Landesvergabegesetze
Die Landesvergabegesetze sind Regelungen auf Ebene der Bundesländer bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge.
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Was sind Landesvergabegesetze?
Bei Aufträgen im Unterschwellenbereich regelt § 129 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB), dass Landesgesetze Ausführungsbedingungen festlegen dürfen, die der öffentliche Auftraggeber dem beauftragten Unternehmen verbindlich vorzugeben hat. Die Landesvergabegesetze fokussieren Teilaspekte des Vergaberechts, insbesondere die Einhaltung von Tariftreue- und Mindestlohnpflichten, von ILO Kernarbeitsnormen sowie die Mittelstandsförderung. Bayern gilt als einziges Bundesland ohne eigene Landesvergabegesetze.
Die Landesvergabegesetze in den einzelnen Bundesländern
Landesvergabegesetz Baden-Württemberg
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) des Landes Baden-Württemberg wurde 2018 durch die novellierte Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung) ergänzt. Sie stärkt die Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Aspekte im Rahmen der Vergabeverfahren.
Landesvergabegesetz Bayern
Bayern ist das einzige Bundesland, in dem es kein Landesvergabegesetz gibt. Das ist seit Jahren ein Dauerbrenner im Freistaat. Die SPD hat zwischen 2010 und 2022 sechs Entwürfe für ein bayerisches Vergabegesetz vorgelegt und auch die Grünen haben im März 2023 einen Gesetzesentwurf im Landtag eingebracht. CSU und Freie Wähler lehnen ein solches Gesetz als “Bürokratiemonster” ab, da das Ziel, nämlich die Bezahlung nach Mindestlohn oder die Vermeidung ausbeuterischer Arbeit, bereits gesetzlich geregelt sei.
Landesvergabegesetz Berlin
Eine novellierte Fassung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) , vom 1. Mai 2020 beinhaltete vergaberechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Beschaffung von Bau-, Dienst- und Lieferleistungen in Berlin. Eine Besonderheit war die in § 9 BerlAVG normierte Tariftreue nach dem sogenannten “Günstigkeitsprinzip”.
Am 16. Juli 2026 traten neue Vergaberegeln in Berlin in Kraft: Mit der Novelle des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes wurden Wertgrenzen deutlich erhoben – für Bauleistungen gelten landesspezifische Vorschriften erst ab 500.000 Euro (vorher: 50.000 Euro), für Liefer- und Dienstleistungen ab 75.000 Euro. Auch die Schwelle für die Tariftreuepflicht wurde herabgesetzt. Jetzt müssen Unternehmen ab einem Auftragswert von 1.000 Euro tarifliche Nachweise vorlegen, um bei Ausschreibungen teilzunehmen.
Landesvergabegesetz Brandenburg
Am 1. Mai 2021 ist das zweite Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes in Kraft getreten. Mit der Novelle wurde das Mindestentgelt auf 13 Euro die Stunde erhöht - durch die bundesweite Mindestlohnerhöhung am 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro fällt diese Regelung allerdings weg. Zudem wurden die bisher freiwilligen Bestimmungen zur Berücksichtigung von Aspekten der Qualität und der Innovation sowie sozialer und umweltbezogener Aspekte nun zur Pflicht für die öffentliche Vergabe in Brandenburg.
Landesvergabegesetz Bremen
Das Bremische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz) gilt seit 2009 und wurde Anfang 2023 zuletzt geändert und teilweise aufgehoben. In diesem Zuge wurde die Zahl der Ausschreibungen, für die das Gesetz der Stadt Bremen gilt, stark erhöht. Zudem kann die Regelung nun nicht mehr durch die Weitervergabe der Aufträge umgangen werden und es wurde für Betriebe attraktiver gemacht, in die Tarifbindung zurückzukehren.
Landesvergabegesetz Hamburg
Das Hamburgische Vergabegesetz (HmbVgG) ist seit 2006 gültig und wurde zuletzt 2023 novelliert. Die Novelle hatte große Kritik evoziert, da für Ausschreibungen bei einem Beschaffungswert von bis zu 100.000 Euro im Liefer- und Dienstleistungsbereich ein vereinfachter Beschaffungsprozess vorgesehen ist. Ursprünglich sollte auch für Bauleistungen in Hamburg eine solche Regelung gelten, doch dies wurde in der endgültigen Fassung gestrichen. Die nächste Novelle des Hamburgischen Vergabegesetzes wird voraussichtlich ab Mai 2027 greifen und eine vergabespezifische Tariftreue beinhalten.
Landesvergabegesetz Hessen
Am 25. Juni 2026 trat die Novelle des hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) in Kraft. Zum wurden die Wertgrenzen für Direktvergaben erhöht: Liefer- und Dienstleistungen können bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro direkt vergeben werden – Bauleistungen bis zu einem Wert von 750.000 Euro. Zum anderen soll die Tariftreue gestärkt werden, indem Auftragnehmer:innen faire und tarifgerechte Arbeitsbedingungen einhalten müssen. Dennoch werden auch Nachweispflichten erlassen: So sollen nur noch diejenigen Unternehmen Nachweise einreichen, die den Zuschlag erhalten sollen.
Zuvor wurde die HVTG novelliert, um Widersprüche mit der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) zu beseitigen. Darüber hinaus wurden einige andere Neuerungen beschlossen: Unter anderem war die Vergabe im Wohnungsbau bis zu einer Millionen Euro, in Form einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, möglich, was die Wohnraumschaffung in Hessen beschleunigen sollte.
Landesvergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern
Am 1. Januar 2024 wurde das Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) durch das Tariftreue- und Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) ersetzt. Die Hauptmotivation für diese Änderung war das Ziel, die Einhaltung von Tarifverträgen und Mindestlohnvorschriften als zwingende Voraussetzung für die Vergabe öffentlicher Aufträge festzuschreiben.
Landesvergabegesetz Niedersachsen
Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) in novellierter Fassung. Auch diese Neuerung war durch die Anpassung an die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) motiviert, das dann auch in Niedersachsen eingeführt wurde.
Landesvergabegesetz Nordrhein-Westfalen
Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) hat sich seit dem 1. Januar 2026 grundlegend geändert. Mit dem neuen § 75a der Gemeindeordnung (GO NRW) entfallen die bisherigen Vergabeordnungen für Kommunen. Das heißt konkret: Kommunen sind unterhalb der Schwellenwerte nicht mehr an die UVgO oder an die VOB/A gebunden und müssen nicht förmlich ausschreiben. Weitere Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie in unserem Artikel zu den Kommunalen Vergabegrundsätzen NRW und in unserem Glossar-Artikel zu § 75a GO NRW.
Landesvergabegesetz Rheinland-Pfalz
Vergaberegeln in Rheinland-Pfalz sind in der Verwaltungsvorschrift “Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz” geregelt, die zuletzt 2021 erneuert und an die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) angepasst wurde.
Die Tariftreue wird in Rheinland-Pfalz in einem gesonderten Gesetz geregelt. Das Landestariftreuegesetz (LTTG) war bei seiner Einführung 2011 das erste Tariftreuegesetz in Deutschland.
Landesvergabegesetz Saarland
Seit 2021 regelt das Saarländische Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) die Entlohnung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Statt eines Mindestlohnes wurden damit auch im Saarland tarifvertragliche Regelungen zugrunde gelegt.
Landesvergabegesetz Sachsen
Zurzeit wird hitzig über eine Erneuerung des aktuell geltenden Sächsischen Vergabegesetzes (SächsVergabeG) diskutiert. Die verbindliche Vorgabe zu Sozial- und Umweltstandards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge spielt praktisch keine Rolle, was zu Preisdumping in Sachsen führt und Unternehmen benachteiligt, die daran nicht teilnehmen wollen oder können.
Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt
Seit dem 1. März 2023 gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA). Es löst das vorherige Landesvergabegesetz von Sachsen-Anhalt ab, da mit der Einführung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) eine Anpassung an diese nötig war. Wesentliche Änderungen betreffen die Schwellenwerte, die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen sowie die Tariftreue. Seit dem 1. November 2025 gilt das TVergG nur noch für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte, während die geltenden Wertgrenzen flexibel an Preis- und Inflationsentwicklungen angepasst werden können.
Landesvergabegesetz Schleswig-Holstein
Aktuell wird auch eine Novellierung des Schleswig-Holsteinischen Vergabegesetzes (VGSH) diskutiert. Auch in Schleswig-Holstein sollte eine Tariftreue implementiert werden – allerdings wurde mit der Novelle am 6. Dezember 2024 der vergaberechtliche Mindestlohn abgeschafft. Gleichzeitig wurden Auftraggeber nach § 99 Nr. 4 GWB im Unterschwellenbereich von der Anwendung des Vergaberechts befreit.
Landesvergabegesetz Thüringen
Das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVgG) wird durch die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge konkretisiert. Das Vergabegesetz enthält Verpflichtungen zur Tariftreue und zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, ebenso wie Bestimmungen zur Durchführung des Vergabeverfahrens in Thüringen selbst.

