Interessenbekundungsverfahren
Ein Interessenbekundungsverfahren ist eine Methode zur formlosen Markterhebung. In der Regel geht es einem förmlichen Vergabeverfahren oder einer Leistungserbringung durch öffentliche Stellen voraus.
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Inhaltsverzeichnis
- Interessenbekundungsverfahren: Definition
- Zweck eines Interessenbekundungsverfahrens
- Zweck des Verfahrens
- Warum sollten sich Unternehmen an Interessenbekundungsverfahren beteiligen?
- Unterschied: Interessenbekundungsverfahren und Vergabeverfahren
- Unterschied: Interessenbekundungsverfahren und Interessenbekundung
- Wann ist ein Interessenbekundungsverfahren sinnvoll?
Interessenbekundungsverfahren: Definition
In § 7 Abs. 2 Satz 2 BHO wird das Interessenbekundungsverfahren definiert. Danach soll in geeigneten Fällen ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden, um privaten Anbieter:innen die Möglichkeit zu geben, darzulegen, ob und inwieweit sie staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten nicht ebenso gut oder besser erbringen können. Interessenbekundungsverfahren werden von der öffentlichen Hand auf freiwilliger Basis durchgeführt, deswegen ist es keinen Zwängen des Vergaberechts unterworfen, mit Ausnahme der allgemeinen Grundsätze der sparsamen und wirtschaftlichen Beschaffung.
Zweck eines Interessenbekundungsverfahrens
Gemäß der Bundeshaushaltsordnung sind vor allen Einkäufen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Da keine Vergabeverfahren aus Gründen der Markterkundung durchgeführt werden dürfen, bilden Interessenbekundungsverfahren eine legale Alternative, eine solche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu machen. Die ausschreibende Stelle möchte, indem sie sich einen Überblick über den Markt verschafft, herausfinden, ob sich ein Vergabeverfahren überhaupt lohnen würde.
Sie kann durch ein Interessenbekundungsverfahren die folgenden Fragen klären:
- Besteht ein Interessentenkreis unter privaten Anbietern?
- Wie wird das Preisgefüge aussehen?
- Welche Ansätze zur Erfüllung dieser Aufgabe sind vorhanden?
Ziel ist es also, die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwendung öffentlicher Gelder sicherzustellen.
Wie funktioniert das Interessenbekundungsverfahren?
Der Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens funktioniert formfrei. Ihm liegt die folgende dreischrittige Gliederung zugrunde:
- Markterkundung nach wettbewerblichen Grundsätzen
- Vergleich des Ergebnisses der Markterkundung mit den Varianten staatlicher Lösungen
- Vergabeverfahren
Der dritte Schritt ist nur anzutreten, wenn sich das Vergabeverfahren nach der Auswertung im zweiten Schritt als wirtschaftlichste Lösung herausgestellt hat. Wie genau der erste und zweite Schritt strukturiert sein müssen, ist nicht näher definiert. Fest steht nur, dass der oder die öffentliche Auftraggeber:in im ersten Schritt relevante Informationen über den Gegenstand des Auftrags, die Bewerbungsfrist, die vorzulegenden Eignungsnachweise und die entscheidenden Zuschlagskriterien zur Verfügung stellen muss, die im Falle eines Vergabeverfahrens gelten würden. Im dritten Schritt des Interessenbekundungsverfahrens gelten die verschiedenen Regeln des Vergaberechts. Einen ersten Überblick darüber können Sie sich in unserer Einführung ins Vergaberecht für Anfänger:innen verschaffen.
Warum sollten sich Unternehmen an Interessenbekundungsverfahren beteiligen?
Eine Beteiligung von Unternehmen an einem Interessenbekundungsverfahren ist sinnvoll, auch wenn sie dafür kein Entgelt erwarten können. Durch ihre Teilnahme zeigen sie, dass es einen Interessentenkreis an diesem Auftrag gibt und wie groß dieser ist. Wenn keine oder zu wenige Unternehmen an dem Verfahren teilnehmen, wird es daraufhin kein Vergabeverfahren geben. Wenn aber genug Unternehmen teilnehmen, ist es sehr wahrscheinlich, dass die öffentliche Stelle den Auftrag bald ausschreiben wird und Unternehmen, die am Interessenbekundungsverfahren teilgenommen haben, haben bereits einen Teil der Vorarbeit für ihr Angebot erledigt.
Unterschied: Interessenbekundungsverfahren und Vergabeverfahren
Ein Interessenverfahren ist, anders als häufig angenommen wird, kein Vergabeverfahren und ersetzt dieses auch nicht. Dabei handelt es sich um ein formloses Verfahren, dass einem Vergabeverfahren beziehungsweise einer Ausschreibung vorausgehen kann. Da keine Vergabeverfahren aus Gründen der Markterkundung durchgeführt werden, bilden Interessenbekundungsverfahren einen Vorgang, der einem Vergabeverfahren ähnelt, aber nicht mit der Zuschlagserteilung endet. Anders als wenn ein:e öffentliche:r Auftraggeber:in ein Vergabeverfahren zur Markterkundung nutzen würde, wissen die Unternehmen, die sich beteiligen, dass kein Zuschlag erteilt wird.
Unterschied: Interessenbekundungsverfahren und Interessenbekundung
Das Interessenbekundungsverfahren ist nicht zu verwechseln mit der Interessenbekundung. Diese ist dem Vergabeverfahren nicht vorgeschaltet, sondern bereits Teil davon und ersetzt die Auftragsbekanntmachung durch den öffentlichen Auftraggeber beziehungsweise die Auftraggeberin. Interessenbekundungsverfahren sind abgeschlossene Verfahren, deren Ergebnisse keine Vorfestlegung für sich eventuell anschließende Vergabeverfahren darstellen.
Wann ist ein Interessenbekundungsverfahren sinnvoll?
Ein Interessenbekundungsverfahren kommt bei der Planung neuer und der Überprüfung bestehender Maßnahmen oder Einrichtungen in Betracht. Die Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens werden dann im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit den zur Verfügung stehenden staatlichen Mitteln verglichen.
Wann ist ein Interessenbekundungsverfahren nicht sinnvoll?
Auch wenn die Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren nicht entgeltet wird, kostet die Durchführung für die öffentliche Hand Geld (etwa durch Personalkosten). Wenn also die Ermittlung eines Schätzpreises vordergründig ist, ist ein Interessenbekundungsverfahren in der Regel nicht die passende Lösung.