Eignungsnachweise
Eignungsnachweise sind Dokumente, die die Eignung einer Auftragnehmerin oder eines Auftragnehmers für die Durchführung eines bestimmten Projektes belegen.
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Was ist ein Eignungsnachweis?
Immer wenn ein öffentlicher Auftrag vergeben wird und somit öffentliche Belange betroffen sind, muss sichergestellt werden, dass nur geeignete Unternehmen den Zuschlag erhalten. So soll gewährleistet werden, dass der Auftrag wie gewünscht durchgeführt wird. Deshalb müssen öffentliche Vergabestellen für jeden öffentlichen Auftrag ein Vergabeverfahren mit einer Eignungsprüfung durchführen, um geeignete Auftragnehmer:innen zu finden. Die sogenannte Bietereignung muss durch Eignungsnachweise nachgewiesen werden. Diese müssen im Rahmen eines Vergabeverfahrens eingereicht werden.
Bieterinnen und Bieter sollen anhand der Eignungsnachweise deutlich machen, dass sie fachlich dazu in der Lage sind, die ausgeschriebene Leistung zu erbringen und auch die nötigen wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Durchführung des Projektes mitbringen. Dabei kann es sich bei Eignungsnachweisen auch um Dokumente handeln, die die Gesetzestreue und somit letztendlich auch die Zuverlässigkeit eines Unternehmens belegen. Ein Beispiel sind Nachweise darüber, dass den Mitarbeitenden mindestens der Mindestlohn gezahlt wird oder Mitgliedschaften in Berufsgenossenschaften. Außerdem sollen Eignungsnachweise belegen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.
Wo sind die benötigten Eignungsnachweise zu finden?
Potentielle Bieterinnen und Bieter können sich in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung des öffentlichen Auftrages darüber informieren, welche Eignungsnachweise sie erbringen müssen. Die öffentliche Vergabestelle legt jeweils in der Bekanntmachung fest, welche Eignungsnachweise erbracht werden müssen. Manchmal werden die Eignungsnachweise in den Vergabeunterlagen weiter konkretisiert.
Wann müssen die Nachweise vorliegen?
Wenn es sich um ein offenes Verfahren oder um eine Öffentliche Ausschreibung handelt, müssen die Eignungsnachweise bei der Angebotsabgabe bei der Vergabestelle eingereicht werden. Handelt es sich hingegen um eine Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb, müssen Bieter:innen die Eignungsnachweise zusammen mit dem Teilnahmeantrag einreichen.
Klassische Eignungsnachweise
Klassische Eignungsnachweise können beispielsweise Bankauskünfte oder Bilanzauszüge des Unternehmens sein. Diese belegen die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Auch Nachweise über die fachliche Kompetenz gehören zu den klassischen Eignungsnachweisen, ebenso der Nachweis über eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung und eine Eigenerklärung darüber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Häufig verlangte Eignungsnachweise sind auch Nachweise über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und über die Eintragung in ein Berufsregister oder in das Handelsregister.
Einheitliche Europäische Eigenerklärung als Eignungsnachweis
Bieterinnen und Bieter können im Vergabeverfahren um einen öffentlichen Auftrag auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung als Eignungsnachweisen einreichen. Diese Möglichkeit hat die Europäische Union im Jahr 2014 geschaffen, um die Eignungsprüfung zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Bei der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung handelt es sich um einen vorläufigen Nachweis der Eignung der Bieterin oder des Bieters in Form einer Eigenerklärung. In dieser Eigenerklärung soll versichert werden, dass keine Ausschlussgründe vorliegen und dass das betreffende Unternehmen die von der Vergabestelle geforderten Vorgaben erfüllt.
Ein Standardformular für diese Eigenerklärung stellt die jeweilige Vergabestelle den Interessent:innen elektronisch mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung. Vergabestellen müssen Bieter:innen bei europaweiten Ausschreibungen die Möglichkeit einräumen, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen zu können. Sie sind dazu verpflichtet, diese zu akzeptieren. Sobald eine Bieterin oder ein Bieter den Zuschlag erhält, müssen die Eignungsnachweise nachgereicht werden.
Vorteile der Präqualifizierung
Nicht selten fordern Vergabestellen relativ viele Eignungsnachweise. Das ist gerade für Unternehmen, die an vielen Vergabeverfahren teilnehmen, mit einem gewissen Aufwand verbunden. Außerdem kann es immer mal passieren, dass einzelne Eignungsnachweise versehentlich nicht eingereicht werden – dies führt dann immer gleich zum Ausschluss vom Verfahren.
Deshalb ist eine Präqualifizierung von Vorteil. Bei der Präqualifizierung müssen die entsprechenden Eignungsnachweise nur einmal jährlich bei einer Präqualifizierungsstelle eingereicht werden. Präqualifizierte Unternehmen können bei der Angebotsabgabe dann einfach unter Angabe ihrer Präqualifizierungsnummer auf ihre Präqualizierung hinweisen.