Das EU-Supplement ist Bestandteil des «Amtsblatt der Europäischen Union» (ABI) und listet die Ausschreibungen öffentlicher Aufträge oberhalb des EU-Schwellenwerts auf. Das offizielle Publikationsorgan ABI wird vom Amt für Veröffentlichungen in allen Amtssprachen der EU herausgegeben und ist in seiner Bedeutung mit dem deutschen Bundesgesetzblatt vergleichbar.
Mit der Veröffentlichung im EU-Supplement werden Aufträge europaweit zur Vergabe ausgeschrieben. Dieses Vorgehen ist für Leistungsaufträge ab folgenden Beträgen obligatorisch:
Für Bauaufträge gilt der Schwellenwert von 5.350.000 EUR (alle jeweils zzgl. MwSt.). Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre durch die EU-Kommission neu festgelegt. Alle in der EU domizilierten Unternehmen dürfen sich um die Aufträge bewerben. Alternativ zur gedruckten Version werden CD-ROM und Online-Ausgaben angeboten. Die Homepage https://simap.ted.europa.eu/ enthält alle europaweiten Bekanntmachungen und aktuellen Informationen.
Beim TED handelt es sich um einen kostenlosen Online-Dienst. Die Informationen sind nach EU-Supplement Definition öffentlich einsehbar und werden werktäglich nachgeführt. Angezeigte Geschäftsmöglichkeiten beinhalten Aufrufe zum Wettbewerb, Auftragsbekanntmachungen und Vorabinformationen. Die umfangreichsten Wirtschaftszweige sind:
Der Lieferort bezeichnet das Herkunftsland des Auftrags. Die Rubrik Käufer verweist auf die Auftraggeber aus den Mitgliedstaaten und den Europäischen Institutionen.
eNotices ist ein Online-Tool, auf dem EU-Bekanntmachungen erfasst und via TED-Website veröffentlicht werden. Für die Nutzung von eNotices sind eine vorgängige Authentifizierung und Registrierung erforderlich. Diese erfolgt mit einer Einmalanmeldung über den «European Commission Authentication Service» (ECAS). Der Nutzer kann nach erfolgreicher Registrierung auf alle ECAS-geschützten Anwendungen zugreifen, wie die für das öffentliche Auftragswesen benötigten Online-Formulare. eNotices überprüft die Bekanntmachungen auf mögliche Fehler und Übereinstimmung mit den maßgebenden EU-Richtlinien.
Nationale Amtsblätter, große öffentliche Auftraggeber und Software-Entwickler für das elektronische Beschaffungswesen können Dokumente im XML-Format einreichen; sie brauchen die Online-Formulare nicht zu nutzen. Das Vorgehen setzt den Abschluss eines dreistufigen Zertifizierungsverfahrens voraus. Es muss sichergestellt werden, dass die Daten störungsfrei und im geforderten Format übermittelt werden können. Es gibt vier Kategorien, um die unterschiedlichen Funktionen der Einreicher abzudecken: direct, active, passive und indirect Sender.
Über die Plattform eTendering erhalten Interessenten Zugang zu sämtlichen Unterlagen einer Ausschreibung. Mit einer einfachen Anmeldung - benötigt werden E-Mail-Adresse und Passwort - bekommen Nutzer zusätzliche Möglichkeiten zum Informationsaustausch. Unternehmen erhalten raschen und sicheren Zugang zu allen relevanten Ausschreibungen und Benachrichtigungen. Öffentlichen Auftraggebern steht mit eTendering ein Kommunikationskanal zur Verfügung, der den Abgleich mit den auf eNotes erstellten Ausschreibungen erlaubt. Die standardisierte elektronische Abwicklung der Vergabeverfahren reduziert die Aufwände für beide Seiten signifikant. Alle wichtigen Schritte werden protokolliert und können jederzeit eingesehen werden.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle öffentlichen Aufträge oberhalb des definierten Schwellenwerts europaweit auszuschreiben. Mit dem Vergaberecht und den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit, Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung soll der freie Wettbewerb innerhalb der EU garantiert werden. Vorgegebene Fristen zu Bekanntmachung und Bearbeitung sind einzuhalten. Nach der Auftragsvergabe muss die ausschreibende Stelle über den Zuschlag informieren. Das gewaltige EU-Auftragspotenzial mit jährlich 250.000 Ausschreibungen ist von grenzüberschreitendem Interesse.
Öffentliche Aufträge sollen an fachkundige und geeignete Unternehmen vergeben werden. Die EEE wurde auf Basis der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 geschaffen, um das aufwendige Bereitstellen von Unterlagen zur Eignungsprüfung zu strukturieren und zu vereinfachen. Das Dokument ist EU-weit einheitlich und in allen EU-Sprachen verfügbar. Für Vergaben oberhalb des Schwellenwerts ist die vollelektronische Version zu verwenden. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat einen ergänzenden Leitfaden herausgegeben. Es steht dem öffentlichen Auftraggeber frei, die Verwendung der EEE vorzuschreiben. Eine vorausgefüllte Version der EEE kann, muss aber nicht in den Vergabeunterlagen bereitgestellt werden, zur Komplettierung durch die Unternehmen.
Zum Nachweis der technischen Brauchbarkeit eines Bauproduktes wird das «European Technical Assessment» beigezogen. Die Bewertung wird auf der Grundlage von Dokumenten erstellt, welche durch die «European Organisation for Technical Assessment» (EOTA) erarbeitet wurden. Maßgebend sind Prüfungen, Untersuchungen und technische Gutachten durch Fachinstitutionen der Mitgliedsländer, die von der EOTA anerkannt sind. In Deutschland wird diese Rolle vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) wahrgenommen. Die ETA kommt für Bauprodukte zur Anwendung, die nicht durch die harmonisierte Europäische Norm abgedeckt sind (Bauprodukteverordnung EU Nr. 305/2011).
Der europäische Rechtsrahmen für elektronische Identifizierung und für elektronische Vertrauensdienste ist in der EU-Verordnung Nr. 910/2014 festgehalten (Electronic Identification, Authentification and Trust Services - eIDAS). Damit sollen sichere elektronische Transaktionen zwischen Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen in der gesamten EU ermöglicht werden. Die eIDAS-Verordnung soll den Rechtsrahmen für elektronische Signaturen weiterentwickeln. Das Unionsrecht eIDAS gilt unmittelbar und bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht.
Der Begriff E-Government (E-Regierung) steht für den Einsatz digitaler Informations- und Kommunikationstechnologie durch behördliche Stellen. Der Informations- und Transaktionsfluss innerhalb der Verwaltung und gegen außen mit der Öffentlichkeit soll vereinfacht und zeitnah gestaltet werden. Erforderlich sind Eröffnung und Unterhalt eines elektronischen Kanals sowie Grundsätze für die digitale Aktenführung. In Deutschland sind die rechtlichen Anforderungen im Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung festgehalten (E-Government-Gesetz - EGovG).
Die elektronische Beschaffung (E-Procurement) nutzt das Internet und andere Kommunikationssysteme für den Einkauf von Produkten und Dienstleistungen. Der elektronische Ablauf hat die aufwendige papierbasierte Beschaffung in Unternehmen und Organisationen abgelöst. Der Prozess wird beschleunigt, die Kosten sinken. Durch die Vernetzung können neue Beschaffungsmärkte erschlossen werden.