Ein verspätetes Angebot ist ein Angebot, das erst nach Ablauf der Angebotsfrist bei der Vergabestelle eingeht. Auf ein verspätetes Angebot erfolgt der Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Eine wichtige Ergänzung der Definition ist die Erklärung, dass ein zu spät abgegebenes Angebot nur in seltenen Fällen noch im Vergabeverfahren berücksichtigt werden kann. Dazu muss der Bieter nachweisen, dass er die Vertretung nicht verschuldet hat, beispielsweise infolge höherer Gewalt.
Der Bieter hat das Recht, die Angebotsfrist voll auszuschöpfen. Er trägt allerdings auch das Risiko bei Überschreiten der Frist. In einem Streitfall hatte ein Kurierdienst infolge einer Autopanne ein Angebot erst nach Ablauf der Angebotsfrist bei der Vergabestelle abgegeben. Die Vergabekammer machte hierfür den Bieter verantwortlich, der keinen hinreichenden Sicherheitspuffer für die rechtzeitige Abgabe vorgesehen hatte.
Bei einer elektronischen Angebotsabgabe ist das Risiko einer verspäteten Angebotsübermittlung geringer. Jedoch müssen sich Bieter auch hier rechtzeitig mit den technischen Voraussetzungen für den Upload auf die Vergabeplattform vertraut machen. Ein rechtzeitiger Start der Übertragung elektronischer Unterlagen muss sichergestellt werden.