Kaufmännisches Nebenangebot
Ein kaufmännisches Nebenangebot, auch Änderungsvorschlag genannt, ist das Angebot eines Bieters auf eine Ausschreibung, welches abweichende Bedingungen enthält.
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Kaufmännisches Nebenangebot Definition
Definition
Ein kaufmännisches Nebenangebot liegt also dann vor, sobald ein Bieter ein Angebot abgibt, das andere Bedingungen beinhaltet, als ursprünglich vom Auftraggeber in den Ausschreibungsunterlagen angegeben wurde. Diese Abweichungen können sowohl in wirtschaftlicher als auch in inhaltlicher Hinsicht bestehen.
Alle Abweichungen vom geforderten Angebot erfüllen die Voraussetzungen für ein bestehendes Nebenangebot, unabhängig von Gewichtung, Grad und Umfang. Das kann zum Beispiel eine von den Vorstellungen abweichende Vergütungsstruktur sein. Der Auftraggeber kann Nebenangebote ausdrücklich zulassen oder vorschreiben (§ 35 VgV); falls er keine Angabe macht, sind sie nicht zugelassen und sind nicht wertbar. Auch müssen die Nebenangebote dem Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz entsprechen.
Die Möglichkeit beziehungsweise die Anforderung für kaufmännische Nebenangebote auf eine Ausschreibung muss in der Auftragsbekanntmachung angezeigt und in den Vergabeunterlagen mit Mindestanforderungen definiert werden. Die Zuschlagskriterien sind derart festzulegen, dass sie auf das Hauptangebot und auf die Nebenangebote gleichermaßen anwendbar sind.
Anforderungen Nebenangebot
In der Erklärung als kaufmännisches Nebenangebot müssen die Abweichungen in der Leistungsausführung eindeutig gekennzeichnet werden. Die vom Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen für das Angebot müssen ebenfalls dennoch erfüllt sein. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter zu belegen.