Staatliche Auftraggeber sind zur öffentlichen Bekanntmachung der Absicht, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben, verpflichtet. Die Vergabebekanntmachung Definition legt der Transparenzgrundsatz fest. Nur bei einer öffentlichen Ausschreibung erlangen alle interessierten Bewerber Kenntnis des Auftrags.
An die Vergabebekanntmachung sind hohe Anforderungen gebunden. Sie stellt für die Bewerber die einzige Informationsgrundlage über das Vergabeverfahren dar, auf Basis dieser müssen sie über Teilnahme oder Nichtteilnahme entscheiden. Der Auftraggeber muss die Bekanntmachung daher aus Sicht eines möglichen Interessenten verfassen und dabei alle Informationen einbeziehen, die für die Entscheidung eines Bewerbers über eine Teilnahme erforderlich sind.
Erklärung zu Vergabebekanntmachung: Bei der Bekanntmachung wird zwischen zwei Vergabeverfahren unterschieden:
Im Falle europaweiter Ausschreibungen muss die Bekanntmachung in der Beilage zum Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen, welches nur elektronisch herausgegeben wird. Auf der Website ted.europa.eu können Interessenten alle aktuellen Bekanntmachungen einsehen. Für nationale Ausschreibungen erfolgt die Bekanntmachung in amtlichen Veröffentlichungsblättern, Tageszeitungen oder auf Internetportalen.