Eine Ausschreibung ist öffentlich bekannt zu machen. Dazu können Ausschreibungsmuster der jeweiligen Vergabe- und Vertragsordnungen sowie für europaweite Ausschreibungen verwendet werden. Für die papiergebundene Vergabe und für eVergaben (elektronische Vergabeverfahren) stehen Vorlagen nach VOB und VOL zum Download zur Verfügung. Ausschreibungsmuster werden auch als Bekanntmachungsmuster oder Beschaffungsformulare bezeichnet (engl. forms for public procurement). Die Gesetzgebung gibt für die Ausschreibung Form und Inhalt der Bekanntmachung vor.
Unterschieden werden die Ausschreibungsmuster nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) sowie Bekanntmachungsmuster nach VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen). Ausschreibungsmuster und -form für nationale Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte sind in § 12 VOB/A, § 28 Abs. 1 UVgO und § 12 VOL/A geregelt. Bei Auftragswerten oberhalb der Schwellenwerte sind die europaweiten Anforderungen an Form und Inhalt der Ausschreibungsmuster zu beachten. Bei EU-Ausschreibungen sind die Anforderungen des § 12 EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A sowie des § 37 VgV zu erfüllen.
Bauleistungen sind gemäß der Ausschreibungsmuster Definition der VOB bekannt zu machen. Sowohl nationale öffentliche Ausschreibungen als auch öffentliche Teilnahmewettbewerbe vor beschränkter Ausschreibung (VOB/A § 12) können mit dem Ausschreibungsmuster nach Abschnitt 1 der VOB/A 2009 bekannt gemacht werden.
Für die nationale Ausschreibung von Leistungen nach der VOL können bei nationalen Auftragswerten die Ausschreibungsmuster nach Abschnitt 1 der VOL/A 2009 für nationale Ausschreibungen nach der VOL zum Einsatz kommen. VOL-Ausschreibungsmuster können verwendet werden für:
Vergaben mit einem Auftragswert oberhalb der Schwellenwerte sind von öffentlichen Auftraggeber:innen europaweit auszuschreiben. EU-weite Ausschreibungen müssen elektronisch erfolgen und sind auf dem europäischen Online-Portal für eVergaben "SIMAP" zu veröffentlichen. Standardformulare für Ausschreibungsmuster stehen dort ebenfalls zum Download bereit. Die derzeit gültigen EU-Formulare der EU-Kommission vom 11. November 2015 folgen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1986/2015.
Für europaweite Ausschreibungen (oberhalb des Schwellenwertes) stehen unter anderem folgende deutsche Ausschreibungsmuster zur Verfügung: