Interessenbekundungsverfahren

Ein Interessenbekundungsverfahren ist eine Methode zur formlosen Markterhebung. In der Regel geht es einem förmlichen Vergabeverfahren oder einer Leistungserbringung durch öffentliche Stellen voraus.

Interessenbekundungsverfahren: Definition

In § 7 Abs. 2 Satz 2 BHO wird das Interessenbekundungsverfahren definiert. Danach soll in geeigneten Fällen ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden, um privaten Anbieter:innen die Möglichkeit zu geben, darzulegen, ob und inwieweit sie staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten nicht ebenso gut oder besser erbringen können. Interessenbekundungsverfahren werden von der öffentlichen Hand auf freiwilliger Basis durchgeführt, deswegen ist es keinen Zwängen des Vergaberechts unterworfen, mit Ausnahme der allgemeinen Grundsätze der sparsamen und wirtschaftlichen Beschaffung.

Zweck eines Interessenbekundungsverfahrens

Gemäß der Bundeshaushaltsordnung sind vor allen Einkäufen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Da keine Vergabeverfahren aus Gründen der Markterkundung durchgeführt werden dürfen, bilden Interessenbekundungsverfahren eine legale Alternative, eine solche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu machen. Die ausschreibende Stelle möchte, indem sie sich einen Überblick über den Markt verschafft, herausfinden, ob sich ein Vergabeverfahren überhaupt lohnen würde.

Sie kann durch ein Interessenbekundungsverfahren die folgenden Fragen klären:

  • Besteht ein Interessentenkreis unter privaten Anbietern?
  • Wie wird das Preisgefüge aussehen?
  • Welche Ansätze zur Erfüllung dieser Aufgabe sind vorhanden?

Ziel ist es also, die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwendung öffentlicher Gelder sicherzustellen.

Wie funktioniert das Interessenbekundungsverfahren?

Der Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens funktioniert formfrei. Ihm liegt die folgende dreischrittige Gliederung zugrunde:

  1. Markterkundung nach wettbewerblichen Grundsätzen
  2. Vergleich des Ergebnisses der Markterkundung mit den Varianten staatlicher Lösungen
  3. Vergabeverfahren

Der dritte Schritt ist nur anzutreten, wenn sich das Vergabeverfahren nach der Auswertung im zweiten Schritt als wirtschaftlichste Lösung herausgestellt hat. Wie genau der erste und zweite Schritt strukturiert sein müssen, ist nicht näher definiert. Fest steht nur, dass der oder die öffentliche Auftraggeber:in im ersten Schritt relevante Informationen über den Gegenstand des Auftrags, die Bewerbungsfrist, die vorzulegenden Eignungsnachweise und die entscheidenden Zuschlagskriterien zur Verfügung stellen muss, die im Falle eines Vergabeverfahrens gelten würden. Im dritten Schritt des Interessenbekundungsverfahrens gelten die verschiedenen Regeln des Vergaberechts. Einen ersten Überblick darüber können Sie sich in unserer Einführung ins Vergaberecht für Anfänger:innen verschaffen.

Warum sollten sich Unternehmen an Interessenbekundungsverfahren beteiligen?

Eine Beteiligung von Unternehmen an einem Interessenbekundungsverfahren ist sinnvoll, auch wenn sie dafür kein Entgelt erwarten können. Durch ihre Teilnahme zeigen sie, dass es einen Interessentenkreis an diesem Auftrag gibt und wie groß dieser ist. Wenn keine oder zu wenige Unternehmen an dem Verfahren teilnehmen, wird es daraufhin kein Vergabeverfahren geben. Wenn aber genug Unternehmen teilnehmen, ist es sehr wahrscheinlich, dass die öffentliche Stelle den Auftrag bald ausschreiben wird und Unternehmen, die am Interessenbekundungsverfahren teilgenommen haben, haben bereits einen Teil der Vorarbeit für ihr Angebot erledigt.

Unterschied: Interessenbekundungsverfahren und Vergabeverfahren

Ein Interessenverfahren ist, anders als häufig angenommen wird, kein Vergabeverfahren und ersetzt dieses auch nicht. Dabei handelt es sich um ein formloses Verfahren, dass einem Vergabeverfahren beziehungsweise einer Ausschreibung vorausgehen kann. Da keine Vergabeverfahren aus Gründen der Markterkundung durchgeführt werden, bilden Interessenbekundungsverfahren einen Vorgang, der einem Vergabeverfahren ähnelt, aber nicht mit der Zuschlagserteilung endet. Anders als wenn ein:e öffentliche:r Auftraggeber:in ein Vergabeverfahren zur Markterkundung nutzen würde, wissen die Unternehmen, die sich beteiligen, dass kein Zuschlag erteilt wird.

Unterschied: Interessenbekundungsverfahren und Interessenbekundung

Das Interessenbekundungsverfahren ist nicht zu verwechseln mit der Interessenbekundung. Diese ist dem Vergabeverfahren nicht vorgeschaltet, sondern bereits Teil davon und ersetzt die Auftragsbekanntmachung durch den öffentlichen Auftraggeber beziehungsweise die Auftraggeberin. Interessenbekundungsverfahren sind abgeschlossene Verfahren, deren Ergebnisse keine Vorfestlegung für sich eventuell anschließende Vergabeverfahren darstellen.

Wann ist ein Interessenbekundungsverfahren sinnvoll?

Ein Interessenbekundungsverfahren kommt bei der Planung neuer und der Überprüfung bestehender Maßnahmen oder Einrichtungen in Betracht. Die Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens werden dann im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit den zur Verfügung stehenden staatlichen Mitteln verglichen.

Wann ist ein Interessenbekundungsverfahren nicht sinnvoll?

Auch wenn die Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren nicht entgeltet wird, kostet die Durchführung für die öffentliche Hand Geld (etwa durch Personalkosten). Wenn also die Ermittlung eines Schätzpreises vordergründig ist, ist ein Interessenbekundungsverfahren in der Regel nicht die passende Lösung.

Weitere spannende Artikel

21.06.2023 15:55 | Lorena Lawniczak Veröffentlicht in: Wissenswertes
Golf, Millennials und Digital Natives – Dabei ist keineswegs das bekannte Auto eines großen Autoherstellers oder ein neuer Trend in der Modewelt gemeint. Mit diesen Synonymen werden Generationen beschrieben, welche derzeit großen Einfluss auf die Gesellschaft, aber vor…
07.01.2020 09:17 | Jan Hell Veröffentlicht in: Wissenswertes
Um ihre Umsätze zu generieren und Gewinne zu erwirtschaften, betreiben Unternehmen kontinuierliche Kundenakquise und setzen auf persönliche Kontakte. Doch auch die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren von öffentlichen Auftraggeber:innen kann lukrative Aufträge…
30.10.2023 08:30 | Hannah Simons Veröffentlicht in: Wissenswertes
Das Vergaberecht ist sehr komplex: Je nach Auftraggeber:in oder Größe des Auftrags gelten unterschiedliche Regelungen. Zudem regeln verschiedene Gesetzestexte das Vergaberecht. Um Anfänger:innen den Einstieg in das Vergaberecht zu erleichtern, werden im folgenden…
01.04.2020 15:00 | ibau Redaktion Veröffentlicht in: Wissenswertes
Employer Branding – ein Begriff, den jedes Unternehmen sicher schon einmal gehört hat. Auf dem heutigen Arbeitsmarkt ist das Recruiting von Fachpersonal oft eine große Herausforderung von Unternehmen. Beim sogenannten „War for Talents“ müssen sich Betriebe von der…
29.06.2023 12:52 | ibau Redaktion Veröffentlicht in: Wissenswertes
Es sagt sich leichter als getan: Der Bewerber oder die Bewerberin steht vor der Tür und Sie als Arbeitgeber:in sollen nun, wie aus dem Ärmel geschüttelt, ein richtiges Bewerbungsgespräch führen. Oft fehlt einfach die Zeit, sich mit fachmännischen Bewerbungsverfahren…
02.07.2021 14:09 | Hannah Simons Veröffentlicht in: Wissenswertes
Oft unterlaufen Bieter:innen Fehler bei der Teilnahme an Vergabeverfahren. Dabei fällt auf, dass einige Bieterfehler immer wieder auftreten. Dabei handelt es sich oft um Formfehler, sie basieren auf ungenauem Lesen, fehlender Kommunikation oder Problemen mit den…
Ansicht der Oberfläche des ibau Xplorers ibau Xplorer – das Vertriebstool

Finden Sie alle relevanten Informationen für Ihre Auftragsakquise deutschlandweit im ibau Xplorer – ob öffentliche Ausschreibungen oder private und gewerbliche Bauvorhaben.

Aufträge bei ibau nach Branchen sortiert Lukrative Aufträge finden

Suchen Sie jetzt nach interessanten Aufträgen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle relevanten Ausschreibungen passend zu Ihrer Branche und Ihrem Ort.

ibau Downloadbereich - Person durchsucht unsere Webseite zu Knowhow zum Download Tipps & Tricks

Erweitern Sie Ihr Wissen rund um Vergabe, Netzwerken und Bauprojekte. Entdecken Sie praktische Infografiken und hilfreiche E-Books – jetzt kostenlos erhältlich!