Leistungsverzeichnis (LV)
Das Leistungsverzeichnis gehört als Bestandteil der Leistungsbeschreibung zu öffentlichen Ausschreibungen und dient der eindeutigen Definition der darin geforderten Leistungen. Die Beschreibung von Leistungen ist eine wichtige Grundlage für die Kalkulation der Angebote. Das LV besteht aus mehreren Einzel- und Teilleistungen. Diese sind als Leistungspositionen aufgelistet.
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Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Leistungsverzeichnis?
- Wofür wird ein Leistungsverzeichnis verwendet?
- Welche Inhalte müssen in einem Leistungsverzeichnis enthalten sein?
- Was ist eine Position im Leistungsverzeichnis?
- Wie ist ein Leistungsverzeichnis aufgebaut?
- Muss bei Fehlern im LV eine Rüge erfolgen?
- Wer erstellt das Leistungsverzeichnis?
Was ist ein Leistungsverzeichnis?
Ein Leistungsverzeichnis umfasst alle Teilleistungen, die im Zuge eines Auftrages erbracht werden müssen. Damit dient es Auftraggeber:innen als Basis für die Erstellung von Ausschreibungen sowie Bieter:innen als Grundlage zur Angebotserstellung inklusive der Kalkulation von Angeboten.
Leistungsverzeichnisse enthalten sämtliche für Preisfindung relevante Informationen und legen als Kernbestandteil jeder Ausschreibung die im Einzelnen geforderten Teilleistungen exakt fest. Es lässt sich untergliedern in verschiedene Bereiche, die über einen hierarchischen Aufbau verfügen. Ein Bereich des LV kann somit weitere LV-Bereiche beinhalten. Die Positionen befinden sich im Einzelnen auf der unteren Hierarchieebene.
Wofür wird ein Leistungsverzeichnis verwendet?
Leistungsverzeichnisse helfen dabei, die benötigten Leistungen klar zu definieren. Durch die übersichtliche Aufbereitung der einzelnen Positionen helfen sie Bieter:innen bei der Angebotserstellung, zudem unterstützen sie Auftraggeber:innen bei der Überprüfung der eingegangenen Angebote.
In der Praxis formulieren Vergabestellen die Ausschreibungen bereits sehr detailliert, oft fehlt jedoch der Platz, um jedes Detail des Auftrags prominent in der Leistungsbeschreibung zu platzieren und mit den jeweiligen Daten zu versehen. Dabei sind gerade diese Details ausschlaggebend, um ein vollständiges Angebot zu erstellen und abzugeben. Zudem bietet das LV-Platz, um Wunschprodukte zu positionieren, die sie gerne verbaut oder geliefert bekommen möchten. Dementsprechend nutzen Auftraggeber und Auftraggeberinnen das Leistungsverzeichnis, um die einzelnen Leistungen mit Mengenangaben und Spezifikationen zu versehen. Mithilfe dieser Auflistung können Vergabestellen die eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit prüfen und zudem miteinander vergleichen, da diese inhaltlich dieselben Positionen aufführen.
Welche Inhalte müssen in einem Leistungsverzeichnis enthalten sein?
Ein Leistungsverzeichnis muss alle auszuführenden Leistungen eines Bauvorhabens in klarer, gegliederter Form enthalten, inklusive genauer Leistungsbeschreibungen, Mengenangaben, Materialien, Qualitätsanforderungen und Ausführungsbedingungen. Zusätzlich gehören Positionen mit Einheitspreisen oder Pauschalen, Hinweise zu Nebenleistungen sowie allgemeine Vertrags- und Ausführungsbedingungen dazu.
Zur Formulierung des Leistungsverzeichnisses liegen bestimmte Regeln vor. So soll es ausschließlich relevante Angaben enthalten, die für Bieter:innen und Interessent:innen von Bedeutung sind. Daher sind bestimmte Leistungen nicht im Leistungsverzeichnis aufzuführen. Zu den zu nennenden Inhalten gehören Leistungen, die gemäß (technischer) Vertragsbedingungen oder gewerblicher Verkehrssitte zu den geforderten Leistungen zählen. Konkretere Anforderungen an die Inhalte formulieren die Vergabehandbücher. Demnach sind nur Art sowie Umfang der auszuführenden Leistungen sowie sämtliche die Leistungsausführung betreffenden Umständen zu beschreiben.
Diese Angaben dürfen im Leistungsverzeichnis nicht fehlen
- eine Beschreibung der auszuführenden Leistung
- der Umfang oder die Menge der auszuführenden Leistung
- Begebenheiten oder die betreffenden Umstände der Leistungsausführung
Was ist eine Position im Leistungsverzeichnis?
Positionen im Leistungsverzeichnis stellen detaillierte Beschreibungen einzelner Teilleistungen eines Bauprojekts oder eines ausgeschriebenen Auftrags dar. Sie umfasst alle relevanten Angaben wie Leistungsbeschreibung, Menge, Einheit und Preisgrundlage.
Eine Position im Leistungsverzeichnis ist die kleinste, eindeutig beschriebene Einheit einer auszuführenden Leistung und enthält alle relevanten Angaben wie Leistungsbeschreibung, Menge, Einheit und Preisgrundlage, sodass klar ersichtlich ist, was der Auftragnehmer zu erbringen hat. Innerhalb des Leistungsverzeichnisses sind dabei verschiedene Leistungspositionen zu unterscheiden, die sich nach ihrer Art in Positionen und Sonderpositionen gliedern lassen. Durch diese Struktur wird das Leistungsverzeichnis transparent und vergleichbar, wodurch sowohl variable Angebote erstellt als auch die Grundlage für Angebotserstellung und Abrechnung geschaffen werden.
Leistungsposition oder Ausführungsposition
Mit der Leistungs-, Normal- oder Ausführungsposition lassen sich die Leistungen beschreiben, die in jedem Falle auszuführen sind. Es handelt sich grundsätzlich immer um Normalpositionen, sofern keine andere Positionskennzeichnung vorliegt. Nur bei Verweis auf andere Positionen sind diese gesondert zu betrachten.
Zulageposition
Die Zulageposition stellt eine spezifische Variante der Normalposition dar. Mit der Zulageposition lassen sich ergänzende Bedingungen oder Härten in Bezug auf die vorhandene Normalposition darstellen. Im Bau lassen sich Zulagepositionen aus besonderen Leistungen ableiten. Diese finden sich in den DIN-Vorschriften zu den einzelnen Gewerken in der VOB Teil C, Abschnitt 4.2.
Grundposition
Der Begriff Grundposition beschreibt eine bestimmte Teilleistung, die wahrscheinlich ausgeführt wird. Es existieren jedoch mehrere Ausführungsmöglichkeiten als alternative Positionen, die auch alternative Ausführungsoptionen beinhalten können. Ein Beispiel sind alternative Baustoffe, die bei der Ausführung infrage kommen.
Wahlposition oder Alternativposition
Die Alternativ- oder Wahlposition stellt eine Position dar, die sich ein:e Auftraggeber:in zusätzlich zur Grundposition anbieten lässt. Er oder sie kann sich vor Vertragsschluss als Alternative zur zugehörigen Grundposition für die Ausführung der Wahlposition entscheiden. Alternativpositionen erhalten Zuordnungszahlen, mit denen sie als zusammengehörig ausgezeichnet werden. Alternativpositionen sollen zu einem Einheitspreis beitragen, falls sie anstelle einer anderen Position ausgeführt werden. Der Gesamtbetrag der Alternativpositionen fließt nicht in die Kalkulation der Angebotssumme ein.
Bedarfsposition oder Eventualposition
Mit Eventualpositionen lassen sich bestimmte Einzelleistungen beschreiben, deren Bedarf bei der Planung noch nicht feststeht. Hierbei ist noch nicht klar, ob und in welchem Umfang die Leistung überhaupt auszuführen ist. Die Eventualposition kann auf ausdrückliche Anordnung zur Ausführungsposition werden. Die Bedarfsposition wird im Leistungsverzeichnis lediglich als Einheitspreis angegeben, nicht jedoch als Gesamtbetrag.
Umlageposition
Die Umlageposition spielt insbesondere bei Bauaufträgen eine Rolle. In der Baupraxis ist sie auch als interne Position bekannt. Typischerweise bezieht sie sich auf die Kosten für die Baustelleneinrichtung. Hierbei liegen für die Baustelleneinrichtung (mitsamt ihren Bestandteilen) keine Normalpositionen innerhalb des Leistungsverzeichnisses vor. Entsprechende Leistungen sind in diesem Fall innerhalb der Gemeinkosten zu berechnen und anschließend auf die Normalpositionen umzulegen. Bei direkter Ermittlung der Baustellengemeinkosten erfolgt diese Kalkulation meist über eine Umlageposition. Umlagepositionen verfügen meist über keine Ordnungszahlen.
Wie ist ein Leistungsverzeichnis aufgebaut?
Leistungsverzeichnisse sind tabellarisch aufgebaut und bestehen aus einzelnen zu erbringenden Positionen, die je nach Gewerken und Teilleistungen in hierarchische Ebenen unterteilt sind. Jede Position enthält folgende Angaben:
- Positionsnummer zur eindeutigen Kennzeichnung der Leistung
- Menge der zu erbringenden Leistung
- Einheiten der benötigten Mengen (Stück, Meter, Kilogramm)
- Kurztexte zur Auflistung in Rechnungen und Langtexte zur ausführlichen Beschreibung
- Einheitspreise (EP) pro Mengeneinheit
- Gesamtpreise (GP) für die gesamte Leistung
Der typische Aufbau eines Leistungsverzeichnisses folgt bestimmten Hierarchieebenen. Diese beinhalten unterschiedliche Leistungsbereiche und Teilleistungsbereiche. Die entstehenden Hierarchieebenen beinhalten die Positionen. Hierarchieebenen sind dabei nicht zwingend vorgesehen. Auch eine reine Liste aus Positionen ist denkbar. Werden Hierarchieebenen verwendet, so kann das Verzeichnis bis zu fünf verschiedenen Ebenen haben. Bei der Erstellung können bestimmte Gliederungsebenen ausgelassen werden. Bei vorab bepreisten Leistungsverzeichnissen ist zusätzlich die DIN 276 zu berücksichtigen.
Bestandteile und tabellarischer Aufbau
Der tabellarische Aufbau des Leistungsverzeichnisses beinhaltet in der Regel folgende Teile: Auf die Positions-Laufnummer folgt die Mengenangabe. Diese ist in einer bestimmten passenden Mengeneinheit anzugeben. Es folgt ein Text, der in einen Lang- und einen Kurztext untergliedert wird. Der kürzere Text findet meist auch eine Wiederverwendung bei der Rechnungserstellung. Anschließend folgt die Angabe des Einheitspreises und des Gesamtpreises. Der Gesamtpreis entspricht dem Produkt aus Menge und Einheitspreis.

Welche Fehler treten häufig im Leistungsverzeichnisses auf?
Häufige Fehler bei Leistungsverzeichnissen sind unklare Beschreibungen und fehlerhafte oder fehlende Mengenangaben. Ebenso problematisch sind doppelte Positionen oder ungenaue Abgrenzungen zwischen Gewerken. Oft wird auch der Bezug zu Normen und Standards vernachlässigt, was die Vergleichbarkeit der Angebote erschwert.
Fehler passieren – auch im Leistungsverzeichnis! Häufig handelt es sich dabei um unklare oder unvollständig beschriebene Leistungen, die schnell zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen führen, was sich wiederum negativ auf die Angebotskalkulation sowie die Umsetzung auswirken kann. Oft führt auch eine ungenaue Struktur zu Fehlern, wenn einzelne Leistungen nicht deutlich voneinander zu unterscheiden sind – gerade bei mehreren Gewerken kann dies schnell zu Fehlern führen, was zudem die Vergleichbarkeit von Angeboten erschwert. Inhaltliche Fehler wie fehlende oder fehlerhafte Mengenangaben, doppelt aufgeführte oder fehlende Positionen oder mangelnder Bezug auf Normen und Standards.
- Widersprüche durch unterschiedliche Angaben an verschiedenen Stellen im LV (z.B. Mengen, Einheiten)
- Unvollständige oder fehlende Angaben (z.B. Mengen, Einheiten)
- Doppelte Positionen
- Ungenaue Abgrenzung zwischen verschiedenen Gewerken
- Nicht aufgeführte Nebenleistungen
Fallen Fehler im LV auf, sollte zunächst Klarheit geschaffen werden – Bieterfragen an die Vergabestelle oder Fragen an den Bauherren helfen dabei, Missverständnisse aufzudecken und Fehler im LV zu korrigieren. Nur so können vollständige und stichfeste Angebote erstellt werden.
Müssen Bieter und Bieterinnern bei Fehlern im LV eine Rüge aussprechen?
Sollte den Bieter:innen ein Fehler im Leistungsverzeichnis auffallen, so besteht keine Verpflichtung einer Rüge. Sie dürfen hierbei nach eigenem Interesse handeln und das Angebot dementsprechend verfassen. Im Falle eines Zuschlags dürfen Bieter:innen eine Mehrvergütung für die korrekte Durchführung einfordern.
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Wer erstellt das Leistungsverzeichnis?
Das Leistungsverzeichnis wird in der Regel vom Planer, Architekten oder Ingenieur erstellt, da diese das Bauvorhaben kennen und die Leistungen detailliert beschreiben können. Bei komplexen Projekten können auch spezialisierte Fachplaner oder Ausschreibungsbüros hinzugezogen werden.
Im Vergabeprozess erstellen Architekt:innen oder Ingenieur:innen das Leistungsverzeichnis. In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) formt das LV einen festen Bestandteil und fällt in Phase 6 „Vorbereitung der Vergabe“. Ebenfalls zuständig sind spezialisierte Mitarbeiter:innen in größeren Bauunternehmen. Für eine korrekte Kostenkalkulation ist es wichtig, dass das Leistungsverzeichnis vollständig ist. Da die meisten Bauaufträge auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen basieren, ist es wichtig, dass das LV ebenfalls nach VOB geschrieben wird. Daher ist es essenziell, dass Mitarbeiter:innen über die entsprechende Fachkompetenz verfügen. Häufig übernehmen spezialisierte Mitarbeiter:innen die Erstellung, via dem 4-Augen-Prinzip lassen sich mögliche Fehler oder Unklarheiten schnell erkennen.
Wie erstellt man ein Leistungsverzeichnis?
Für ein Leistungsverzeichnis wird das Bauvorhaben in einzelne, klar beschriebene Teilleistungen zerlegt und diesen eindeutigen Positionen mit Mengen, Einheiten und Leistungsbeschreibungen zugeordnet. Dabei dienen Pläne, Zeichnungen und die Mengenermittlung als Grundlage, ergänzt durch Angaben zu Materialien, Normen und Ausführungsbedingungen.
Ein Leistungsverzeichnis wird erstellt, indem das Bauvorhaben in einzelne, klar beschriebene Teilleistungen zerlegt und diesen eindeutigen Positionen mit Mengen, Einheiten und Leistungsbeschreibungen zugeordnet werden. Grundlage dafür sind Pläne, Zeichnungen und die Mengenermittlung, ergänzt durch Angaben zu Materialien, Normen und Ausführungsbedingungen; häufig werden dafür standardisierte Systeme wie das STLB-Bau genutzt, um Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit sicherzustellen. Im professionellen Bereich, etwa bei der Ausschreibung von Bauaufträgen, kommen zudem spezialisierte AVA-Softwarelösungen (Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung) zum Einsatz, die den gesamten Prozess von der Kostenschätzung bis zur Abrechnung abdecken und über GAEB-Schnittstellen den elektronischen Austausch der Leistungsverzeichnisse ermöglichen.
Häufig gestellte Fragen zum Leistungsverzeichnis
Im LV unterscheidet man zwischen Einheitspreis, Gesamtpreis und Pauschalpreis. Beim Einheitspreis wird jede Teilleistung einzeln mit festem Preis und nach Menge abgerechnet, während beim Gesamtpreis den Preis für die gesamte Leistung oder eine Teilleistung angibt. Der Pauschalpreis beinhaltet einen Festpreis, der das Gesamtpaket aller Leistungen umfasst; hier entfällt i.d.R. die Mengenermittlung und der Auftragnehmer trägt das Risiko von Mehr- oder Minderleistungen.
Die Mengenermittlung erfasst SOLL Mengen auf Basis der Planabmessungen und ist die Grundlage für die LV Positionen sowie die spätere Abrechnung. Sie kann manuell oder softwaregestützt erfolgen und dient der präzisen Kosten und Ressourcenplanung.
Das LV definiert klar Art, Umfang und Menge der Leistungen, wodurch Bieter ein vergleichbares und transparentes Angebot erstellen können. Es stellt außerdem die Basis für die Preiskalkulation jedes einzelnen Postens und die spätere Abrechnung dar.
Ein Leistungsverzeichnis ist verbindlich für Anbieter und Auftraggeber, sofern vertraglich vereinbart—es legt Leistungsumfang und Kalkulationsgrundlage fest und dient als rechtliche Basis der Abrechnung.
Ein LV nach VOB ist Teil des umfassenden Fachregelwerks für Bauverträge und muss ausdrücklich vertraglich vereinbart werden, während ein BGB‑LV auf den allgemeinen Werkvertragsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuches basiert. Die VOB stellt speziell angepasste Regeln (inkl. VOB/A–C) bereit, die bei öffentlichen Auftraggebern oft verpflichtend sind.
Ein unvollständiges oder fehlerhaftes LV schafft Interpretationsspielräume, erschwert vergleichbare Angebote und kann zu Nachträgen oder rechtlichen Streitigkeiten führen.
Es sollte so eindeutig und erschöpfend wie möglich formuliert sein – klarer Leistungsumfang, technische Spezifikationen und Ausführungsbedingungen, damit die Bieter die Preisfindung nachvollziehen können.
Im Vergabeprozess dient das LV als zentrales Dokument, das allen Bietern dieselben Grundlagen bietet, um vergleichbare Angebote abzugeben und eine fundierte Vergabeentscheidung zu ermöglichen.