Nachunternehmerverzeichnis

Ein:e Bieter:in hat zusammen mit dem Angebot ein Nachunternehmerverzeichnis einzureichen, wenn dies von der Vergabestelle gefordert ist. Darin sind die Namen aller Nachunternehmen zu nennen, sowie deren auszuführende Leistungen.

Definition: Nachunternehmerverzeichnis

Nachunternehmer:innen, oder auch Unterauftragnehmer:innen oder Subunternehmer:innen genannt, werden vom Auftragnehmer oder der Auftragnehmerin damit betraut, eine Teilleistung des Auftrags zu übernehmen. Auch wenn die Nachunternehmer:innen kein Vertragsverhältnis zur Auftraggeberseite haben, müssen die Auftragnehmer:innen die Subunternehmen in der Regel benennen, um zu zeigen, dass sie in der Lage dazu sind, den Auftrag angemessen auszuführen. Dies geschieht in Form eines Nachunternehmerverzeichnisses.

Was sind Nachunternehmerleistungen?

Etwa 30 Prozent der Leistungen in der Bauwirtschaft werden von Nachunternehmer:innen erbracht und sind damit sogenannte Nachunternehmerleistungen. Der oder die eigentliche Auftragnehmer:in, das Generalunternehmen, muss nicht unbedingt den kompletten Auftrag selbst ausführen können - aber er oder sie muss die Teilaufgaben, die an Nachunternehmen übertragen werden, koordinieren und haftet gegenüber der Auftraggeberseite für deren vertragsmäßige Erfüllung. Die Generalunternehmen sollten daher bei der Erstellung des Nachunternehmerverzeichnisses Bescheinigungen über die Eignung der Subunternehmen verlangen. Das umfasst etwa

  • die Gewerbeanmeldung,
  • den Handelsregisterauszug,
  • den Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung,
  • die Mindestlohnbescheinigung sowie
  • die Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse.
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