EVB ist im Zusammenhang mit Vergabeverfahren die Abkürzung für „Ergänzende Vertragsbedingungen“. Diese sind oftmals in den Ausschreibungsunterlagen öffentlicher Aufträge neben allgemeinen Ausschreibungsunterlagen enthalten und gelten beispielsweise für ein bestimmtes Großprojekt oder für eine Gruppe von Einzelfällen, die ähnlich gelagert sind. Die EVB müssen bei Abgabe eines Angebots vom Bewerber berücksichtigt werden. Ergänzend ist hinzuzufügen, dass es im Bereich der IT eine Sonderform der ergänzenden Vertragsbedingungen gibt. Diese wird mit EVB-IT abgekürzt.
Für öffentliche IT-Projekte gibt es als Sonderform der EVB: die EVB-IT. Die "Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen", abgekürzt EVB-IT, regeln die Rahmenbedingungen für Auftragnehmer im IT-Bereich.
Derzeit gibt es zehn verschiedene EVB-IT-Vertragstypen. Zudem teilt der CIO-Bund, also der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, diese Vertragstypen in die Basis-EVB-IT und die System-EVB-IT ein.
Basis-EVB-IT
System-EVB-IT
Die unter dem Begriff „Service“ gefassten Wartungs- und Serviceleistungen für definierte IT-Systeme und dessen mögliche Erweiterungen werden keinem der beiden Bereiche zugeordnet. In jedem dieser Vertragstypen kommen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ein Vertragsmuster vor, in dem die rechtsgeschäftlichen Einzelheiten festgelegt werden. Am Ende der Vertragsbedingungen werden außerdem Begriffe definiert, die in den Vertragsbedingungen beziehungsweise –mustern verwendet wurden.
Die EVB-IT werden von der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt) erstellt, die wiederum durch den Ausschuss ADV Bund/Länder/Kommunaler Bereich (KoopA) dazu beauftragt wird. Die Vertragsformulare der EVB-IT können auf der Website der KBSt, www.kbst.bund.de heruntergeladen werden. Auf der Website der KBSt ist auch der aktuelle Stand der EVB-IT zu finden.