrensarten angewendet werden:

  • Beschränkte Ausschreibung: Die meisten beschränkten Ausschreibungen beinhalten einen Teilnahmewettbewerb. Auf ihn darf aber in Ausnahmefällen verzichtet werden (§ 11 UVgO).
  • Freihändige Vergabe/Verhandlungsvergabe: Bei einer Verhandlungsvergabe (früher: freihändige Vergabe) kann ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Das ist aber nicht verpflichtend (§ 12 UVgO Abs. 1).
  • Nichtoffene Verfahren: Einem nichtoffenen Verfahren muss immer ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet sein (§ 119 Abs. 4 GWB).

Durch den Teilnahmewettbewerb soll eine Vorauswahl zwischen potentiell geeigneten Unternehmen getroffen werden. Unternehmen, die sich hier bewähren, dürfen ein Angebot für den zu vergebenden Auftrag einreichen. Auftraggeber:innen haben so die Möglichkeit, geeignete Bieter:innen für die Ausschreibung zu ermitteln.

Die Überprüfung der Bewerber

Die Bewerber:innen werden auf verschiedene Eigenschaften überprüft. Sie sollen ausreichend Fachwissen, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit mitbringen. Der oder die Auftraggeber:in kann von den Bewerber:innen entsprechende Nachweise verlangen. Durch den Teilnahmewettbewerb kann die Anzahl der Bewerber:innen deutlich reduziert werden, sodass die spätere Angebotsauswahl weniger Aufwand für den oder die Auftraggeber:in bedeutet.

Wie läuft ein Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb ab?

Die Vergabestellen veröffentlichen die Ausschreibung für den öffentlichen Auftrag in einer öffentlichen Bekanntmachung. Die Ausschreibung muss Angaben darüber enthalten, welche Eignungsnachweise und Referenzen später bei der Angebotsabgabe eingereicht werden müssen und welche objektiven Kriterien die Vergabestelle festgelegt hat.

In der Bekanntmachung werden interessierte Unternehmen dazu aufgefordert, einen Teilnahmeantrag zu stellen. Die daraufhin eingegangenen Teilnahmeanträge werden von der Vergabestelle geprüft. Sie wählt daraus Unternehmen aus, die sich besonders eignen und fordert diese dazu auf, ein Angebot abzugeben oder – im Fall von freihändigen Vergaben – an einer Verhandlung teilzunehmen.

Nach dem Teilnahmewettbewerb sendet der oder die Auftraggeber:in einer Reihe von Unternehmen die Vergabeunterlagen zu und fordert sie zu einer Angebotsabgabe auf. Daraus kann er oder sie sich wiederum das lukrativste Angebot aussuchen und dem Bieter beziehungsweise der Bieterin den Zuschlag erteilen. Der oder die Auftraggeber:in ist verpflichtet, mehrere Bewerber:innen zu einer Angebotsabgabe aufzufordern. Bei der Vergabe von Bauaufträgen, sowohl im Hochbau als auch im Tiefbau, muss er oder sie sich beispielsweise an mindestens drei Bewerber:innen wenden.

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