Kaskade
Unter einer Kaskade versteht sich allgemein ein künstlich angelegtes Stufenprinzip in Form eines Wasserfalls. Im Vergaberecht ist damit die stufenweise Anordnung der verschiedenen Rechtsvorschriften für Vergaben im Oberschwellenbereich gemeint.
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Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Kaskade?
Für Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte gilt ein sogenanntes Kaskadenprinzip. Dies regelt die Rangfolge der unterschiedlichen Rechtsvorschriften und Verordnungen. Auf oberster Ebene befinden sich die EU-Richtlinien, welche auf zweiter Ebene durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) umgesetzt werden. In den darunterfolgenden Stufen des Kaskadenprinzips konkretisieren sich diese Vorschriften durch die Vergabeverordnung (VgV), die Sektorenverordnung (SektVO), die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und die Vergabeverordnung für den Bereich Verteidigung und Sicherheit (VSVgV). Die Kaskade für Vergaben von Bauleistungen enthält im Vergleich zu den Vergaben von Leistungen und freiberuflichen Leistungen eine Stufe mehr. Während die Vorschriften der VOL/A und der VOF seit der Reform in der Vergabeverordnung (VgV) zusammengefasst sind, wird auf die VOB/A noch immer separat verwiesen, wodurch eine zusätzliche Stufe entsteht. Für genauere Informationen zum Kaskadenprinzip, schauen Sie in unserem Glossar vorbei!