Das VHB-Bund (Vergabehandbuch des Bundes) dient der Umsetzung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB, Teile A und B). Damit trägt das VHB dazu bei, eine rechtssichere und einheitliche Abwicklung von Vergabeverfahren zu gewährleisten. Das VHB-Bund findet Einsatz in der vertraglichen Durchführung von Aufträgen im Bereich Bau. Das Vergabehandbuch des Bundes befindet sich in beständiger Fortentwicklung und folgt den Vorgaben des Vergaberechts sowie des Baurechts. Die sich ändernden Richtlinien und Rechtsprechungen führen zu häufigeren Aktualisierungen. Die aktuelle Gesamtausgabe stammt vom Dezember 2017.
Das VHB-Bund gehört zu einer Reihe von Vergabehandbüchern und enthält Richtlinien und Vorgaben bezüglich der Abwicklung von Bauvorhaben. Grundsätzlich obliegt der Erlass von Vergabehandbüchern den zuständigen Ministerien des Bundes oder der Länder. Herausgeberin des VHB-Bund ist die Bundesrepublik Deutschland. Vergabehandbücher sind an die Anwender in den nachgeordneten Behörden gerichtet. Das VHB Bund gilt für die Baumaßnahmen des Bundes und liegt in seiner aktualisierten Fassung seit 2017 vor.
Eine Erklärung zu VHB-Bund erfordert die Betrachtung seines Zusammenhangs mit anderen Vergabehandbüchern. Neben dem VHB-Bund existieren weitere Handbücher für die Bundes- und Landesebene. Für Aufträge im Bereich des Straßen- sowie Brückenbaus ist das Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Lieferungen und Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA L-StB) zuständig. Weiterhin existiert ein spezielles Handbuch für freiberufliche Dienstleistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau, das HVA F-StB.
Zum Vergabehandbuch des Bundes gehören unter anderem die Lesefassung des vollständigen VHB der Ausgabe 2017 sowie eine Dokumentation der Änderungen (Stand Dezember 2017). Weiterhin gehören Arbeitshilfen zum Erstellen der Vergabevermerke sowie Formblätter zum elektronischen Ausfüllen zum Vergabehandbuch. Die Lesefassung lässt sich am Bildschirm ansehen sowie drucken. Jedoch enthalten die in ihr enthaltenen Formulare keine Felder, die sich elektronisch ausfüllen lassen.
Formulare befinden sich gemäß den Teilen des VHB in bestimmten Abschnitten. Dazu gehören die Abschnitte über die Vorbereitung der Vergabe (100), zu den Vergabeunterlagen (200) sowie zur Durchführung der Vergabe (300). Auch die Abschnitte zur Bauausführung (400) und das Nachtragsmanagement (500) beinhalten Formulare. Weitere zuvor nicht berücksichtigte Formulare sind im Abschnitt Sonstiges (600) enthalten. Hierbei enthält jeder einzelne Abschnitt ein Auswahlblatt sowie Formblätter. Weiterhin sind ein Erfassungsblatt sowie ein leeres Blatt enthalten, in dem sich spezielle Vertragsbedingungen festhalten lassen.
Das Vergabe- und Vertragshandbuch für Baumaßnahmen des Bundes wurde ursprünglich im Jahr 1974 ins Leben gerufen. Es blickt seitdem auf eine Reihe von Erweiterungen und Änderungen zurück. Ursprünglich trug es lediglich den Namen Vergabehandbuch. Dieser fand seine Erweiterung in Vergabe- und Vertragshandbuch im Jahr 2008. Der Name stellt eine Art Angleichung an die Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) dar. Mit dem Titel werden die Inhalte besser berücksichtigt.
Einige Weiterentwicklungen im Vergabe- und privaten Baurecht sowie entsprechende Rechtsprechungen führten zur Herausgabe immer wieder neuer Gesamtausgaben des VHB-Bund. Zum 8. Dezember 2017 entschied das BMUB (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) die Herausgabe der aktualisierten Fassung VHB-Bund Ausgabe 2017. Seit dem ersten Januar 2018 sind die darin enthaltenen Vorgaben anzuwenden. Eine längere Frist hatten Formblätter, die eine Integration in elektronische Systeme erfordern. Für diese galt die Pflicht zur Anwendung ab spätestens dem 1. Juli 2018.
Das seit dem 1. Januar 2018 geltende neue Werk- und Bauvertragsrecht gemäß BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist wichtig für die Erläuterung der Änderungen in der 2017er Ausgabe des VHB-Bund. Das Bauvertragsrecht des BGB hat Auswirkungen auf Richtlinien sowie Formblätter des Vergabehandbuchs. Weiterhin gehören die vergaberechtlichen Neuerungen im ersten Abschnitt der VOB/A (in der Ausgabe vom Juli 2016) zu den Kernpunkten der Änderung. Auch die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung für Aufträge mit einem Auftragsvolumen unterhalb der EU-Schwellenwerte zählt zu den Grundlagen der Änderung.
Die aktualisierten Vorgaben gemäß VHB Ausgabe 2017 dienen insbesondere der Gewährleistung der AGB-rechtlichen Privilegierung der VOB (Teil B) nach § 310 BGB. Bei der Anwendung der VOB - Teil B als Allgemeine Geschäftsbedingung ist unter anderem zu prüfen, ob sie vollständig sowie unverändert im Bauvertrag berücksichtigt wird. Ist dies der Fall, so ist von einer AGB-rechtlichen Privilegierung der Vergabeordnung für Bauleistungen auszugehen. Der Gesetzgeber hat dies auch im Zusammenhang mit dem neuen Bauvertragsrecht nach BGB bestätigt.
Der primäre Anwendungsbereich des Vergabehandbuchs des Bundes ist der Bundeshochbau. Die darin enthaltenen Richtlinien gelten jedoch ebenfalls für Bauaufträge der Länder und Gemeinden. Auch die Formblätter und Formulare finden Anwendung als Arbeitsmittel bei Baumaßnahmen aller Art. Bei privaten Bauaktivitäten lassen sich die Vorgaben des VHB für die rechtssichere Abwicklung der Aufträge ebenso nutzen. Der breite Anwendungsbereich gewährleistet eine einheitliche und vertragsgemäße Durchführung der Aufträge und Baumaßnahmen. Nicht zum Anwendungsbereich gehören hingegen bauliche Maßnahmen der Verwaltungen im Straßenbau und Wasserbau.