Mittelständische Interessen

Der Begriff mittelständische Interessen bezieht sich auf den Wunsch mittelständischer Unternehmen, am Wirtschaftsleben teilzuhaben und bei Ausschreibungen berücksichtigt zu werden.

Was sind mittelständische Interessen?

Im Vergaberecht existierte keine Definition dessen, was “mittelständische Interessen” sind. Man kann jedoch davon ausgehen, dass damit das Interesse mittelständischer Unternehmen gemeint ist, an einem Vergabeverfahren teilzunehmen und somit die Chance zu haben, einen öffentlichen Auftrag zu erhalten.

Als Mittelständler:in gelten laut einer Definition der EU Kommission Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, sowie einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro erwirtschaften.

Vergaberechtliche Regelungen für den Mittelstand

Die Förderung des Mittelstandes ist unter anderem in der GWB, in der VgV und in der UVgO geregelt:

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