Bieter und Bewerber können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn sie bestimmte Fristen nicht einhalten. Die Fristen betreffen verschiedene Phasen des Verfahrens: die Anforderung der Vergabeunterlagen, die Einreichung von Teilnahmeanträgen und die Einreichung von Angeboten.
Erklärung zu Präklusionsfristen: Allgemein sind Präklusionsfristen oder Ausschlussfristen Zeitspannen, nach deren Ablauf ein bestimmtes Recht nicht mehr geltend gemacht werden kann. Im Zusammenhang mit Vergabeverfahren bezieht sich dieses Recht auf die Teilnahme am Vergabeverfahren. Das Verspätungsrisiko trägt dabei grundsätzlich der Bieter. Ausnahmen sind nur möglich, wenn der Bieter glaubwürdig nachweisen kann, dass die Verspätung nicht durch ihn verschuldet wurde.
Die folgenden drei Fristen sind Ausschlussfristen. Ein Überschreiten dieser Fristen führt zu einem Ausschluss (Präklusion) vom Vergabeverfahren: