EU-Ausschreibungen
Für europaweite Ausschreibungen (EU-Aufträge) gilt das Europäische Gemeinschaftsrecht, das von der EU-Kommission festgelegt wird.
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Inhaltsverzeichnis
- EU-Ausschreibungen: Definition
- EU-Ausschreibungs- und Vergabeverfahren nur noch rein elektronisch
- Wo werden EU-Ausschreibungen veröffentlicht?
- Wer darf sich auf europaweite Ausschreibungen bewerben?
- Welche Regeln gelten für Vergabestellen?
- Veröffentlichungspflicht für EU-Mitgliedsstaaten
- In welchen Fällen werden die EU-Vorschriften angewandt?
- EU-Schwellenwerte
- Ausschluss von EU-Ausschreibungen
EU-Ausschreibungen: Definition
EU-Ausschreibungen sind Vergaben, die aufgrund ihres über dem jeweiligen EU-Schwellenwert liegenden Auftragswerts europaweit ausgeschrieben werden müssen. Die EU-Kommission muss diese Schwellenwerte alle zwei Jahre neu festlegen.
EU-Ausschreibungs- und Vergabeverfahren nur noch rein elektronisch
Seit 18. Oktober 2018 gilt für alle zentralen Beschaffungsstellen im Oberschwellenbereich die E-Vergabe, d.h. die Verpflichtung zur vollständig elektronischen Vergabe. Dies betrifft die Angebotsabgabe sowie Mitteilungen zu Zusagen und Absagen.
Wo werden EU-Ausschreibungen veröffentlicht?
Alle Ausschreibungen, die unter die EU-Vorschriften fallen, müssen auf dem TED-Portal (Tenders Electronic Daily), der Online-Version des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union, veröffentlicht werden. Tenders Electronic Daily hat die Aufgabe, die freie Zugänglichkeit von EU-Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber:innen zu gewährleisten. Auf TED Europe können Unternehmen Ausschreibungen nach Ländern, Regionen und Branchen filtern, um passende Aufträge zu finden. Grundlegende Informationen zu Ausschreibungen stehen auf der Plattform in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung.
Wer darf sich auf europaweite Ausschreibungen bewerben?
Alle Unternehmen, Organisationen und Institutionen mit Sitz in der EU sind berechtigt, sich um öffentliche Aufträge aus jedem beliebigen EU-Land zu bewerben.
Welche Regeln gelten für Vergabestellen?
Bei sämtlichen EU-Aufträgen gelten folgende Regeln:
- Keine Diskriminierung von Unternehmen mit Eintragung in einem anderen EU-Land.
- Auf bestimmte Marken, Warenzeichen und Patente darf bei der Beschreibung gewünschter Produkte oder Dienstleistungen kein Bezug genommen werden.
- Unterlagen (Bescheinigungen, Diplome usw.), die in einem anderen EU-Land erstellt wurden, müssen akzeptiert werden, wenn sie die gleichwertige Sicherheit bieten.
- Alle interessierten Unternehmen müssen unabhängig vom EU-Land ihrer Eintragung Zugang zu allen Informationen zu Ausschreibungen haben.
Veröffentlichungspflicht für EU-Mitgliedsstaaten
Nach dem Vergaberecht der EU müssen die über den EU-Schwellenwerten liegenden Ausschreibungen europaweit ausgeschrieben werden. Die Vergabe öffentlicher Aufträge wird durch das Vergaberecht der EU geregelt. Dieses hat zum Ziel, den freien Wettbewerb innerhalb der EU zu gewährleisten.
In welchen Fällen werden die EU-Vorschriften angewandt?
Innerhalb der EU werden alle Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge auf der Basis nationaler Vorschriften durchgeführt. Bei Aufträgen mit höherem Auftragswert basieren die Vorschriften auf den EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Wann EU-Vorschriften anzuwenden sind, hängt von den Schwellenwerten ab, die je nach Kaufgegenstand unterschiedlich sind.
EU-Schwellenwerte
Im Rhythmus von zwei Jahren prüft die EU-Kommission die jeweiligen Schwellenwerte und legt sie neu fest. Seit dem 1. Januar 2024 müssen öffentliche Auftraggeber:innen bei EU-weiten Auftragsvergaben folgende Schwellenwerte beachten:
Klassische Vergaberichtlinie (2014/24/EU):
- Bauleistungen: 5.538.000 Euro
- Dienst- und Lieferaufträge von sonstigen öffentlichen Auftraggebern: 221.000 Euro
- Dienst- und Lieferaufträge von oberen und obersten Bundesbehörden: 143.000 Euro
- Besondere und soziale Dienstleistungen: 750.000 Euro
Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG):
- Bauleistungen: 5.538.000 Euro
- Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern: 443.000 Euro
- Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungsbereich: 443.000 Euro
- Besondere und soziale Dienstleistungen: 1.000.000 Euro
Konzessionen (2014/23/EU):
- Konzessionsvergaben: 5.538.000 Euro
Ausschluss von EU-Ausschreibungen
Öffentliche Vergabestellen können Unternehmen u.a. in folgenden Fällen von Ausschreibungen ausschließen:
- bei anhängigen Konkursverfahren,
- wenn Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden,
- wenn falsche Angaben gegenüber Behörden gemacht wurden,
- wenn die Geschäftstätigkeiten ausgesetzt sind oder von einem Gericht verwaltet werden.
Weitere Erklärung zu EU-Ausschreibungen: Grundsätze des Vergaberechts der EU
Zu den Grundsätzen der Vergabeverfahren in der EU zählen Wirtschaftlichkeit, Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung.