Bieter:innen durchlaufen bei der Bewerbung im Rahmen einer Ausschreibung ein Präqualifizierungsverfahren.
Die Präqualifizierung, abgekürzt PQ, ist im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge ein Vorab-Prüfverfahren, mit dem die Eignung von Bieter:innen hinsichtlich ihrer Fachkenntnisse und Leistungen im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen geprüft wird. Diese Definition gilt unabhängig von konkreten Ausschreibungen. Bei der genannten Begriffsbestimmung bzw. Erklärung zu Präqualifizierung ist noch zu ergänzen, dass es für den Bereich der VOB und VOL unterschiedliche Präqualifizierungsverfahren gibt.
Die Präqualifikation ist freiwillig und bundesweit einheitlich. Finden sie eine generelle Definition für Präqualifikation in unserem Glossar.
Ein Präqualifizierungsverfahren gilt als ein Prüfverfahren, dem Unternehmen sich im Vergabeverfahren unterziehen, um ihre Fachkunde sowie Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Mithilfe der daraus resultierenden Präqualifizierung kann der Auftraggeber beziheungsweise die Auftraggeberin entscheiden, ob der oder die teilnehmende Bieter:in für die Ausschreibung geeignet ist.
Für Unternehmen ergeben sich folgende Vorteile:
Auch auf der Seite der Vergabestellen ist die Präqualifizierung vorteilhaft:
Für die Präqualifikation (PQ-VOB) müssen sich Bauunternehmen in der zentralen Präqualifikations- und Auskunftsdatenbank registrieren lassen. Die insgesamt fünf zugelassenen Präqualifikationsstellen überprüfen die Eignung eines Bauunternehmens auf fachlichem Gebiet sowie dessen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Alle öffentlichen Auftraggeber sind nach der VOB/A verpflichtet, die Einträge in PQ-VOB als Eignungsnachweis anzuerkennen.
In unserem Artikel: „Präqualifikation Bau – Ablauf & Leistungsbereiche für die Präqualifikation im Bau“ erhalten Sie tiefergehende Informationen zu diesem Thema.
Für die Präqualifizierung bei Liefer- und Dienstleistungen sind die Industrie- und Handelskammern und von ihnen beauftragte Auftragsberatungsstellen zuständig. Unternehmen müssen hier ihre fachlichen Kenntnisse, ihre Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit nachweisen. Erfolgreiche Eignungsprüfungen werden mit einem Zertifikat bescheinigt. Zusätzlich erfolgt ein Eintrag in die bundesweite Datenbank "Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich".
Das BMWI und der Bundesrechnungshof empfehlen die verstärkte Nutzung der Präqualifikationsverfahren im VOL/A-Bereich, jedoch sind die jeweiligen Vergabestellen nicht gesetzlich verpflichtet, die Zertifikate anzuerkennen.
Die deutschen Präqualifizierungsstellen wurden in einem Wettbewerbsverfahren durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung bestimmt. Der Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. beauftragte die Präqualifizierungsstellen anschließend mit der Wahrnehmung ihrer Prüftätigkeit.
Für Bauunternehmen stehen fünf ausgewählte Präqualifizierungsstellen zur Verfügung:
Das Präqualifikationsverfahren für Bauunternehmen im Rahmen von VOB-Ausschreibungen ist in einer Leitlinie verankert, die den bürokratischen Aufwand reduzieren soll.