Der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) ist eine Interessengemeinschaft mit Vertretern aller am Bauwesen beteiligten Instanzen. Die Arbeit des GAEB soll Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen (AVA) erleichtern. AVA ist ein standardisiertes Verfahren im Bauwesen für die Abwicklung eines Bauprojekt von der Planung bis zur Abrechnung.
Der GAEB stellt Bauleistungsbeschreibungen und Regeln für den Datenaustausch von Baudaten auf Basis der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) auf. Dabei wird auch die Konformität mit den technischen Regelwerken des Deutschen Institutes für Normung e.V. (DIN) beachtet. Der GAEB gehört zum Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA). Das DIN-Institut für Normung gibt die Arbeitsergebnisse des GAEB heraus.
Das Standardleistungsbuch Bau (STLB-Bau) bietet standardisierte Beschreibungen von Bauleistungen für Neubau, Instandhaltung und Sanierung.
Das Standardleistungsbuch enthält standardisierte Beschreibungen von Unterhaltsarbeiten an Bauwerken für Zeitvertragsarbeiten (STLB-BauZ).
Das GAEB DA ist ein Regelwerk für den elektronischen Datenaustausch und den Aufbau des Leistungsverzeichnisses. Es bietet eine digitale Schnittstelle zum Austausch von fachlichen Informationen zwischen den am Bau Beteiligten.
Die GAEB-VB sind Verfahrensbeschreibungen für die elektronische Mengen- und Bauabrechnung. Sie beinhalten Regelungen für die Abrechnung von Bauleistungen sowie Lösungen für typische Abrechnungsaufgaben.
Der Datenaustausch zwischen den am Bau beteiligten Instanzen findet über Bau-Abrechnungsprogramme wie BauSU oder Arriba statt. Durch das Datenformat "GAEB-Datenaustausch XML" können Bauinformationen standardisiert über die GAEB-Schnittstelle ausgetauscht werden. Dazu kommt heute die Datenbeschreibungssprache XML zum Einsatz.
Mengenermittlungen nach den Regelungen für die elektronische Bauabrechnung werden mit der Phase X31 ausgetauscht.
Der LV-Katalog ist ein Anwenderverzeichnis für objektbezogene Leistungsverzeichnisse (LV), aufgestellt nach Fachgebieten oder Gewerken.
Die Leistungsbeschreibung umfasst die Baubeschreibung, den LV-Katalog und die erforderlichen Anlagen. Das LV besteht aus Beschreibungen der Teilleistungen mit ihren Attributen. Mit der Ausnahme von Zeitvertragsarbeiten enthält es in der Regel keine Preise.
Der Kostenansatz dient der Vergabeentscheidung und kommt aus dem Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen zustande. Bei Fortschreibung eines Auftrags ist der Kostenansatz Grundlage für die Kostenkontrolle während der Bauausführung.
Das Leistungsverzeichnis wird ohne Preise (mit Ausnahme für Zeitvertragsarbeiten) den am Auftrag interessierten Unternehmen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots übergeben.
Die Bewerber tragen in das Leistungsverzeichnis ihre Preise, Textergänzungen und freie Mengen ein und reichen es als Angebot an die Ausschreibungsstelle zurück. Die Abgabefrist ist in der Angebotsaufforderung vorgegeben.
Der Bewerber kann neben einem Hauptangebot auch ein Nebenangebot mit alternativer Leistungsausführung einreichen. Über die Zulassung eines Nebenangebots entscheidet die Auftragsstelle.
Aus den eingegangenen und gewerteten Angeboten wird dem Bewerber mit dem wirtschaftlichsten Angebot der Auftrag zur Ausführung der Bauleistung erteilt. Dadurch kommt ein Bauvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande.
Der Auftraggeber übergibt die Rechnung mit den Leistungs- und Mengenansätzen, ggf. mit Zahlungshistorie aus vorherigen Rechnungen.
Da GAEB-Datenaustausch immer mehr zum Standard im Bauwesen wird, werden Papier-LVs und Word- sowie Excel-Dateien mit Baudaten zunehmend in digitale GAEB-Formate konvertiert. Die Konvertierung erfordert eine Qualitätsprüfung. GAEB-Konvertierung erfolgt daher von Dienstleistern oder durch entsprechende Softwareprodukte. Software kann eine GAEB-Zertifizierungen für die Bereiche "Bauausführung" und "AVA" erhalten, diese wird durch den Bundesverband Bausoftware e.V. (BVBS) ausgeführt. Ein Qualitätsmanagement wird im GAEB-Umfeld vom Arbeitskreis "BVBS Datenaustausch" ausgeübt.
Aktuelle Erläuterungen finden sich auf der Homepage des GAEB, www.gaeb.de.