Vergaberechtsreform 2016

Die Vergaberechtsreform 2016 ist eine Modernisierung des europäischen Vergaberechts. Sie bringt neue Regelungen für europaweit auszuschreibende Vergabeverfahren. Die Reform umfasst Richtlinien

Vergaberechtsstruktur

  • zur öffentlichen Auftragsvergabe,
  • zur Auftragsvergabe in den Sektoren Verkehrs-, Wasser- und Energieversorgung sowie Postdienste,
  • zur Vergabe von Konzessionen.

Erklärung zu Vergaberechtsreform 2016: Zahlreiche Vorschriften aus der Vergabeverordnung (VgV) finden sich nun im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Vorschriften zu Liefer- und Dienstleistungsvergaben im Oberschwellenbereich aus der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) und der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) werden in der Vergabeordnung (VgV) zusammengefasst.

Die Vorschriften zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen sowie zu Auslobungsverfahren im Bereich der Raumplanung und des Bauwesens werden in einem neuen Abschnitt in der VgV geregelt.

Schwellenwerte

Die aktuellen Schwellenwerte haben wir im Glossar unter Schwellenwerte detailliert aufgeführt.

Änderungen der Verfahrensarten

Die Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte werden vereinfacht und modernisiert.

Im Oberschwellenbereich werden das offene und das nichtoffene Verfahren gleichgestellt. Damit dürfen die öffentlichen Auftraggeber immer eine Vorauswahl unter den Bewerbern treffen und nur geeignete zur Angebotsabgabe auffordern.

Das neue Vergabeverfahren der Innovationspartnerschaft wird für die Entwicklung neuer, noch nicht auf dem Markt verfügbarer Dienst-, Liefer- oder Bauleistungen eingeführt.

Konzessionsvergabeordnung

Neu sind die Konzessionsvergabeordnung und die Verordnung zur Statistik über öffentliche Auftragsvergabe und Konzessionen. Konzessionen sind ab einem Auftragswert von 5.350.000 EUR netto europaweit auszuschreiben. Neben Baukonzessionen erfasst diese Regelung erstmals auch Dienstleistungskonzessionen. Der Konzessionsgeber hat deutlich mehr Freiheiten als bisher, wobei eine Nachprüfung durch die Vergabekammer möglich ist.

Politische Ziele bei Beschaffungsmaßnahmen

Mit der Reform erhalten Auftraggeber bei Beschaffungen mehr Möglichkeiten zur Durchsetzung politischer Ziele. Diese müssen allerdings in Verbindung mit dem Auftragsgegenstand stehen. Insbesondere betroffen sind rechtliche Verpflichtungen in wirtschaftlichen, innovationsbezogenen, umweltbezogenen, sozial- und beschäftigungspolitischen Belangen.

Personenbezogenes Zuschlagskriterium

Die Zuschlagskriterien wurden so erweitert, dass Auftraggeber auch die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des Personals eines Unternehmens als Zuschlagskriterium werten dürfen. Dies gilt für Fälle, in denen sich die Qualität des Personals erheblich auf die Güte der Auftragsausführung auswirkt.

Besonders in Bereichen wie Architekten-, Ingenieur- und Bewachungsdienstleistungen kann der Auftraggeber nun in ganz anderem Ausmaß als bisher die Qualität des Personals in seine Zuschlagsentscheidung einbeziehen. Dafür wird Unternehmen der Eignungsnachweis erleichtert.

Mindestfristen

Der Standard für Mindestfristen für Teilnahmeanträge und Angebote bei offenen Verfahren liegt nun bei 35 statt bisher 52 Tagen und kann bis auf 15 Tage gekürzt werden. Bei nichtoffenen Verfahren liegt die Teilnahmefrist nun bei 30 statt 37 Tagen und darf bis auf 15 Tage verkürzt werden. Dafür gibt es eine neue Pflicht für den Auftraggeber, hinsichtlich der Besonderheiten des Vergabeverfahrens und der Komplexität der Leistungen angemessene Fristen zu setzen.

e-Vergabe im Oberschwellenbereich

Alle Vergabeverfahren des Oberschwellenbereichs sind nur noch als sogenannte e-Vergabeverfahren durchzuführen. Die Bekanntmachung von Aufträgen und die gesamte Kommunikation im Verfahrensverlauf muss auf elektronischem Wege abgewickelt werden.

Vergaberechtsreform 2016 Definition

Die Einzelheiten der Vergabeverfahren regeln die Vergabeverordnung (VgV), die Sektorenverordnung (SektVO), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) sowie die Vergabeverordnung in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (VSVgV). Dort finden sich die konkreten Erläuterungen.

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