Schwellenwerte

Im Zusammenhang mit öffentlichen Vergaben stellen die Schwellenwerte die Auftragswerte dar, ab denen für öffentliche Auftraggeber:innen die EU-Richtlinien gelten. Diese besagen, dass Auftraggeber:innen zu europaweiten Ausschreibungen von Aufträgen verpflichtet sind, wenn deren Auftragswert über den festgelegten EU-Schwellenwerten liegt. Hierbei müssen zudem vorgegebene EU-Ausschreibungsverfahren und -Bekanntmachungsmuster angewendet werden.

Was ist der Schwellenwert?

Mit der Änderung durch die EU-Kommission gelten ab dem 01. Januar 2026 folgende EU-Schwellenwerte:

  • Für Bauaufträge im Bereich von öffentlichen Auftraggeber:innen, Sektorenauftraggeber:innen und für Baukonzessionen: 5.404.000 Euro zzgl. MwSt.
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich öffentlicher Auftraggeber:innen: 216.000 Euro zzgl. MwSt.
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggeber:innen: 432.000 Euro zzgl. MwSt.
  • Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge für zentrale oberste Regierungsbehörden: 140.000 Euro zzgl. MwSt.

Wann ist eine EU-weite Ausschreibung erforderlich?

Ob eine öffentliche Ausschreibung EU-weit ausgeschrieben werden muss, hängt vom Schwellenwert ab. Sobald der Auftragswert den Schwellenwert erreicht oder überschreitet, muss der Auftrag europaweit ausgeschrieben werden. Der zu erreichende EU-Schwellenwert hängt von der Branche des Auftrages beziehungsweise der Auftraggeberin ab, so muss sowohl zwischen Bauaufträgen und Liefer- und Dienstleistungen sowie zwischen öffentlichen Auftraggeber:innen unterschieden werden.

Vergabe oberhalb der Schwellenwerte

Die Grundlagen der Vergabe oberhalb der EU-Schwellenwerte sind im GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in § 97 "Grundsätze der Vergabe" festgehalten. Bei öffentlichen Aufträgen ist nach § 97 Abs. 1 für Transparenz zu sorgen (Transparenzgebot), wobei die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit gewahrt werden sollen. Im zweiten Absatz ist festgelegt, dass Teilnehmer:innen an Vergabeverfahren gleichbehandelt werden müssen (Gleichbehandlungsgrundsatz). Für die gesamte Kommunikation in einem Vergabeverfahren und für das Speichern von Daten sind grundsätzlich elektronische Mittel zu verwenden.

Weiterhin ist es erforderlich, dass wenn der EU-Schwellenwert erreicht wird, gemäß § 12 Abs. 3 EU VOB/A bzw. VOL/A die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union durchgeführt wird. Formal muss diese den Standardformularen der SIMAP entsprechen. Nach der Übersetzung in die offiziellen europäischen Sprachen erfolgt die Veröffentlichung im europäischen Ausschreibungsportal Tenders Electronic Daily (TED).

Vergabe unterhalb der Schwellenwerte

Bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte gelten für Liefer- und Dienstleistungen sowie für Bauleistungen unterschiedliche Regelungen.

Regelungen bei der Vergabe von Bauleistungen

Für die Vergabe von Bauleistungen gilt Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A).

Regelungen bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

  • Bei Vergaben des Bundes und seiner Behörden gilt die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
  • Bei Vergaben auf Landes- und Kommunalebene ist die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) anzuwenden, sofern sie im jeweiligen Bundesland schon in Kraft getreten ist, ansonsten gilt Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Abschnitt 1: Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A).

Aktualisierung der Schwellenwerte

Den EU-Schwellenwerten liegen die Schwellenwerte des General Procurement Agreement (GPA) zugrunde, die in sogenannten „Sonderziehungsrechten“ angegeben werden. Hierbei handelt es sich um eine künstliche, vom Institut für Weltwirtschaft (IfW) geschaffene Währungseinheit. Aufgrund sich laufend verändernden Kursschwankungen gegenüber dem Euro, werden die EU-Schwellenwerte alle zwei Jahre an die Sonderziehungsrechte angepasst. Da die Anpassungen abhängig von Kursveränderungen gegenüber dem Euro sind, sind Änderungen sowohl nach oben als auch nach unten möglich.

EU-Schwellenwerte ab 2026

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Veränderung der EU-Schwellenwerte seit 2014

Bauaufträge

Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich öffentlicher Auftraggeber

Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern

Liefer- und Dienstleistungsaufträge für zentrale oberste Regierungsbehörden

Ab 01.01.2026

5.404.000 Euro
(-2,48%)

216.000 Euro
(-2,31%)

432.000 Euro
(-2,55%)

140.000 Euro
(-2,14%)

Ab 01.01.2024

5.538.000 Euro
(+2,90%)

221.000 Euro
(+2,79%)

443.000 Euro
(+2,78%)

143.000 Euro
(+2,14%)

Ab 01.01.2022

5.382.000 Euro
(+0,60%)

215.000 Euro
(+0,47%)

431.000 Euro
(+0,70%)

140.000 Euro
(+0,72%)

Ab 01.01.2020

5.350.000 Euro
(-3,57%)

214.000 Euro
(-3,17%)

428.000 Euro
(-3,39%)

139.000 Euro
(-3,47%)

Ab 01.01.2018

5.548.000 Euro
(+6,18 %)

221.000 Euro
(+5,74%)

443.000 Euro
(+5,98%)

144.000 Euro
(+6,67%)

Ab 01.01.2016

5.225.000 Euro
(+0,75%)

209.000 Euro
(+0,97%)

418.000 Euro
(+0,97%)

135.000 Euro
(+0,75%)

Ab 01.01.2014

5.186.000 Euro

207.000 Euro

414.000 Euro

134.000 Euro

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Hat die Vergabestelle ein Angebot angenommen und nachträglich einen Fehler bemerkt, muss sie handeln. Ansonsten drohen Schadensersatzforderungen.
Tobias Ogonek ~ @LinkedIn-Profil
Trainer & Consultant im Kundenservice

Tobias Ogonek ist seit 2009 bei ibau tätig. Als Trainer & Consultant im Kundenservice unterstützt er Kund:innen im Umgang mit dem ibau Xplorer und führt mit ihnen regelmäßig Schulungen durch. Darüber hinaus steht er als Ansprechpartner und Spezialist bei Fragen rund um das Vergaberecht und öffentliche Ausschreibungen kompetent mit Rat und Tat zur Seite, von seinem Wissen profitieren auch die Leser:innen unserer Artikel. Durch regelmäßige Fortbildungen sowie seine Mitgliedschaft im Deutschen Vergabenetzwerk bleibt er bei aktuellen Regelungen stets auf dem neuesten Stand.

Bea Balode ~ @LinkedIn-Profil
Online-Redakteurin

In ihrer Arbeit als Online-Redakteurin verfasst Bea Balode qualitative Inhalte und Ratgeber für ibau. Es bereitet ihr Freude, Leser:innen komplexe Themengebiete verständlich und anschaulich nahezubringen. Besonders gerne beobachtet sie Entwicklungen im Vergaberecht und interessiert sich für die nachhaltige Zukunft des Bauens. Ihre Begeisterung für sprachliche Gestaltung verbindet sie mit SEO-Knowhow und Kenntnissen aus ihrem sprachwissenschaftlichen Studium in Germanistik und Anglistik. Auch in ihrer Freizeit entwickelt sie gerne Story-Konzepte und setzt sie in kreativem Schreiben um.