Doppelbewerbung

Man spricht von einer Doppelbewerbung oder auch Mehrfachbewerbung, wenn ein Bieter oder eine Bieterin mehrmals an einer Ausschreibung beteiligt ist und dabei als Einzelbieter:in und zugleich auch als Teil einer Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer agiert.

Was ist eine Doppelbewerbung?

Als Doppelbewerbung bezeichnet man den Fall, dass ein Unternehmen in mehrfacher Form am Vergabeverfahren beteiligt ist. So kann sich ein Unternehmen oder ein/e Bieter:in beispielsweise mit einer anderen Firma am Vergabeverfahren als Bietergemeinschaft beteiligen und gleichzeitig noch selbst ein Angebot als Einzelbieter:in abgeben. Aber auch die Teilnahme als einzelne/r Bieter:in und gleichzeitig als Nachunternehmer:in versteht man als Doppelbewerbung. Die Teilnahme als Nachunternehmer:in würde bedeuten, dass der oder die Bieter:in den Auftrag nicht zwingend selbst ausführt, sondern sich an anderen Unternehmen bedient. In diesen Fällen ist der oder die Bieter:in nicht mehr personenidentisch. Das hat zur Folge, dass der Geheimwettbewerb nicht mehr eingehalten wird. Es besteht die Gefahr, dass zwei Bieter:innen ihre Angebote in Kenntnis der Angebotsinhalte und -grundlagen des anderen abgeben.

Abgrenzung von personenidentischen Bieter:innen

Wenn ein Bieter oder eine Bieterin als Einzelbieter:in zwei oder sogar mehr Hauptangebote abgibt, gilt dies nicht als unzulässig. In diesem Fall ist die Person nämlich personenidentisch und es liegt keine Doppelbewerbung vor. Es wird also deutlich, dass es sich um dieselbe Person handelt, die lediglich mehrere Angebote abgibt, die alle den Anforderungen des Auftraggebers oder der Auftraggeberin entsprechen. Solange zwischen den Angeboten technische Unterschiede bestehen, gibt es keine Bedenken für die Zulässigkeit. Diese technischen Unterschiede können auch nur kleine Aspekte betreffen, wie zum Beispiel die Farbwahl oder die Verkleidung.

Sind Doppelbewerbungen im Vergabeverfahren zulässig?

Grundsätzlich sind Doppelbewerbungen im Vergabeverfahren unzulässig. Es ist zwingend notwendig, dass der Geheimwettbewerb als Grundsatz zwischen den beteiligten Bieter:innen sichergestellt ist. Im Falle einer Doppelbewerbung ist davon auszugehen, dass eine gegenseitige Kenntnis über die Angebote vorliegt. Nur, wenn der oder die Bieter:in darlegen kann, dass sie oder er zuvor Maßnahmen ergriffen hat, die dem Ausschluss entgegenstehen und somit der Geheimwettbewerb nicht gefährdet ist, ist eine Teilnahme gegebenenfalls noch möglich. Ansonsten sind alle Angebote vom Wettbewerb auszuschließen (§ 25 Nr.1 lit. c) VOB/A). Mögliche Maßnahmen könnten sein, dass es eine klare Aufgabentrennung zwischen den Aufgabenbereichen der Mitglieder der Bietergemeinschaft gibt. Auch Unternehmen, die beide einer Holding-Gesellschaft angehören, haben nicht automatisch Kenntnis über das jeweils andere Angebot. Sollte das Unternehmen also einen solchen Nachweis erbringen, dass die Angebote unabhängig voneinander abgegeben worden sind, kann der Ausschluss eines Bieter verhindert werden.

Verdeckte Bietergemeinschaft als unzulässige Doppelbewerbung

Eine verdeckte Bietergemeinschaft liegt vor, wenn Unternehmen Einzelangebote abgeben und im Hintergrund wie eine Bietergemeinschaft miteinander agieren. Darunter zählt insbesondere, dass sie sich Kenntnisse über die jeweiligen Kalkulationsgrundlagen verschaffen. Dadurch versuchen Unternehmen im Vorfeld, im Rahmen der Bietergemeinschaft, Kenntnisse über den Wettbewerb zu erlangen, bevor sie ihr Einzelangebot abgeben. Dies ist ebenfalls unzulässig und führt zu einem Ausschluss vom Wettbewerb. Dafür ist es allerdings notwendig, dass ein Wettbewerbsverstoß nachzuweisen ist und eine verdeckte Bietergemeinschaft nicht nur auf Vermutungen beruht.

Folgen einer Doppelbewerbung

Wenn eine Doppelbewerbung entdeckt wird und der oder die Bieter:in auch nicht durch oben genannte Maßnahmen widerlegen konnte, dass der Geheimwettbewerb gefährdet wurde, kommt es zu einem Ausschluss. Das bedeutet in dem Fall, dass der Bieter oder die Bieterin von dem laufenden Verfahren ausgeschlossen wird. Eine Sperrung von weiteren Verfahren oder andere Maßnahmen, zum Beispiel Schadensersatz, werden in solchen Fällen nicht durchgesetzt.

Weitere spannende Artikel

30.01.2024 11:43 | Iris Jansen Veröffentlicht in: Wissenswertes
Gefahrstoffe bergen Risiken für Mensch und Umwelt. Deswegen ist es wichtig, dass verantwortungsvoll mit ihnen umgegangen wird. Kommt es trotz fachgerechter Anwendung zu einem Unfall muss das Unternehmen für die Folgen haften. Insbesondere bei kleinen und mittleren…
28.04.2025 14:30 | ibau Redaktion Veröffentlicht in: Wissenswertes
Telefonmarketing ist mehr als nur Kaltakquise – es ist ein strategisches Werkzeug, um neue Leads zu generieren, Kundenbeziehungen zu pflegen und den Vertrieb gezielt zu unterstützen. Damit Ihre Telemarketing-Strategie aufgeht, braucht es die richtige Planung und…
31.08.2023 10:16 | ibau Redaktion Veröffentlicht in: Wissenswertes
Qualifiziertes Personal ausfindig zu machen ist gar nicht so einfach. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels gestaltet sich dies immer schwieriger. Die Studie der Prognos AG aus August 2017 sagte voraus, dass drei Millionen Fachkräfte in Deutschland im Jahr 2030…
27.05.2020 10:42 | ibau Redaktion Veröffentlicht in: Wissenswertes
Mehr Umsatz bedeutet in vielen Fällen mehr Geld – ein Ziel, welches die meisten Unternehmen verfolgen. Um mehr Umsatz zu machen, müssen lediglich mehr Produkte verkauft beziehungsweise mehr Verträge abgeschlossen werden. Was in der Theorie leicht klingt, erweist sich…
09.05.2024 10:57 | Lorena Lawniczak Veröffentlicht in: Wissenswertes
Die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren bietet für viele Unternehmen ein zweites Standbein. Deshalb ist es notwendig, die gesetzlichen Anforderungen an Bewerber:innen zu kennen und die Erfolgschancen zu erhöhen.
03.11.2021 11:42 | Hannah Simons Veröffentlicht in: Wissenswertes
Das Vergaberecht ist kompliziert und es gibt zahlreiche Regelungen, die im Vergabeverfahren eingehalten werden müssen. Deswegen ist es verständlich, dass es immer wieder zu Irrtümern kommt. Manche Irrtümer basieren jedoch auf einem falschen Verständnis der Gesetze oder…
Ansicht der Oberfläche des ibau Xplorers ibau Xplorer – das Vertriebstool

Finden Sie alle relevanten Informationen für Ihre Auftragsakquise deutschlandweit im ibau Xplorer – ob öffentliche Ausschreibungen oder private und gewerbliche Bauvorhaben.

Aufträge bei ibau nach Branchen sortiert Lukrative Aufträge finden

Suchen Sie jetzt nach interessanten Aufträgen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle relevanten Ausschreibungen passend zu Ihrer Branche und Ihrem Ort.

ibau Downloadbereich - Person durchsucht unsere Webseite zu Knowhow zum Download Tipps & Tricks

Erweitern Sie Ihr Wissen rund um Vergabe, Netzwerken und Bauprojekte. Entdecken Sie praktische Infografiken und hilfreiche E-Books – jetzt kostenlos erhältlich!