Bietergemeinschaft

Nicht nur einzelne Bieter:innen, sondern auch Bietergemeinschaften bewerben sich auf Ausschreibungen. Nach § 32 Abs. 2 UVgO und 43 Abs. 2 VgV sind Bietergemeinschaften und Einzelbewerber:innen gleich zu behandeln.

Definition: Was ist eine Bietergemeinschaft?

Eine Bietergemeinschaft (Bezeichnung BieGe) ist ein Zusammenschluss von Einzelbieter:innen, die für eine öffentliche nationale oder EU-weite Ausschreibung ein gemeinsames Angebot abgeben mit dem Ziel, den in der Ausschreibung angegebenen Auftrag zu erhalten. Häufig bezeichnet der Begriff Bietergemeinschaft einen Kooperation von Bauunternehmen nach §§ 705 ff BGB.

Wie entsteht eine BieGe?

  • Eine Bietergemeinschaft (Bezeichnung BieGe) ist ein Zusammenschluss von Einzelbieter:innen, die für eine öffentliche nationale oder EU-weite Ausschreibung ein gemeinsames Angebot abgeben mit dem Ziel, den in der Ausschreibung angegebenen Auftrag zu erhalten.
  • Vertretung gegenüber Auftraggeber:innen (§ 38 Abs. 12 UVgO und § 53 Abs. 9 VgV)
  • Fortsetzung als ARGE nach Erhalt des Auftrags
  • Mögliche Kostenerstattung
  • Etc.

Vor- und Nachteile einer BieGe

Der große Vorteil der Bietergemeinschaft liegt in der Synergie der verschiedenen Parteien. Mithilfe des gesammelten Know-hows lassen sich Defizite im Fachwissen ausbügeln, auch größere Projekte lassen sich dank der zusätzlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gut stemmen. Gerade kleine und mittelgroße Bauunternehmen profitieren durch die Bietergemeinschaft. Ein weiterer Grund für eine BieGe ist der, dass alle Mitglieder ein Mitspracherecht haben, wohingegen ein Nachunternehmen lediglich eine ausführende Hilfskraft ist.

Vor der Gründung einer Bietergemeinschaft ist zu prüfen, ob sich alle Teilnehmer:innen wirtschaftlich sowie technisch für das Unterfangen eignen. Anders als beim Einsatz von Subunternehmer:innen lassen sich einzelnen Parteien der BieGe nicht einfach austauschen. Stärker noch, ein Austausch eines Mitglieds kann häufig zu einem Ausschluss im Vergabeverfahren führen. Zudem haftet die Gemeinschaft gemeinsam bei Fehlern. Ebenso ist es möglich, dass sich die Kommunikation untereinander als schwierig erweist. In diesem Fall lässt sich die Koordination der Aufgaben nur schwer umsetzen.

Rechtsformen einer Bietergemeinschaft

Prinzipiell schließen sich Unternehmen auf zwei Arten zu einer Bietergemeinschaft zusammen: Entweder bezogen auf eine bestimmte Ausschreibung oder sie gehen auf lange Sicht eine Kooperation ein. Letzteres ist insbesondere im Straßen-, Hoch- und Tiefbau üblich.

Arbeitsgemeinschaft

Wenn eine Bietergemeinschaft von der Vergabestelle einen Zuschlag erhalten hat und Vertragspartnerin des Auftraggebers beziehungsweise der Auftraggeberin wird, wird eine BieGe formal zur Arbeitsgemeinschaft (ARGE). In einer Arbeitsgemeinschaft sind alle Unternehmen gleichberechtigt und treten als individuelle Vertragspartner:innen gegenüber dem oder der Auftraggeber:in auf.

Ansicht der Oberfläche des ibau Xplorers ibau Xplorer – das Vertriebstool

Finden Sie alle relevanten Informationen für Ihre Auftragsakquise deutschlandweit im ibau Xplorer – ob öffentliche Ausschreibungen oder private und gewerbliche Bauvorhaben.

Aufträge bei ibau nach Branchen sortiert Lukrative Aufträge finden

Suchen Sie jetzt nach interessanten Aufträgen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle relevanten Ausschreibungen passend zu Ihrer Branche und Ihrem Ort.

ibau Downloadbereich Tipps & Tricks

Erweitern Sie Ihr Wissen rund um Vergabe, Netzwerken und Bauprojekte. Entdecken Sie praktische Infografiken und hilfreiche E-Books – jetzt kostenlos erhältlich!

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen stellt grundsätzlich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) dar. In Ausnahmefällen kann der oder die Auftraggeber:in verlangen, dass die Bietergemeinschaft eine andere Rechtsform annimmt, wenn für die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags eine spezifische Rechtsform nötig ist.

Die Gesellschafter:innen in einer GbR haben eine Treuepflicht. In einer Gesellschaft verbundene Bewerber:innen müssen konkurrierende Tätigkeiten daher grundsätzlich unterlassen.

Voraussetzungen zur Teilnahme einer Bietergemeinschaft am Vergabeverfahren

Um bei Ausschreibungen berücksichtigt zu werden, muss eine Bietergemeinschaft folgende Voraussetzungen erfüllen:

Neben den Mitgliedern der Gemeinschaft muss ein:e bevollmächtigte:r Vertreter:in für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt werden. Als Nachweis der Vertretungsbefugnis gilt ein entsprechender Auszug aus dem Bietergemeinschaftsvertrag oder eine Erklärung, die von allen Mitgliedern unterschrieben oder elektronisch signiert ist.

Eignungsnachweis: Bietereignung

Wie ein Einzelunternehmen als Bewerber muss die Bietergemeinschaft zur Eignungsprüfung das Vorliegen der Leistungsfähigkeit und Fachkunde nachweisen, die sogenannte Bietereignung. Dabei reicht es, wenn ein Mitglied diese Anforderungen erfüllt. Alle Mitglieder müssen hingegen das Nichtzutreffen von Ausschlussgründen nachweisen.

Grundsätzlich gilt, dass Bietergemeinschaften nicht gegenüber Einzelbewerbern benachteiligt werden dürfen.

Zeitpunkt der Bildung einer Bietergemeinschaft

Hier ist zwischen beschränkten und öffentlichen Ausschreibungen zu unterschieden. Formen konkurierende Unternehmen eine Bietergemeinschaft, kann die Vergabestelle eine Darlegung zur Arbeitsteilung sowie eine Erklärung zur Gründung der BieGe verlangen.

BieGe bei offenen Ausschreibungen

Bei offenen Ausschreiben ist die Bildung einer Bietergemeinschaft nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Da eine Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Bewerbungsfrist einen Wechsel in der Person des Bewerbers/der Bewertbering bzw. Bieters/Bieterin bedeuten würde, ist dies nicht erlaubt.

Bietergemeinschaften und beschränkte Ausschreibungen

Bei beschränkter Ausschreibung, Verhandlungsvergabe und Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist die Neubildung einer Bietergemeinschaft dagegen bis zur Aufforderung zur Angebotsabgabe möglich.

Die Definition ergibt sich aus dem VgV und der UVgO.

Abonnieren Sie jetzt den ibau Newsletter!

Weitere spannende Artikel

04.02.2022 09:20 | Jacqueline Segeth Veröffentlicht in: Wissenswertes
Die heute gültige Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Mit ihr wurden wichtige datenschutzrechtliche Grundlagen festgelegt, die das bis dahin gültige Bundesdatenschutzgesetz aufhoben. Die datenschutzrechtlichen Grundlagen betreffen den Umg [...]
08.03.2022 16:23 | Hannah Simons Veröffentlicht in: Wissenswertes
Auch wenn man in der Wirtschaft den Wettbewerb nicht so sehr sieht, wie bei einem Pferderennen – er existiert. Unternehmen müssen innovativer sein, mehr anbieten oder Kundenwünsche besser erfüllen als die direkten Wettbewerber:innen, sonst blieben sie hinten zurüc [...]
13.12.2021 08:34 | Hannah Simons Veröffentlicht in: Wissenswertes
Jeder Vertriebsmitarbeiter kennt den Moment: Sie haben eine Anfrage bekommen, Zeit in ein entsprechendes Angebot investiert, es verschickt und dann: Nichts. Der Geschäftsabschluss ist schon zum Greifen nah, aber der Kunde springt einfach ab. Aber warum? Oft verlassen s [...]
07.02.2024 13:13 | Hannah Simons Veröffentlicht in: Wissenswertes
Alleine in Deutschland werden jährlich etwa 160.000 Ausschreibungen veröffentlicht mit einem Gesamtvolumen von circa 400 Milliarden Euro. Diese hohen Werte machen es umso wichtiger, dass die Grundsätze der Transparenz, der Nicht-Diskriminierung, der Wirtschaftlichkei [...]
16.02.2021 15:00 | Jacqueline Segeth Veröffentlicht in: Wissenswertes
Zur Gewinnung von Neukunden gibt es für Unternehmen viele verschiedene Wege. Ein Anschreiben an potenzielle Neukunden ist eine Möglichkeit, Kunden sicher zu erreichen und direkt anzusprechen. Dieser Weg zur Gewinnung von Neukunden gehört zur Kaltakquise, da sie einen [...]
16.04.2019 13:43 | Jan Hell Veröffentlicht in: Wissenswertes
Neue Aufträge zu generieren kann oft schwierig und mühsam sein. Vor allem bei der öffentlichen Vergabe gilt es einiges zu beachten. Mit diesem Guide erhalten Sie die zehn wichtigsten Tipps, um Ihre Erfolgschance bei der nächsten Bewerbung zu erhöhen. [...]