Vergebener Auftrag

Wer in einem europaweiten Vergabeverfahren einen Auftrag vergibt, ist verpflichtet, die Vergabe innerhalb einer bestimmten Frist öffentlich bekanntzugeben. Auch im Unterschwellenbereich ist die Vergabe ab bestimmten Auftragswerten bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie bei freihändigen Vergaben nachträglich zu veröffentlichen.

Vergebener Auftrag: Definition

Unter einem vergebenen Auftrag versteht man im Vergaberecht einen öffentlichen Auftrag, dessen Vergabe bereits erfolgt ist. Eine kürzere Definition bzw. Erklärung zu vergebener Auftrag gibt die folgende Begriffsbestimmung: Ein vergebener Auftrag ist eine erfolgte Auftragsvergabe.

Regelungen für vergebene Aufträge im Unterschwellenbereich

Im Unterschwellenbereich sind Vergaben ohne vorherige Vergabebekanntmachung gestattet. Daher muss die Vergabe nach Zuschlagserteilung auf Grundlage des Transparenzgebots des Vergaberechts im Nachhinein bekannt gemacht werden. Dadurch soll ein Mindestmaß an Transparenz gewährleistet werden.

Grenzwerte für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb

Ab folgenden Auftragswerten ist bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie bei freihändigen Vergaben nach § 20 Abs. 3 VOB/A und § 19 Abs. 2 VOL/A eine nachträgliche Bekanntmachung erforderlich:

  • bei beschränkten Ausschreibungen im Baubereich ohne Teilnahmewettbewerb: ab einem Netto-Auftragswert von 25.000 Euro
  • bei freihändigen Vergaben im Baubereich (VOB/A): ab einem Netto-Auftragswert von 15.000 Euro
  • bei freihändigen Vergaben im Liefer- und Dienstleistungsbereich (VOL/A): ab einem Netto-Auftragswert von 25.000 Euro

Vorhalten von Informationen zum vergebenen Auftrag

Informationen zu vergebenen Aufträgen werden im Bereich VOB/A sechs Monate vorgehalten, im Bereich VOL/A drei Monate. Die Informationen umfassen Angaben zu Auftraggeber, Gegenstand des Auftrags, Art und Umfang der erforderlichen Leistung, Ausführungsort sowie Namen des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten hat.

Wo müssen vergebene Aufträge veröffentlicht werden?

Bei Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte muss der Auftraggeber die Vergabe im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlichen. Dabei muss er ein durch die EU vorgegebenes Musterformular mit der Bezeichnung 'Bekanntmachung vergebener Aufträge' verwenden. Das Formular ist auf der Plattform Tenders Electronic Daily (TED) unter ted.europa.eu verfügbar. Die Veröffentlichung muss innerhalb von 48 Kalendertagen nach Erteilung des Zuschlags erfolgen.

Wo werden vergebene Aufträge veröffentlicht?

Zu vergebenen Aufträgen finden Sie auf eVergabe.de zahlreiche Bekanntmachungen. Dazu muss auf der Seite mit der Auftragssuche 'Detailsuche' gewählt und im Feld 'Nach Bekanntmachungstyp filtern' die Option Vergebener Auftrag angeklickt werden.

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