GAEB

Der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) ist eine Interessengemeinschaft mit Vertretern aller am Bauwesen beteiligten Instanzen. Die Arbeit des GAEB soll Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen (AVA) erleichtern. AVA ist ein standardisiertes Verfahren im Bauwesen für die Abwicklung eines Bauprojekt von der Planung bis zur Abrechnung.

GAEB: Definition

Der GAEB stellt Bauleistungsbeschreibungen und Regeln für den Datenaustausch von Baudaten auf Basis der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) auf. Dabei wird auch die Konformität mit den technischen Regelwerken des Deutschen Institutes für Normung e.V. (DIN) beachtet. Der GAEB gehört zum Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA). Das DIN-Institut für Normung gibt die Arbeitsergebnisse des GAEB heraus.

Erklärung zu GAEB: Arbeitsschwerpunkte

STLB-Bau

Das Standardleistungsbuch Bau (STLB-Bau) bietet standardisierte Beschreibungen von Bauleistungen für Neubau, Instandhaltung und Sanierung.

STLB-BauZ

Das Standardleistungsbuch enthält standardisierte Beschreibungen von Unterhaltsarbeiten an Bauwerken für Zeitvertragsarbeiten (STLB-BauZ).

GAEB DA

Das GAEB DA ist ein Regelwerk für den elektronischen Datenaustausch und den Aufbau des Leistungsverzeichnisses. Es bietet eine digitale Schnittstelle zum Austausch von fachlichen Informationen zwischen den am Bau Beteiligten.

GAEB-VB

Die GAEB-VB sind Verfahrensbeschreibungen für die elektronische Mengen- und Bauabrechnung. Sie beinhalten Regelungen für die Abrechnung von Bauleistungen sowie Lösungen für typische Abrechnungsaufgaben.

GAEB-Datenaustausch

Der Datenaustausch zwischen den am Bau beteiligten Instanzen findet über Bau-Abrechnungsprogramme wie BauSU oder Arriba statt. Durch das Datenformat "GAEB-Datenaustausch XML" können Bauinformationen standardisiert über die GAEB-Schnittstelle ausgetauscht werden. Dazu kommt heute die Datenbeschreibungssprache XML zum Einsatz.

Austauschphasen

X31 Mengenermittlung

Mengenermittlungen nach den Regelungen für die elektronische Bauabrechnung werden mit der Phase X31 ausgetauscht.

X80 LV-Katalog

Der LV-Katalog ist ein Anwenderverzeichnis für objektbezogene Leistungsverzeichnisse (LV), aufgestellt nach Fachgebieten oder Gewerken.

X81 Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung umfasst die Baubeschreibung, den LV-Katalog und die erforderlichen Anlagen. Das LV besteht aus Beschreibungen der Teilleistungen mit ihren Attributen. Mit der Ausnahme von Zeitvertragsarbeiten enthält es in der Regel keine Preise.

X82 Kostenansatz

Der Kostenansatz dient der Vergabeentscheidung und kommt aus dem Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen zustande. Bei Fortschreibung eines Auftrags ist der Kostenansatz Grundlage für die Kostenkontrolle während der Bauausführung.

X83 Angebotsaufforderung

Das Leistungsverzeichnis wird ohne Preise (mit Ausnahme für Zeitvertragsarbeiten) den am Auftrag interessierten Unternehmen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots übergeben.

X84 Angebotsabgabe

Die Bewerber tragen in das Leistungsverzeichnis ihre Preise, Textergänzungen und freie Mengen ein und reichen es als Angebot an die Ausschreibungsstelle zurück. Die Abgabefrist ist in der Angebotsaufforderung vorgegeben.

X85 Nebenangebot

Der Bewerber kann neben einem Hauptangebot auch ein Nebenangebot mit alternativer Leistungsausführung einreichen. Über die Zulassung eines Nebenangebots entscheidet die Auftragsstelle.

X86 Auftragserteilung

Aus den eingegangenen und gewerteten Angeboten wird dem Bewerber mit dem wirtschaftlichsten Angebot der Auftrag zur Ausführung der Bauleistung erteilt. Dadurch kommt ein Bauvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande.

X89 Rechnung

Der Auftraggeber übergibt die Rechnung mit den Leistungs- und Mengenansätzen, ggf. mit Zahlungshistorie aus vorherigen Rechnungen.

GAEB-Konvertierung und Qualitätsmanagement

Da GAEB-Datenaustausch immer mehr zum Standard im Bauwesen wird, werden Papier-LVs und Word- sowie Excel-Dateien mit Baudaten zunehmend in digitale GAEB-Formate konvertiert. Die Konvertierung erfordert eine Qualitätsprüfung. GAEB-Konvertierung erfolgt daher von Dienstleistern oder durch entsprechende Softwareprodukte. Software kann eine GAEB-Zertifizierungen für die Bereiche "Bauausführung" und "AVA" erhalten, diese wird durch den Bundesverband Bausoftware e.V. (BVBS) ausgeführt. Ein Qualitätsmanagement wird im GAEB-Umfeld vom Arbeitskreis "BVBS Datenaustausch" ausgeübt.

Aktuelle Erläuterungen finden sich auf der Homepage des GAEB, www.gaeb.de.

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