Der Begriff E-Government steht für Electronic Government, auf Deutsch elektronische Regierung. Teilweise wird im Deutschen auch der Begriff E-Regierung verwendet. Laut Definition werden darunter alle Transaktionen und Kommunikationsmaßnahmen zusammengefasst, die auf elektronischem Weg zwischen Bürger:innen und Institutionen stattfinden können. Ziel ist es, Prozesse schneller und einfacher zu gestalten. Damit soll die Verwaltung modernisiert und bürgerfreundlicher gestaltet werden. In den verschiedenen Regionen Deutschlands ist die Digitalisierung der Verwaltung unterschiedlich weit fortgeschritten.
Es gibt bisher keine einheitliche Erklärung für E-Government als Begriff. Er umfasst grob gesagt alle Kommunikationsmöglichkeiten im Verwaltungsbereich, die mithilfe digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien unterstützt oder komplett durchgeführt werden können. Dazu sind ein Internetzugang sowie passende Hardware und Software nötig. Es kommen elektronische Kommunikationskanäle wie E-Mail, Apps oder Websites zum Einsatz.
Bei der elektronischen Verwaltungsarbeit kann es unterschiedliche Akteur:innen geben. Einerseits umfasst E-Government laut Definition die elektronische Interaktion zwischen Bürger:innen oder Unternehmen auf der einen und Behörden auf der anderen Seite. Zu Letzterem gehören alle staatlichen Institutionen von der kommunalen bis zur nationalen und internationalen Ebene. Andererseits gehören zur E-Regierung auch alle digitalen Kommunikationsmaßnahmen, die zwischen zwei oder mehreren Behörden stattfinden.
Ein Beispiel für E-Government ist die elektronische Steuererklärung. Bürger:innen können diese über die Software ELSTER am eigenen Computer ausfüllen und anschließend auf elektronischem Wege über eine verschlüsselte Verbindung an das zuständige Finanzamt senden. Für die Kfz-Zulassung lassen sich online auf den Websites der zuständigen Behörde Wunsch- und Zufallskennzeichen reservieren. Auch das Bereitstellen von Informationen, etwa auf der Website eines Ministeriums, gilt als Aktion im Bereich E-Regierung.
Die Verwaltung soll mithilfe von Methoden des E-Government effizienter und schneller arbeiten können. Dadurch sparen Behörden Zeit und Geld. Für Bürger:innen und Unternehmen soll der Aufwand sinken, den beispielsweise Antragsverfahren mit sich bringen. Laut Definition soll E-Government durch alle diese Ziele dafür sorgen, dass behördliche Vorgänge transparenter werden. Da sich im Zuge der Digitalisierung immer wieder neue Möglichkeiten ergeben, kann sich die Verwaltung zudem stets weiterentwickeln und neue Angebote für die elektronische Regierung einführen. Zwar werden sich die Vorgänge nie komplett automatisieren lassen, jedoch sollen sie vereinfacht werden, so weit wie es nach dem aktuellen Stand der Technik möglich ist.
Für Bürger:innen und Unternehmen, aber auch für Behörden soll die E-Regierung in erster Linie eine Zeitersparnis bringen. In vielen Fällen lassen sich entsprechend der Definition für E-Government Anträge, Informationen und Ähnliches online übermitteln, sodass kein Termin vor Ort mehr nötig ist. Dadurch können diese Aufgaben auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten erledigt werden.
Beim Thema E-Government herrschen vor allem Bedenken im Bereich Sicherheit. Da für die verschiedenen Vorgänge teils sehr sensible Daten über das Internet übertragen werden müssen, besteht stets die Gefahr, dass durch unzureichende Sicherheitsvorkehrungen die Informationen abgefangen oder gehackt werden können. Mit speziellen Methoden wie der De-Mail, einem verschlüsselten Verfahren zur Informationsübermittlung, soll dies vermieden werden.
In vielen Bereichen des E-Government treffen Bundesländer individuelle Entscheidungen, da die Vorgänge nicht zentral organisiert sind. Dadurch entstehen oft Methoden, die untereinander nicht kompatibel sind. Entwickeln einzelne Bundesländer eigene Lösungen für denselben Vorgang, werden zudem Ressourcen mehrfach genutzt.