Als Vorstufe für das Nichtoffene Verfahren und das Verhandlungsverfahren der Europäischen Union erleichtert der öffentliche Teilnahmewettbewerb die endgültige Entscheidung für einen Bieter. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs präsentieren Bewerber ihre Leistungsfähigkeit, ihre Kompetenz und ihre Zuverlässigkeit. Anhand der eingereichten Unterlagen kann eine Vorauswahl für die offizielle Bewerbung um eine Auftragsvergabe getroffen werden. Bei der Begriffsbestimmung für öffentlicher Teilnahmewettbewerb kann auf die Vorschriften der VOB/A bezüglich der Mindestanzahl der Bieter abgestellt werden. Die VOB/A ist die Abkürzung für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A.
In einem ersten Schritt werden im öffentlichen Teilnahmewettbewerb alle potenziellen Bieter aufgefordert, einen Antrag auf Überprüfung ihrer Eignung zu stellen. Aus der Liste aller Wettbewerber wählt das ausschreibende Unternehmen mindestens drei Bieter aus, die zum einen aus verschiedenen Regionen stammen und zum anderen alle Anforderungen für die Ausschreibung erfüllen müssen. Das Kriterium des Ausschlusses offensichtlich nicht geeigneter Bewerber rundet die öffentlicher Teilnahmewettbewerb Definition ab. Unnütze, zeitaufwändige Bewerbungen können auf diesem Weg effektiv vermieden werden.
Der öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Überprüfung der Bieter, um die Teilnehmerzahl am Vergabeverfahren zu reduzieren. Für die Teilnahme reicht der Bieter Nachweise über Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit ein; entsprechen seine Nachweise den geforderten Kriterien, nimmt er an der Vergabe teil.
Öffentliche Teilnahmewettbewerbe werden in Kombination mit nichtoffenen Verfahren, dem Verhandlungsverfahren, der beschränkten Ausschreibung sowie der freihändigen Vergabe durchgeführt.