Das wirtschaftlichste Angebot in einem öffentlichen Vergabeverfahren ist dasjenige mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Der Preis ist unter den Zuschlagskriterien mit mindestens 30 % zu gewichten und kann ausnahmsweise auch das einzige Kriterium für die Vergabeentscheidung sein. Im Regelfall muss der öffentliche Auftraggeber beziheungsweise die öffentliche Auftraggeberin die weiteren Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung festlegen. Es stehen verschiedene Punktebewertungssysteme zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots zur Verfügung.
Die einzelnen Wertungskriterien werden mit ihrer Gewichtung in eine Bewertungsmatrix eingetragen. Der oder die Auftraggeber:in vergibt für jedes Angebot zu jedem Kriterium Punkte, die den Erfüllungsgrad bestimmen. Mit einer der folgenden Berechnungsmethoden können die Angebote dann in ein Verhältnis zueinander gesetzt werden.
Diese Methode eignet sich vor allem für die Beschaffung von Standardprodukten. Es müssen lediglich Ausschlusskriterien definiert werden. Alle Bewerber:innen, die diese Mindestanforderungen erfüllen, sind gleichermaßen geeignet. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Im Falle von mehreren identischen Angeboten muss aufgrund vorab festgelegter und bekannt gemachter Kriterien entschieden werden.
Bei dieser Methode werden Preis und Leistung gleich hoch gewichtet. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus dem Quotienten aus Leistung (Leistungspunkte) geteilt durch den Preis. Das Angebot mit dem höchsten Koeffizienten erhält den Zuschlag.
Wenn eine Entscheidung zwischen eng beieinanderliegenden gleichwertigen Angeboten erwartet wird, ist diese Methode empfehlenswert. In diesem Fall ist ein Stichentscheid zugunsten Preis oder Leistung erforderlich. Die Stichentscheidung erfordert ein eigenes Zuschlagskriterium, für das meistens der Preis herangezogen wird.
Wenn bei der Bewertung Preis und Leistung unterschiedlich gewichtet werden sollen, empfiehlt sich diese Methode. Preis und Leistung werden dabei mit einem Bezugswert gewichtet.
Erklärung zu wirtschaftlichstes Angebot: Die Definition findet sich mit Erläuterung im GWB sowie in der UVgO und der VOB/A.