Auftragsvergabe

Die Auftragsvergabe ist die Erteilung eines Auftrags an die Auftragnehmerseite per Zuschlag der Auftraggeberseite. Mit der Auftragsvergabe wird das vorher abgegebene Angebot des Bieters oder der Bieterin angenommen, wodurch ein entsprechender Vertrag zustande kommt.

Erklärung zur Auftragsvergabe

Nach eingehender vergleichender Prüfung der Angebote aller Bieter:innen erteilt der Auftraggeber oder die Auftraggeberin den Zuschlag an eine:n Bieter:in. Mit der Auftragserteilung endet formal das Vergabeverfahren. Nachdem die Teilnahmefrist abgelaufen ist, werden alle Bietenden zunächst einer Eignungsprüfung unterzogen.

Danach wird durch eine inhaltliche Wertung, die sich auf das Preis-Leistungs-Verhältnis stützt, das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Mit dem Zuschlag durch den Auftraggeber oder die Auftraggeberin wird der oder die Bietenden Auftragnehmer:in und somit vertraglich zur Erbringung der Leistung verpflichtet ist. Denn es gilt die Devise "pacta sunt servanda" = Verträge sind zu erfüllen.

Wann wird der Zuschlag erteilt?

Der Zuschlag, und somit die Vergabe des Auftrags an eine:n Bietende:n, erfolgt nach einer ausführlichen Prüfung und Wertung aller eingegangenen Angebote. Vergeben wird der Zuschlag an das wirtschaftlichste Angebot. Am wirtschaftlichsten ist das Angebot mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis. Die sogenannten Zuschlagskriterien für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit sind unter anderem

  • Qualität
  • Preis
  • Umwelteigenschaften
  • Zweckmäßigkeit
  • Betriebskosten

Diese Kriterien werden in der Ausschreibungsbekanntmachung, spätestens in den Vergabeunterlagen angegeben. Dabei wird die Reihenfolge der Auflistung durch die Wichtigkeit der einzelnen Kriterien bestimmt.

Bekanntmachung und Transparenz bei der Auftragsvergabe

Handelt es sich bei der Vergabe um einen Auftrag im Oberschwellenbereich, müssen öffentliche Auftraggeber:innen alle Bietenden, deren Angebote nicht angenommen werden, von dieser Entscheidung informieren. Bei Rechtsverstößen haben diese dann die Möglichkeit, bei der zuständigen Vergabekammer einen Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens zu stellen.

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