Vergabeart
Zur Einholung von Angeboten und zur Erteilung von öffentlichen Aufträgen gibt es verschiedene Vergabearten. Zu unterscheiden ist zunächst zwischen Bauaufträgen und sonstigen Aufträgen. Bei Bauaufträgen wird anhand des Auftragswerts zwischen dem Unterschwellen- und dem Oberschwellenbereich unterschieden. Letzterer macht eine EU-weite Ausschreibung nötig. Außerdem gibt es die Kategorie verteidigungs- und sicherheitsspezifischer Baumaßnahmen.
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Inhaltsverzeichnis
Unterschwellenbereich
Für den Unterschwellenbereich (mit nationaler Ausschreibung) sieht die VOB/A die öffentliche oder beschränkte Ausschreibung des Auftrags vor. Bei der beschränkten Ausschreibung beginnt das Verfahren mit einem Teilnahmewettbewerb, bei dem eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen aufgefordert ist, Teilnahmeanträge einzureichen.
Die öffentliche Ausschreibung eines Auftrags folgt einem Ablauf, der mit Vorschriften, insbesondere zur beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb, in der VOB/A geregelt ist.
Zulässigkeitsvoraussetzungen
Eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und die freihändige Vergabe stehen als Vergabearten nur zur Verfügung, wenn durch andere Vergabearten kein annehmbares Ergebnis erzielbar ist. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen sind in der VOB/A beschrieben. Der oder die Auftraggeber:in muss das Zutreffen der Voraussetzungen im gegebenen Fall begründen und auch beweisen können.
Oberschwellenbereich
Bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte (mit EU-weiter Ausschreibung) gelten die Verfahrensarten aus den EU-Paragrafen in der VOB/A. Vergabearten nach der VOB/A (§ 3 EU) sind:
Offenes Verfahren
Ein offenes Verfahren entspricht der öffentlichen Ausschreibung, in der eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Nichtoffenes Verfahren
Nach vorheriger öffentlicher Aufforderung sucht der oder die Auftraggeber:in eine beschränkte Zahl von Unternehmen nach objektiven, nicht diskriminierenden und transparenten Kriterien aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert. Dieser Prozess nennt sich nichtoffenes Verfahren.
Verhandlungsverfahren
Bei einem Verhandlungsverfahren verhandelt der oder die Auftraggeber:in (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb) mit ausgewählten Unternehmen über die Angebote.
Wettbewerblicher Dialog
Eine weitere Form bildet der wettbewerbliche Dialog. Hier ist das Ziel, Lösungen zu finden, welche die Bedürfnisse des Auftraggebers beziehungsweise der Auftraggeberin am besten erfüllen.
Innovationspartnerschaft
Daneben besteht noch nie Innovationspartnerschaft, um innovative, noch nicht marktverfügbare Maßnahmen zu ermitteln und anschließend die daraus hervorgehenden Leistungen zu erwerben.
Erklärung zu Vergabeart: Zwischen dem offenen und nichtoffenem Verfahren können öffentliche Auftraggeber:innen frei wählen. Die Zulassungsvoraussetzungen und Vergabeart Definition für die anderen Verfahrensarten finden sich mit Erläuterungen in der VOB/A.
Die Vergabe soll so vorgenommen werden, dass nach VOB/A eine einheitliche Ausführung sowie umfassende zweifelsfreie Haftung für Mängelansprüche erzielt wird. Bauleistungen können in der Menge aufgeteilt in Teillosen bzw. nach Art oder Fachgebiet in Fachlosen vergeben werden. Es können auch Teil- und Fachlose zusammen vergeben werden, sofern wirtschaftliche oder technische Gründe dafürsprechen.

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