Bewerbungsverfahren

Bei zweistufigen Vergabeverfahren wird die Vergabe in zwei zeitlich voneinander getrennten Stufen durchgeführt: Stufe eins ist das Auswahlverfahren, Stufe zwei das Zuschlagsverfahren. Das Auswahlverfahren ist ein Bewerbungsverfahren und findet in Form eines Teilnahmewettbewerbs statt. Hier reichen interessierte Unternehmen ihre Teilnahmeanträge ein und es findet eine Prüfung der Eignung der Bieter statt. Nur geeignete Bieter werden für die zweite Stufe, das Zuschlagsverfahren, ausgewählt. In diesem geben die verbliebenen Bieter ihre Angebote ab, die anschließend anhand der Zuschlagskriterien bewertet werden, bevor der Zuschlag erteilt wird. Durch das Auswahlverfahren wird somit die Anzahl der Bieter für das Zuschlagsverfahren begrenzt.

Bewerbungsverfahren: Definition

Erklärung zu Bewerbungsverfahren: In Zusammenhang mit öffentlichen Vergabeverfahren bezeichnet man mit Bewerbungsverfahren das Auswahlverfahren (Teilnehmerwettbewerb) in der ersten Stufe eines zweistufigen Vergabeverfahrens. Dabei geht es noch nicht um die Abgabe eines Angebots. Die Bekanntmachung enthält bei zweistufigen Verfahren nur die Aufforderung zur Übermittlung der Teilnahmeanträge. Dagegen finden beim einstufigen Verfahren die Eignungsprüfung und Bewertung der Angebote im gleichen Zeitraum statt.

Zweck des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs

Der Teilnahmewettbewerb (Bewerbungsverfahren) dient dazu, die Anzahl der potentiellen Bieter für die Angebotsabgabe zu reduzieren. Im vorgeschalteten Verfahren kann der öffentliche Auftraggeber passende Bieter aussuchen und nur die besten Bieter zur Abgabe eines Angebots auffordern. In der Bekanntmachung müssen die Kriterien zur Auswahl konkret angegeben werden. Auch die Anzahl der besten Bieter muss in der Bekanntmachung genannt werden. Wie viele Bieter der Auftraggeber im Zuschlagsverfahren haben will und nach welchen Kriterien er seine Auswahl trifft, muss er vorab festlegen.

Auftragsbekanntmachung bei zweistufigen Verfahren

Bei zweistufigen Verfahren werden die Bewerber in der Bekanntmachung nur dazu aufgefordert, ihre Teilnahmeanträge zu übermitteln. Der Auftraggeber ist dabei nicht dazu verpflichtet, schon alle Vergabeunterlagen elektronisch zur Verfügung zu stellen. Er muss nur diejenigen Unterlagen elektronisch bereitstellen, die der Bewerber für eine Entscheidung über seine Bewerbung um Teilnahme benötigt. Er muss erkennen können, ob die Teilnahme am Wettbewerb für ihn aus unternehmerischer Sicht sinnvoll ist und ob für ihn Chancen bestehen, in den Kreis der ausgewählten Bieter zu gelangen.

Erstellung eines Teilnahmeantrags im Bewerbungsverfahren

Interessierte Unternehmen, die am Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) teilnehmen wollen, müssen einen Teilnahmeantrag stellen. Dieser ist seit dem 18. Oktober 2018 nur noch in elektronischer Form möglich.

Für die Teilnahme gelten bei europaweiten Vergabeverfahren folgende Fristen:

Bei einer begründeten Dringlichkeit können die Teilnahmefristen im Nichtoffenen Verfahren und im Verhandlungsverfahren gekürzt werden. Die Mindestfrist beträgt jeweils 15 Tage. Für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte sind keine Fristen festgelegt.

Auswahl der Bewerber im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (Bewerbungsverfahren)

Nach Eingang der Teilnahmeanträge wird die Eignung der Bewerber anhand der Eignungskriterien und Zuschlagskriterien geprüft und auf dieser Grundlage eine Auswahl der potentiellen Bieter getroffen.

Als Bieter werden die Bewerber erst bezeichnet, nachdem im Zuschlagsverfahren die potentiellen Kandidaten ausgewählt wurden. Im Bewerbungsverfahren sind sie lediglich "Bewerber".

Bei welchen Vergabearten findet das zweistufige Vergabeverfahren Anwendung?

Das zweistufige Vergabeverfahren wird bei den Vergabearten durchgeführt, bei denen ein Teilnahmewettbewerb (Bewerbungsverfahren) vorgeschaltet ist. Bei nationalen Vergaben betrifft das die Beschränkte Ausschreibung sowie die Freihändige Vergabe. Bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte gehören das Verhandlungsverfahren, das Nichtoffene Verfahren und der Wettbewerbliche Dialog dazu.

Nationale Vergaben:

Europaweite Vergabe:

  • Nichtoffenes Verfahren
  • Verhandlungsverfahren
  • Wettbewerblicher Dialog

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