EVB-IT

Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen, die die Beschaffung von informationstechnischen Leistungen durch die öffentliche Hand regeln. Die EVB-IT ergänzen damit die VOL/B. Sie werden von einer Arbeitsgruppe des Kooperationsausschusses ADV (KoopA ADV) und des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) erstellt. Herausgeber ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

EVB-IT Definition

Beim Beschaffen von Gegenständen oder allgemein dem Erteilen von Aufträgen wird die öffentliche Hand privatrechtlich tätig. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Für Geschäfte im IT-Bereich wurden speziell die Ergänzenden Vertragsbedingungen EVB-IT geschaffen, da die Verträge in diesem Bereich häufig nicht genau den im BGB definierten Vertragstypen (Mietvertrag, Kaufvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag) entsprechen. Mit den EVB-IT werden diese Vertragstypen und damit auch die Verpflichtungen der Vertragspartner modifiziert.

Für Verträge im IT-Bereich besteht eine Anwendungsverpflichtung der EVB-IT für Bund und Länder. Weitere generelle Informationen erhalten Sie unter der EVB Definition.

EVB-IT Vertragstypen

Erklärung zu EVB-IT: Die Vertragstypen unterteilen sich in die Basis-EVB-IT und die System-EVB-IT. Bei den Basisverträgen trägt der Auftragnehmer die Verantwortung für die Vertragsgemäßheit einer IT-Leistung. Bei den Systemverträgen trägt der Auftragnehmer darüber hinaus die Verantwortung für die ordnungsgemäße Interaktion mehrerer Komponenten, die erst gemeinsam das vom Auftraggeber gewünschte IT-System ergeben.

Basis-EVB-IT

EVB-IT Kauf

Dieser Vertragstyp ist anzuwenden beim Erwerb von Hardware einschließlich Standardsoftware zur unbefristeten Nutzung gegen Einmalvergütung.

EVB-IT Dienstleistung

Bei Schwerpunkt auf der Erbringung von Diensten wie bei Beratungs-, Schulungs- oder sonstigen Unterstützungsleistungen hat dieser Vertragstyp Geltung.

EVB-IT Überlassung Typ A

Hier geht es um den Erwerb von Standardsoftware zur unbefristeten Nutzung gegen Einmalvergütung. Dieser Vertragstyp kommt nicht zur Anwendung, wenn werkvertragliche Leistungen wie Installation und Anpassung der Software als werkvertragliche Leistungen dazugehören.

EVB-IT Überlassung Typ B

Gegenstand dieses Vertragstyps ist der Erwerb von Standardsoftware zur befristeten Nutzung gegen periodische Vergütung.

EVB-IT Instandhaltung

Hierunter fallen Inspektions-, Instandsetzungs- und Wartungsleistungen ausschließlich für Hardware und unabhängig von pauschaler oder aufwandsmäßiger Vergütung.

EVB-IT Pflege S

Dieser Vertragstyp gilt für Softwarepflegeleistungen an Standardsoftware durch Händler. Hier geht es nicht um die Weiterentwicklung der Software durch Softwareentwickler.

System-EVB-IT

EVB-IT Erstellung

Diese Vertragsart ist anzuwenden bei Erstellung oder Anpassung/Weiterentwicklung von Software auf Basis eines Werkvertrags.

EVB-IT Service

Hierdurch werden Service- und Wartungsleistungen für ein IT-System und ggf. dessen Erweiterungen abgedeckt.

EVB-IT System

Bei der Erstellung eines Gesamt-IT-Systems aus Hard- und Software (Miete oder Kauf) kommt dieses Regelwerk zur Anwendung. Eingeschlossen ist die Erstellung von Individualsoftware. Der Schwerpunkt liegt auf der Zusammenfügung von Einzelleistungen und der Integration in die Systemumgebung des Auftraggebers. Dieser Vertragstyp unterliegt dem Werkvertragsrecht.

EVB-IT Systemlieferung

Der Schwerpunkt liegt hier auf der Lieferung eines IT-Systems aus Standardkomponenten. Anpassungs- oder Schulungsleistungen haben nur geringfügigen Umfang. Der Vertrag unterliegt damit nicht dem Werkvertragsrecht, sondern dem Kaufrecht.

Form

Jeder EVB-IT-Vertragstyp setzt sich aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem Vertragsmuster zusammen. Darin werden das konkrete Rechtsgeschäft festgehalten und die Einzelheiten geregelt.

Fehlende Vertragstypen

Diverse wichtige Vertragstypen wie Miete von Hardware, Planung von IT-Projekten und agile Softwareentwicklung werden derzeit noch nicht durch EVB-IT-Vertragstypen abgedeckt. Für derartige Leistungen sind Verträge auf Basis der BVB (Besondere Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen) abzuschließen. Die BVB sind ein älteres Regelwerk, das durch die EVB-IT weitgehend abgelöst ist. Darin finden sich die Erläuterungen weiterer Vertragstypen.

Häufige Fragen zu den EVB-IT

Was ist ein EVB-IT-Vertrag?

Ein EVB-IT-Vertrag basiert auf den spezifischen Modifikationen durch die ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen. Häufig entsprechen die Verträge für IT-Leistungen nicht den Vertragstypen des BGB, mithilfe der EVB-IT-Verträge greifen bei der Vergabe von IT-Leistungen dennoch Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie eine Inhaltskontrolle.

Wann wird ein EVB-IT Systemvertrag angewendet?

Ein EVB-IT Systemvertrag findet dann Anwendung, wenn ein gesamtes IT-System aus Soft- und Hardware sowie der Pflege und der Dokumentation davon erstellt wird. Der Schwerpunkt liegt in der Integration und Zusammenführung der Einzelleistungen; die Vertragserfüllung erfolgt mit Abnahme des Systems.

Weitere spannende Artikel

30.01.2024 11:43 | Iris Jansen Veröffentlicht in: Wissenswertes
Gefahrstoffe bergen Risiken für Mensch und Umwelt. Deswegen ist es wichtig, dass verantwortungsvoll mit ihnen umgegangen wird. Kommt es trotz fachgerechter Anwendung zu einem Unfall muss das Unternehmen für die Folgen haften. Insbesondere bei kleinen und mittleren Bet [...]
02.03.2021 13:25 | Jacqueline Segeth Veröffentlicht in: Wissenswertes
Wenn durch eine globale Krise wie die Corona-Pandemie die Kontaktknüpfung zu potenziellen Neu- und auch Bestandskund:innen auf Messen wegfällt, müssen Unternehmen neue Wege der Kontaktaufnahme eingehen. Eine gute Alternative bietet unter anderem das Telemarketing. In [...]
31.08.2023 10:16 | ibau Redaktion Veröffentlicht in: Wissenswertes
Qualifiziertes Personal ausfindig zu machen ist gar nicht so einfach. Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels gestaltet sich dies immer schwieriger. Die Studie der Prognos AG aus August 2017 sagte voraus, dass drei Millionen Fachkräfte in Deutschland im Jahr 2030 fe [...]
27.05.2020 10:42 | ibau Redaktion Veröffentlicht in: Wissenswertes
Mehr Umsatz bedeutet in vielen Fällen mehr Geld – ein Ziel, welches die meisten Unternehmen verfolgen. Um mehr Umsatz zu machen, müssen lediglich mehr Produkte verkauft beziehungsweise mehr Verträge abgeschlossen werden. Was in der Theorie leicht klingt, erweist si [...]
31.10.2019 08:00 | Lorena Lawniczak Veröffentlicht in: Wissenswertes
Die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren bietet für viele Unternehmen ein zweites Standbein. Deshalb ist es notwendig, die gesetzlichen Anforderungen an Bewerber:innen zu kennen und die Erfolgschancen zu erhöhen. [...]
03.11.2021 11:42 | Hannah Simons Veröffentlicht in: Wissenswertes
Das Vergaberecht ist kompliziert und es gibt zahlreiche Regelungen, die im Vergabeverfahren eingehalten werden müssen. Deswegen ist es verständlich, dass es immer wieder zu Irrtümern kommt. Manche Irrtümer basieren jedoch auf einem falschen Verständnis der Gesetze [...]
Ansicht der Oberfläche des ibau Xplorers ibau Xplorer – das Vertriebstool

Finden Sie alle relevanten Informationen für Ihre Auftragsakquise deutschlandweit im ibau Xplorer – ob öffentliche Ausschreibungen oder private und gewerbliche Bauvorhaben.

Aufträge bei ibau nach Branchen sortiert Lukrative Aufträge finden

Suchen Sie jetzt nach interessanten Aufträgen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle relevanten Ausschreibungen passend zu Ihrer Branche und Ihrem Ort.

ibau Downloadbereich Tipps & Tricks

Erweitern Sie Ihr Wissen rund um Vergabe, Netzwerken und Bauprojekte. Entdecken Sie praktische Infografiken und hilfreiche E-Books – jetzt kostenlos erhältlich!