Ausschreibungsmuster
Eine Ausschreibung ist öffentlich bekannt zu machen. Dazu können beziehungsweise müssen Ausschreibungsmuster verwendet werden, die es für die unterschiedlichen Vergabe- und Vertragsordnungen im Unterschwellenbereich gibt, sowie für europaweite Ausschreibungen. Für die papiergebundene Vergabe und für eVergaben (elektronische Vergabeverfahren) stehen Vorlagen nach VOB und VOL zum Download zur Verfügung. Ausschreibungsmuster werden auch als Bekanntmachungsmuster oder Beschaffungsformulare bezeichnet (engl. forms for public procurement). Die Gesetzgebung gibt für die Ausschreibung Form und Inhalt der Bekanntmachung vor.
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Begriffliche Abgrenzung: Nationale und europaweite Ausschreibungsmuster
Unterschieden werden die Ausschreibungsmuster nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) sowie Bekanntmachungsmuster nach VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen). Ausschreibungsmuster und -form für nationale Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte sind in § 12 VOB/A, § 28 Abs. 1 UVgO und § 12 VOL/A geregelt. Bei Auftragswerten oberhalb der Schwellenwerte sind die europaweiten Anforderungen an Form und Inhalt der Ausschreibungsmuster zu beachten. Bei EU-Ausschreibungen sind also die Anforderungen des § 12 EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A sowie des § 37 VgV zu erfüllen.
Ausschreibungsmuster für Leistungen nach VOB
Bauleistungen sind gemäß der Ausschreibungsmuster-Definition der VOB bekannt zu machen. Sowohl nationale öffentliche Ausschreibungen als auch öffentliche Teilnahmewettbewerbe vor beschränkter Ausschreibung (VOB/A § 12) können mit dem Ausschreibungsmuster nach Abschnitt 1 der VOB/A 2009 bekannt gemacht werden.
Erklärung zu Ausschreibungsmuster für Leistungen nach VOL
Für die nationale Ausschreibung von Leistungen nach der VOL können bei nationalen Auftragswerten die Ausschreibungsmuster nach Abschnitt 1 der VOL/A 2009 zum Einsatz kommen. VOL-Ausschreibungsmuster können verwendet werden für:
- öffentliche Ausschreibungen
- öffentliche Teilnahmewettbewerbe vor Beschränkter Ausschreibung
- öffentliche Teilnahmewettbewerbe vor Freihändiger Vergabe (VOL/A § 12)
Ausschreibungsmuster für EU-Vergaben
Vergaben mit einem Auftragswert oberhalb der Schwellenwerte sind von öffentlichen Auftraggeber:innen europaweit auszuschreiben. EU-weite Ausschreibungen müssen elektronisch erfolgen und sind auf dem europäischen Online-Portal für eVergaben "SIMAP" zu veröffentlichen. Seit dem 25. Oktober 2023 ist es verpflichtend, dazu den Dateityp eForms zu nutzen.