KMU im Vergaberecht: Wie der Mittelstand leichter an öffentliche Aufträge kommt

Veröffentlichung: 26.10.2022 09:55 |

Öffentliche Ausschreibungen können für KMU ein attraktiver Weg zu neuen Aufträgen sein, auch wenn der Einstieg ins Vergabeverfahren oft komplex erscheint. Das neue Vergabebeschleunigungsgesetz soll bürokratische Hürden abbauen und den Zugang zum öffentlichen Markt erleichtern. Für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen lohnt sich daher ein genauer Blick darauf, wie der Zugang zu öffentlichen Aufträgen praktisch gelingt. 

Das Wichtigste zu KMU und öffentlicher Auftragsvergabe in Kürze

  • Öffentliche Aufträge bieten KMU große Chancen: 2025 gingen 66 Prozent der Aufträge des Beschaffungsamts des BMI an kleine und mittlere Unternehmen.
  • Das Vergaberecht berücksichtigt mittelständische Interessen ausdrücklich und erleichtert den Zugang durch Teil- und Fachlose.
  • Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz sollen öffentliche Vergaben ab Juli 2026 einfacher, schneller und digitaler werden.
  • Die höhere Direktauftragsgrenze von 50.000 Euro beim Bund kann kleinere Aufträge für KMU leichter zugänglich machen.
  • Für den Einstieg sollten KMU passende Ausschreibungen gezielt auswählen, Nachweise zentral vorbereiten und formale Fehler vermeiden.
Handwerker arbeitet in Werkstatt

Bund, Länder und Kommunen vergeben jedes Jahr Milliardenaufträge, etwa für Bauleistungen, Security-Dienstleistungen, Gebäudeservice oder die Beschaffung von Baustoffen. Es gibt kaum ein Produkt oder eine Leistung, die die öffentliche Hand nicht nachfragt. Und die Zahlen sprechen für sich: Der aktuelle Bericht des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern (BeschA) verzeichnete 2025 ein Auftragsvolumen von 9,3 Milliarden Euro. Davon gingen 66 Prozent an kleine und mittlere Unternehmen. Dass öffentliche Aufträge für KMU eine relevante Einnahmequelle sind, bestätigt auch der Vergabereport 2025 des Kompetenzzentrums innovative Beschaffung (KOINNO): Fast 90 Prozent der befragten Unternehmen haben bereits Erfahrungen mit öffentlichen Ausschreibungen gesammelt.

Die öffentliche Hand ist also nicht nur einer der größten, sondern auch einer der verlässlichsten Auftraggeber in Deutschland. Dennoch schrecken viele KMU vor der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen zurück. Ein komplexes Regelwerk, vielschichtige Abläufe und das öffentliche Preisrecht stellen gerade kleinere Unternehmen vor echte Herausforderungen. Doch es gibt gute Neuigkeiten: Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz, das zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt, hat der Deutsche Bundestag gezielte Maßnahmen zum Schutz des Mittelstands verabschiedet.

Dieser Ratgeberartikel beleuchtet, was das neue Gesetz konkret für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen bedeutet, und beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema öffentliche Ausschreibungen: Wie erleichtert das Vergaberecht KMU den Zugang zu öffentlichen Aufträgen? Was bringen Teillose und Fachlose? Und wie gelingt KMU der Einstieg in die Welt der öffentlichen Vergabe?

KMU-Definition: Sind Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen?

Als KMU gelten Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen und entweder höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen. Damit umfasst der Begriff sowohl Kleinstunternehmen als auch kleine und mittlere Unternehmen.

Mehr Details zur genauen Einordnung finden Sie in unserem Glossarartikel zu KMU. Dort erfahren Sie mithilfe einer übersichtlichen Tabelle, ab wann ein Unternehmen als Kleinstunternehmen, kleines Unternehmen oder mittleres Unternehmen gilt.

Mittelstandsförderung im Vergaberecht: Was KMU wissen sollten

Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen können nicht nur an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen – sie sind im deutschen Vergaberecht sogar ausdrücklich mitgedacht. Das ist kein Zufall, sondern Ausdruck einer gezielten Mittelstandsförderung: Unter diesem Begriff fasst man alle Maßnahmen zusammen, die darauf ausgerichtet sind, kleinere und mittlere Unternehmen wirtschaftlich zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, beispielsweise durch gesetzliche Regelungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

So schreibt § 97 Abs. 4 GWB vor, dass mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen sind. Ein zentrales Instrument der Mittelstandsförderung im Vergaberecht ist dabei die Pflicht zur Losaufteilung: Öffentliche Auftraggeber sollen Leistungen grundsätzlich in Teil- und Fachlose aufteilen, also in kleinere oder fachlich abgegrenzte Einheiten, die auch für Unternehmen ohne Großkonzern-Kapazitäten realistisch zu bewältigen sind. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass KMU durch zu große Aufträge vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Der Gedanke dahinter: Öffentliche Aufträge sollen möglichst vielen Unternehmen zugutekommen, nicht nur den Großen der Branche.

In der Praxis bedeutet das: KMU müssen sich nicht zwangsläufig auf ein gesamtes Großprojekt bewerben, sondern können Angebote für einzelne Gewerke, Teilleistungen oder Projektabschnitte abgeben. Ergänzend regeln etwa § 30 VgV für europaweite Liefer- und Dienstleistungsvergaben, § 22 UVgO im Unterschwellenbereich sowie § 5 Abs. 2 VOB/A für Bauleistungen die Vergabe nach Losen.

Gerade Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte werden zudem nicht europaweit, sondern nach nationalen Vergaberegeln ausgeschrieben. Das kann den Wettbewerb überschaubarer machen und den Einstieg für kleinere und regionale Anbieter erleichtern. Dennoch müssen auch KMU die geforderten Eignungsnachweise erfüllen, etwa zu Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Referenzen oder wirtschaftlicher Zuverlässigkeit.

Wer darüber hinaus erfahren möchte, welche konkreten Förderprogramme für KMU es gibt, findet in unserem Ratgeberartikel zu Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen einen umfassenden Überblick.

66 %
der öffentlichen Aufträge des Beschaffungsamts gingen an KMU
Fast 90 %
der befragten Unternehmen haben laut KOINNO bereits Erfahrung mit öffentlichen Ausschreibungen gesammelt.
Über 75 %
würden häufiger nach Ausschreibungen suchen, wenn es eine zentrale Plattform gäbe

Sind öffentliche Aufträge für KMU interessant?

Planbare Projekte, verlässliche Zahlungen und ein Auftraggeber, der nicht wegbricht: Der öffentliche Sektor hat für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen einiges zu bieten. Und das Interesse ist durchaus vorhanden. Laut dem Vergabereport 2025 des Kompetenzzentrums innovative Beschaffung (KOINNO) schätzen fast 60 Prozent der befragten Unternehmen den öffentlichen Sektor als wichtiges Kundensegment ein, weitere 16 Prozent stimmen dem zumindest eher zu. Die Mehrheit der KMU und Start-ups sieht in der öffentlichen Hand also einen relevanten Auftraggeber, nicht nur eine bürokratische Pflichtübung.

Dennoch gibt es Unternehmen, die bislang einen Bogen um öffentliche Ausschreibungen machen. Ihre Gründe sind aufschlussreich: Viele geben an, dass die ausgeschriebenen Leistungen nicht zu ihrem Angebot passen, oft weil Auftraggeber ein Produkt oder eine Leistung nicht gut genug kennen, um sie treffend auszuschreiben. Hinzu kommen fehlende Flexibilität bei der Angebotsgestaltung, hoher bürokratischer Aufwand und die Tatsache, dass manche Unternehmen den öffentlichen Sektor schlicht nicht als Zielmarkt für sich sehen. Auf die Frage, was sich ändern müsste, damit sie sich häufiger beteiligen würden, nennen die befragten Unternehmen im KOINNO-Report deshalb immer wieder: mehr Transparenz im Ausschreibungs- und Entscheidungsprozess, präzisere Leistungsbeschreibungen, eine stärkere Gewichtung von Qualität gegenüber dem Preis, schlankere Bewerbungsverfahren sowie eine zentrale, benutzerfreundliche Plattform für alle öffentlichen Ausschreibungen. Besonders für KMU und Start-ups spielen zudem faire Zugangsbedingungen eine Rolle, etwa durch den Abbau übermäßiger Zertifizierungsanforderungen. Ein Teilnehmer bringt es treffend auf den Punkt:

Die öffentliche Beschaffung muss benutzerfreundlicher, transparenter und attraktiver für Unternehmen werden. Weniger Bürokratie, bessere Kommunikation und stärkere Digitalisierung könnten dazu führen, dass sich mehr Unternehmen an Ausschreibungen beteiligen. Besonders kleine und junge Unternehmen sind derzeit oft benachteiligt – dadurch verpassen öffentliche Auftraggeber innovative Lösungen, die Start-ups und KMU bieten könnten.
Befragte Person des KOINNO Vergabereports

Das Potenzial ist also vorhanden, und die Bereitschaft auch. Was viele bremst, sind keine grundsätzlichen Vorbehalte, sondern konkrete Hürden. Doch genau hier tut sich gerade etwas. Mit dem neuen Vergabebeschleunigungsgesetz, das ab Juli 2026 in Kraft tritt, werden bürokratische Hürden gezielt abgebaut und der Zugang für KMU erleichtert.

Was bringt das neue Vergabebeschleunigungsgesetz für KMUs?

Die Politik hat die Botschaft gehört. Am 1. Juli 2026 tritt das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge in Kraft, und es nimmt sich genau die Punkte vor, über die sich Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen seit Jahren beschweren. Das nationale Vergaberecht soll einfacher, schneller und digitaler werden, Vergabestellen entlasten und Unternehmen die Bewerbung um öffentliche Aufträge attraktiver machen.

Ein zentrales Element des Vergabebeschleunigungsgesetzes: Die Grenze für Direktvergaben des Bundes steigt auf 50.000 Euro. Bis zu diesem Auftragswert entfällt das förmliche Vergabeverfahren. Kein Bieterverfahren, keine aufwendigen Bewerbungsunterlagen. Das spart Zeit und Kosten auf beiden Seiten und macht gerade kleinere Aufträge leichter zugänglich.

Für den Mittelstand besonders wichtig: Der Losgrundsatz bleibt erhalten. Er verpflichtet Auftraggeber, Leistungen grundsätzlich in Teilen auszuschreiben, damit nicht ein einziger Großauftragnehmer alles abräumt, sondern auch spezialisierte KMU für ihren Teil bieten können. Ergänzend dazu kann bei Gesamtvergaben künftig vertraglich vorgeschrieben werden, dass der Hauptauftragnehmer die Interessen kleinerer Subunternehmen besonders berücksichtigt.

Auch bei den Nachweispflichten setzt das Gesetz an: Sie werden spürbar zurückgefahren. Künftig reicht in der Regel eine Eigenerklärung aus. Förmliche Nachweise müssen nur noch die Unternehmen vorlegen, die tatsächlich Aussicht auf den Zuschlag haben. Damit einher geht ein gestärkter Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der sich ausdrücklich auch auf die Höhe des Auftragswerts bezieht: Je kleiner der Auftrag, desto weniger Formalitäten sollen künftig verlangt werden.

Auch inhaltlich rückt der Mittelstand stärker in den Blick. Vergabestellen sollen die besonderen Eigenschaften kleinerer und junger Unternehmen etwa bei der Wahl von Eignungskriterien oder bei den Zahlungsbedingungen stärker berücksichtigen. Vorgesehen ist zudem, dass diese Unternehmen künftig häufiger gezielt zur Angebotsabgabe aufgefordert werden und leichter auf alternative Nachweisformen ausweichen können. Auch Nebenangebote, also alternative Lösungswege abseits der ausgeschriebenen Standardlösung, sollen eine größere Rolle spielen, da sie als wirksames Mittel gelten, um Innovation im Vergaberecht zu fördern.

Besonders deutlich wird der Rückenwind für junge Unternehmen bei der geplanten Start-up-Regelung: Handelt es sich beim Auftragnehmer um ein Start-up mit einer innovativen Leistung in den ersten vier Jahren nach der Gründung, sollen Direktaufträge künftig sogar bis zu einem Wert von 100.000 Euro möglich sein, also doppelt so viel wie die allgemeine Grenze von 50.000 Euro. Diese Sonderregelung ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein besonderes Anliegen und soll zeitnah in einer eigenen Verwaltungsvorschrift konkretisiert werden.

Das Gesetz allein wird den Frust über unklare Formalien oder unübersichtliche Plattformen nicht über Nacht beseitigen. Doch es setzt die richtigen Impulse, und wer bislang gezögert hat, öffentliche Aufträge zu verfolgen, findet ab Mitte 2026 bessere Bedingungen als je zuvor. Alle weiteren Informationen zur neuen Vergabereform finden Sie in unserem Artikel zum Vergabebeschleunigungsgesetz.

Wie gelingt KMU der Einstieg in öffentliche Ausschreibungen?

Der erste Blick in Vergabeunterlagen kann einschüchternd wirken. Doch wer einmal verstanden hat, wie das System funktioniert,

Person füllt ein Dokument aus

merkt schnell: Es ist lernbar, und mit jeder Teilnahme wird es einfacher. Wer sich zunächst einen grundlegenden Überblick verschaffen möchte, findet in unserem Artikel „Vergaberecht einfach erklärt“ eine verständliche Einführung in die wichtigsten Begriffe, Abläufe und Regeln.

Der wichtigste Rat lautet deshalb: einfach anfangen. Die erste Ausschreibung kostet am meisten Zeit, weil alles neu ist. Aber schon beim zweiten Mal liegen die meisten Unterlagen bereits vor, die Abläufe sind vertraut und die Kalkulation geht deutlich schneller von der Hand. Wer seine Eignungsnachweise von Beginn an zentral ablegt, reduziert den Aufwand bei jeder weiteren Bewerbung erheblich. Welche Nachweise erforderlich sind, ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Typischerweise müssen Bieter unter anderem folgende Unterlagen einreichen:

Mindestens genauso wichtig ist es, die eigenen Stärken realistisch einzuschätzen und gezielt die Ausschreibungen auszuwählen, bei denen die Erfolgsaussichten am höchsten sind. Wer versucht, auf jede Ausschreibung zu antworten, verliert schnell den Überblick und die Qualität leidet. Besser ist es, sich auf Bereiche zu konzentrieren, in denen echte Expertise vorhanden ist, und dort überzeugende, gut kalkulierte Angebote einzureichen. Ein weiterer Hebel ist die geografische Nähe: Lokale und regionale

Aufträge werden häufig von Auftraggebern bevorzugt, die auf kurze Wege, schnelle Reaktionszeiten und ortskundige Anbieter setzen. Für KMU kann es sich daher lohnen, gezielt Ausschreibungen in der eigenen Region im Blick zu behalten und die regionale Verwurzelung im Angebot auch aktiv als Stärke zu kommunizieren. Dumpingpreise sind hingegen keine Strategie: Angebote, die unrealistisch günstig sind, können zum Ausschluss führen.

Wer noch keine Referenzen vorweisen kann, muss sich davon nicht abschrecken lassen. Es gibt bewährte Wege, um erste Erfahrungen zu sammeln und eine Referenzliste aufzubauen:

  • Kleinere Aufträge oder Direktvergaben gezielt nutzen
  • Als Subunternehmer in einem größeren Bieterkonsortium einsteigen
  • Frühzeitig Kontakt zu potenziellen Auftraggebern suchen, denn ausgeschrieben wird nur, was bekannt ist

Ein häufig unterschätzter Fallstrick sind formale Fehler. Fehlende Unterschriften, abgelaufene Nachweise oder verpasste Fristen können dazu führen, dass ein inhaltlich starkes Angebot trotzdem ausgeschlossen wird. Checklisten und eine sorgfältige Lektüre der Ausschreibungsunterlagen sind hier das einfachste und wirksamste Mittel.

Herausforderung für KMU

Praktische Lösung

Hoher Rechercheaufwand

Zentrale Plattformen und Suchprofile nutzen

Komplexe Vergabeunterlagen

Checklisten anlegen und Anforderungen Schritt für Schritt überprüfen

Fehlende Referenzen

Mit kleineren Aufträgen, Direktvergaben oder Subunternehmerrollen starten

Formale Fehler

Fristen, Nachweise und Unterschriften systematisch kontrollieren

Unpassende Ausschreibungen

Nur auf Aufträge bieten, die wirklich zur eigenen Leistung passen

Teillose und Fachlose bei öffentlichen Ausschreibungen – was bedeutet das für KMU?

Wer sich mit öffentlichen Ausschreibungen beschäftigt, stößt schnell auf zwei Begriffe: Teillose und Fachlose. Dahinter steckt eines der wichtigsten Prinzipien des öffentlichen Vergaberechts, und für KMU ist es eine echte Chance.

Öffentliche Auftraggeber sind gesetzlich verpflichtet, größere Aufträge aufzuteilen. Teillose untergliedern einen Auftrag nach Menge oder Region, Fachlose trennen ihn nach Art der Leistung oder Gewerk. Ein Straßenbauprojekt könnte beispielsweise in ein Erdarbeiten-Los, ein Asphaltierungs-Los und ein Markierungs-Los aufgeteilt werden. So kann jedes Unternehmen genau den Teil übernehmen, den es am besten beherrscht, ohne den gesamten Auftrag stemmen zu müssen.

Ohne diese Pflicht zur Losaufteilung würden große Aufträge regelmäßig an Generalunternehmer oder Konzerne gehen, die alles aus einer Hand anbieten können. KMU, die oft auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert sind, hätten kaum eine Chance. Der Gesetzgeber hat deshalb bewusst gegengesteuert: Da Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen mehr als 99 Prozent aller Unternehmen in Deutschland ausmachen und rund 60 Prozent der Arbeitsplätze stellen, ist ihr Zugang zum öffentlichen Auftragswesen ein erklärtes politisches Ziel.

Für KMU bedeutet das in der Praxis, dass sie sich auf einzelne Lose bewerben können, die zu ihrer Kapazität und Expertise passen. Es ist sogar möglich, sich auf mehrere Lose gleichzeitig zu bewerben. Auftraggeber können allerdings die Anzahl der Lose, auf die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, begrenzen, um eine zu starke Konzentration zu vermeiden.

Eine Gesamtvergabe ohne Losaufteilung bleibt die Ausnahme und ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe sie zwingend erfordern. Der Auftraggeber muss das ausdrücklich begründen und dokumentieren.

Können zentrale Vergabeplattformen Prozesse für KMU vereinfachen?

So wichtig die richtige Vorbereitung auch ist: Der erste und entscheidende Schritt ist, die passenden Ausschreibungen überhaupt zu finden. Denn nicht jeder Auftrag ist für jedes Unternehmen gleich gut geeignet. Dass viele Unternehmen hier Verbesserungsbedarf sehen, belegt der Vergabereport 2025 des Kompetenzzentrums innovative Beschaffung (KOINNO) eindrücklich: Über 75 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, dass sie öfter nach Ausschreibungen suchen würden, wenn es eine zentrale Plattform gäbe. Zwar kennt mehr als die Hälfte der Teilnehmenden die relevanten Vergabeplattformen, doch der Aufwand, auf jeder einzelnen davon nach passenden Ausschreibungen zu suchen, wird als zu hoch empfunden. Der Wunsch nach einer zentralen Lösung ist also klar.

All das lässt sich mit dem ibau Xplorer gezielt in die Suche einbeziehen. Mit dem ibau Xplorer durchsuchen Sie über eine Million Auftragsinformationen gezielt nach den Ausschreibungen und Bauprojekten, die wirklich zu Ihnen passen. Über individuelle Suchprofile, flexible Filter nach Region, Branche oder Produktbezeichnung und tagesaktuelle Ergebnisse auf einer zentralen Plattform entfällt die mühsame Suche auf verschiedenen Portalen. Stattdessen landen nur die relevanten Aufträge auf dem Schreibtisch, in Sekundenschnelle.

Darüber hinaus bietet der ibau Xplorer umfassende Kontaktdaten zu Entscheidern, Planern und Bauherren, sodass KMU nicht nur die richtigen Ausschreibungen finden, sondern auch frühzeitig die richtigen Ansprechpartner kennen. Wer sich rechtzeitig bemerkbar macht, hat einen klaren Vorteil gegenüber dem Wettbewerb.

Fazit: Öffentliche Aufträge bieten KMU echte Chancen

Öffentliche Ausschreibungen sind für kleine und mittlere Unternehmen deutlich zugänglicher, als es auf den ersten Blick scheint. Zwar bleiben Vergabeverfahren formal anspruchsvoll, doch das Vergaberecht berücksichtigt mittelständische Interessen ausdrücklich. Vor allem die Aufteilung in Teil- und Fachlose eröffnet KMU die Möglichkeit, sich auf genau die Leistungen zu bewerben, die zu ihrer Kapazität, Spezialisierung und Erfahrung passen.

Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz werden ab Juli 2026 weitere Hürden abgebaut. Höhere Wertgrenzen für Direktaufträge, mehr Digitalisierung und eine stärkere Berücksichtigung mittelständischer Unternehmen können den Einstieg in öffentliche Aufträge spürbar erleichtern. Entscheidend bleibt jedoch, dass KMU strukturiert vorgehen: passende Ausschreibungen auswählen, Nachweise vorbereiten, Fristen sicher einhalten und Angebote realistisch kalkulieren.

Wer öffentliche Vergaben nicht als bürokratische Belastung, sondern als strategisches Kundensegment versteht, kann sich langfristig neue Umsatzpotenziale erschließen. Zentrale Plattformen wie der ibau Xplorer helfen dabei, relevante Ausschreibungen schneller zu finden, Marktchancen frühzeitig zu erkennen und den Aufwand bei der Recherche deutlich zu reduzieren. So wird der öffentliche Markt auch für KMU planbarer, übersichtlicher und besser nutzbar.

Häufige Fragen zu KMUs bei öffentlichen Ausschreibungen

Ja. Auch KMU müssen nachweisen können, dass sie fachlich, wirtschaftlich und zuverlässig in der Lage sind, den Auftrag auszuführen. Dazu gehören je nach Ausschreibung zum Beispiel Referenzen, Eigenerklärungen, Zertifikate, Umsatzzahlen oder Nachweise zur personellen Ausstattung. Gerade für junge Unternehmen oder KMU, die erstmals an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen möchten, stellt sich oft die Frage, wie sie ihre Eignung überzeugend nachweisen können. In unserem Artikel über Newcomer im Vergabeverfahren erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt und wie der Einstieg erfolgreich gelingen kann.

Fehlende Referenzen sind nicht automatisch ein Ausschlussgrund. Gerade kleinere Aufträge, Direktvergaben oder die Beteiligung als Subunternehmen können ein guter Einstieg sein, um erste Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern zu sammeln.

Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen, wenn sie einen Auftrag allein nicht stemmen könnten. Das kann besonders sinnvoll sein, wenn mehrere spezialisierte Anbieter ihre Leistungen bündeln möchten.

Genau dafür gibt es Teil- und Fachlose. Sie ermöglichen es Unternehmen, sich auf einzelne Leistungsbereiche, Regionen oder Gewerke zu bewerben, statt ein gesamtes Großprojekt übernehmen zu müssen.

Formale Fehler können dazu führen, dass ein Angebot ausgeschlossen wird, selbst wenn es fachlich überzeugend ist. Deshalb sollten KMU Vergabeunterlagen sorgfältig prüfen, Fristen frühzeitig notieren und alle Nachweise vollständig einreichen.

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Tobias Ogonek ~ @LinkedIn-Profil
Trainer & Consultant im Kundenservice

Tobias Ogonek ist seit 2009 bei ibau tätig. Als Trainer & Consultant im Kundenservice unterstützt er Kund:innen im Umgang mit dem ibau Xplorer und führt mit ihnen regelmäßig Schulungen durch. Darüber hinaus steht er als Ansprechpartner und Spezialist bei Fragen rund um das Vergaberecht und öffentliche Ausschreibungen kompetent mit Rat und Tat zur Seite, von seinem Wissen profitieren auch die Leser:innen unserer Artikel. Durch regelmäßige Fortbildungen sowie seine Mitgliedschaft im Deutschen Vergabenetzwerk bleibt er bei aktuellen Regelungen stets auf dem neuesten Stand.

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Online-Redakteurin

Sina Hasselberg ist Online-Redakteurin und schreibt über alles, was die Baubranche bewegt: von Marktanalysen über Bautechniken bis hin zu rechtlichen Grundlagen und Vergabeverfahren. Als Soziologin betrachtet sie die Baubranche nicht nur aus einer wirtschaftlichen, sondern auch aus einer gesellschaftlichen Perspektive. Besonders interessiert sie sich dafür, wie neue Innovationen und die Digitalisierung die Arbeitsweisen in der Branche verändern. Ihr Fokus liegt auf praxisnahen Inhalten, die Fachsprache zugänglich machen und sowohl erfahrene Branchenprofis als auch Neueinsteiger:innen abholen.