Chancengleichheit

Das Vergaberecht verlangt Chancengleichheit für alle Bewerber. Gemäß den Verfahrensgrundsätzen müssen Bieter unabhängig von Domizil und Staatsangehörigkeit gleich behandelt werden. Dazu gehört nach der Begriffsbestimmung ein umfassendes Diskriminierungsverbot.

Chancengleichheit Definition

Alle Bewerber um einen Auftrag sollen die gleiche Ausgangslage und Chance haben. Eine unterschiedliche Behandlung der Bieter ist unzulässig. Der Auftraggeber muss identische Anforderungen und Bedingungen sicherstellen. Falls beim Angebot ein Ermessen eingeräumt wird, muss der Spielraum für alle Bewerber gelten. Es muss sichergestellt werden, dass der Wettbewerb fair und ohne Vorteile für den Einzelnen abläuft. Der Gleichheitsgedanke ist auch im deutschen Grundgesetz verankert (Art. 3, Abs. 3 GG).

Barrierefreiheit

Mit barrierefreien Lebensräumen werden mögliche Einschränkungen im gesundheitlichen und sprachlichen Kontext, die trotz formeller Chancengleichheit bestehen, wettgemacht (Design für Alle). Das Überwinden von Barrieren durch bauliche Maßnahmen und vereinfachte Texte soll allen Menschen erlauben, gewünschte Orte zu erreichen und benötigte Informationen zu verstehen. Mit dem Slogan «Leichte Sprache in der Verwaltung» wird auf eine Verbesserung der Verständlichkeit von amtlichen Dokumenten abgezielt.

Diskriminierungsverbot

Das Diskriminierungsverbot nach Vergaberecht ist in § 97 Abs. 2 GWB festgeschrieben. Teilnehmer an einem Vergabeverfahren unterstehen den gleichen Bedingungen: Lokale Unternehmen dürfen nicht bevorzugt, fremde Staatsangehörige nicht benachteiligt werden. Der Ermessensspielraum in Übereinstimmung mit der Erklärung zur Chancengleichheit ist für alle Bieter identisch.

Mitwirkungsverbot

Falls Organe des öffentlichen Auftraggebers selbst Bieter in einem Verfahren sind oder wirtschaftliche Beziehungen mit einem Bieter pflegen, dürfen diese im Vergabeverfahren nicht mitwirken. Interessenkonflikte müssen vermieden werden (Vergabeverordnung - § 6 VgV). Das Mitwirkungsverbot für öffentliche Auftraggeber gilt auch im Falle von Familienangehörigen und nahen Verwandten, die in einem Verhältnis zu einem bietenden Unternehmen stehen.

Erklärung zu Chancengleichheit - Rahmenbedingungen

Die Vergabegrundsätze für fairen Wettbewerb und Nichtdiskriminierung werden ergänzt durch:

  • Transparenz: Alle Bieter sind in allen Phasen auf dem gleichen Wissensstand zu halten; alle Entscheidungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
  • Wirtschaftlichkeit: Es soll das wirtschaftlichste Angebot gewählt werden; der Preis ist nicht notwendig alleiniges Entscheidungskriterium.
  • Vergabe an geeignete Unternehmen: Nur Unternehmen mit nachgewiesener Fachkunde und Leistungsfähigkeit sollen einen Zuschlag erhalten.
  • Berücksichtigung mittelständischer Interessen: Kleinen und mittleren Unternehmen soll durch die Teilung großer Auftragsvolumen die Wettbewerbsbeteiligung ermöglicht werden.

Angemessenheit des Angebots

Ein Angebot, das nicht nachvollziehbare Preise enthält, darf nicht angenommen werden. Dem Bieter wird eine Nachfrist eingeräumt, um die Kalkulation offen zu legen und die Höhe der Preise zu rechtfertigen. Es gilt sicherzustellen, dass die Leistungsberechnung in Berücksichtigung aller Anforderungen erfolgte und dass die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften gewährleistet ist. Ein Angebot muss somit angemessen sein. Auf diese Weise wird vermieden, dass billige Angebote auf Basis von Dumpinglöhnen und minderwertigen Materialien eine Ausschreibung gewinnen.

Submissionsabsprachen

Alle Absprachen von Bietern, die darauf abzielen, dass ein bestimmtes Angebot den Zuschlag erhält, sind illegal und werden mit Freiheits- und Geldstrafen geahndet (§ 298 StGB). Strafen können gegen einzelne Unternehmensvertreter und das Unternehmen selbst ausgesprochen werden. Um unzulässige und wettbewerbsbeschränkende Submissionsabsprachen besser erkennen zu können, hat das Bundeskartellamt eine Checkliste für Vergabestellen herausgegeben.

Ungewöhnliches Wagnis

Dem Auftragnehmer darf beim Zuschlag kein ungewöhnliches Wagnis übertragen werden (Vergabe- und Vertragsordnung - § 7 Abs. 1 VOB/A). Es gibt Entwicklungen, auf die er keinen Einfluss hat und deren Auswirkungen auf Preise und Fristen er nicht im Voraus abschätzen kann. Der öffentliche Auftraggeber verfügt regelmäßig über erweiterte Handlungsspielräume und kann im Rahmen der Vertragsbedingungen einem Auftragnehmer Wagnisse aufbürden. Dieses Ungleichgewicht zwischen den Vertragsparteien wird durch die VOB/A relativiert.

Ansicht der Oberfläche des ibau Xplorers ibau Xplorer – das Vertriebstool

Finden Sie alle relevanten Informationen für Ihre Auftragsakquise deutschlandweit im ibau Xplorer – ob öffentliche Ausschreibungen oder private und gewerbliche Bauvorhaben.

Aufträge bei ibau nach Branchen sortiert Lukrative Aufträge finden

Suchen Sie jetzt nach interessanten Aufträgen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle relevanten Ausschreibungen passend zu Ihrer Branche und Ihrem Ort.

ibau Downloadbereich Tipps & Tricks

Erweitern Sie Ihr Wissen rund um Vergabe, Netzwerken und Bauprojekte. Entdecken Sie praktische Infografiken und hilfreiche E-Books – jetzt kostenlos erhältlich!

Weitere spannende Artikel

16.02.2021 15:00 | Jacqueline Segeth Veröffentlicht in: Wissenswertes
Zur Gewinnung von Neukunden gibt es für Unternehmen viele verschiedene Wege. Ein Anschreiben an potenzielle Neukunden ist eine Möglichkeit, Kunden sicher zu erreichen und direkt anzusprechen. Dieser Weg zur Gewinnung von Neukunden gehört zur Kaltakquise, da sie einen [...]
13.12.2021 08:34 | Hannah Simons Veröffentlicht in: Wissenswertes
Jeder Vertriebsmitarbeiter kennt den Moment: Sie haben eine Anfrage bekommen, Zeit in ein entsprechendes Angebot investiert, es verschickt und dann: Nichts. Der Geschäftsabschluss ist schon zum Greifen nah, aber der Kunde springt einfach ab. Aber warum? Oft verlassen s [...]
07.02.2024 13:13 | Hannah Simons Veröffentlicht in: Wissenswertes
Alleine in Deutschland werden jährlich etwa 160.000 Ausschreibungen veröffentlicht mit einem Gesamtvolumen von circa 400 Milliarden Euro. Diese hohen Werte machen es umso wichtiger, dass die Grundsätze der Transparenz, der Nicht-Diskriminierung, der Wirtschaftlichkei [...]
04.02.2022 09:20 | Jacqueline Segeth Veröffentlicht in: Wissenswertes
Die heute gültige Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Mit ihr wurden wichtige datenschutzrechtliche Grundlagen festgelegt, die das bis dahin gültige Bundesdatenschutzgesetz aufhoben. Die datenschutzrechtlichen Grundlagen betreffen den Umg [...]
16.04.2019 13:43 | Jan Hell Veröffentlicht in: Wissenswertes
Neue Aufträge zu generieren kann oft schwierig und mühsam sein. Vor allem bei der öffentlichen Vergabe gilt es einiges zu beachten. Mit diesem Guide erhalten Sie die zehn wichtigsten Tipps, um Ihre Erfolgschance bei der nächsten Bewerbung zu erhöhen. [...]
08.03.2022 16:23 | Hannah Simons Veröffentlicht in: Wissenswertes
Auch wenn man in der Wirtschaft den Wettbewerb nicht so sehr sieht, wie bei einem Pferderennen – er existiert. Unternehmen müssen innovativer sein, mehr anbieten oder Kundenwünsche besser erfüllen als die direkten Wettbewerber:innen, sonst blieben sie hinten zurüc [...]