Der Begriff Verdingungsunterlagen wurde früher in Zusammenhang mit der Vergabe von Bauaufträgen verwendet. Die Verdingungsunterlagen-Definition lässt sich daher auf den heute verwendeten Begriff der Vergabeunterlagen übertragen. Seit 2002 hat diese Bezeichnung den Begriff Verdingungsunterlagen abgelöst, beide Ausdrücke werden heute dennoch häufig synonym verwendet.
Zur Erklärung der Verdingungsunterlagen ist § 1 der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), Teil B heranzuziehen. Die Verdingungsunterlagen enthalten demgemäß alle wesentlichen Angaben für Bieter:innen oder Bewerber:innen einer Baumaßnahme. Sie sollen ihnen die Entscheidung zur Teilnahme an einem Vergabeverfahren ermöglichen.
Zu den Verdingungsunterlagen gehören ein Anschreiben, die Bewerbungsbedingungen sowie die Vertragsunterlagen, die aus einer Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen, wie den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), möglichen Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) und Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV), bestehen.